gilt die Unterhaltspflicht des Mannes bis maximal 3 Monate nach der Scheidung, und dann ist die Frau ausgesteuert - der Mann umgekehrt erhält sogar gar nichts. Genau hier kann ein Vertrag einsetzen, der bestimmte Zahlungen für den Scheidungsfall vereinbart.
Der bei Ausländer ohne unbefristete CDS jedoch anfechtbar ist bzw. gar nicht erst zustande kommt.
Aus diesen Gründen sollte die europäische Frau und generell jeder Nicht-Muslim in jedem Falle als (Mit)Eigentümer von Immobilien im Grundbuch eingetragen sein, wenn sie/er zur Finanzierung einer Immobilie beigetragen hat. Und dieses sollte durch einen Notar/Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens geschehen.

 .....dauert zwar lang bei Ausländern, aber man hat ja Zeit.
 
Für den Todesfall müssen zusätzlich Verfügungen getroffen werden - da hilft es nicht unbedingt, das Kind als Erbe einzusetzen, wenn dies möglich wäre, denn der Erziehungsberechtigte des Kindes wird dann üblicherweise das Vermögen verwalten und könnte es entziehen.
.....genau wie in Deutschland. Ausnahme: alleinige Sorgerecht.
Das Sorgerecht für Kinder erhält eine geschiedene Frau in Tunesien regelmäßig ebenso, wie auch in Deutschland, allerdings kann der Mann unterbestimten Voraussetzungen (Alter der Kinder, Aufenthalt und Lebensführung der Mutter) das Sorgerecht später zugesprochen bekommen - ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat er sogar in jedem Falle. Alles dies kann nicht durch Verträge anders bestimmt werden.
Nein, das Sorgerecht in Deutschland erhalten BEIDE. Das alleinige nur in Ausnahmefällen und absolut schwerwiegenden Gründen (die Zeiten sind vorbei wo der Mutter die Kinder zugesprochen werden!)
In Tunesien erhält sie es nur, wenn sie dort nachweislich lebt und arbeitet.
Egal wie - das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Ausreiseerlaubnis) bleibt IMMER beim Vater in Tunesien!
und etwaiges Vermögen in Deutschland verbleibt (Bankkonten usw.) und ein deutsches Testament speziell für diese Vermögensteile erstellt wird (Lageortrecht).

LG Simla