...Das gilt natürlich nur für Tunesien und betrifft nicht ein etwaiges Erbe, das z.B. in Deutschland hinterlassen wird...
Oh, und natürlich auch nicht für Nicht-Tunesier. Erwirbt z.B. ein deutsches Ehepaar eine Immobilie in Tunesien, so gilt hier in vollem Umfange das Testament, das die Ehepartner (sinnvollerweise in Deutschland) erstellt haben, die Immobilie gilt in diesem Falle als "Auslandsvermögen" der deutschen Besitzer.
Sobald aber ein Tunesier Mitbesitzer ist oder irgendwo in der Erbfolge auftaucht, beginnen die Probleme.
Es gab in Tunesien sogar schon einen Fall, in denen einem Tunesier das Erbe seiner eigenen Eltern nicht zugesprochen werden sollte, weil er mit einem Ausländer verheiratet war und im Ausland lebte (Begründung: hat sich von der islamischen Gemeinschaft abgewandt). Die hatte letztendlich keinen Bestand vor Gericht, weil er nachweisen konnte, daß er nach wie vor ein "richtiger" Moslem war - was aber die Möglichkeit offenläßt, daß ein Gericht auch anders entscheiden kann.