Beachte, daß Du das Erbrecht nicht mit einem Vertrag aushebeln kannst. Wenn es heißt: Man kann nicht erben, dann ist jeder Vertrag, der etwas anderes aussagt, wertlos.
Die Verträge, die Faluta andeutet, müssen daher VOR dem Tod geschlossen und ausgeführt werden, also eine Übertragung von 50% (oder 100%) des Eigentums bereits VOR dem Tod, denn danach ist es nicht mehr möglich.
Während der Versorgungausgleich in Deutschland gesetzlich geregelt ist, ist es das in Tunesien auch: es gibt keinen.
Im Falle einer Scheidung ohne Kinder und ohne einen Vertrag, der anderes aussagt, gilt die Unterhaltspflicht des Mannes bis maximal 3 Monate nach der Scheidung, und dann ist die Frau ausgesteuert - der Mann umgekehrt erhält sogar gar nichts. Genau hier kann ein Vertrag einsetzen, der bestimmte Zahlungen für den Scheidungsfall vereinbart.
Aus diesen Gründen sollte die europäische Frau und generell jeder Nicht-Muslim in jedem Falle als (Mit)Eigentümer von Immobilien im Grundbuch eingetragen sein, wenn sie/er zur Finanzierung einer Immobilie beigetragen hat. Und dieses sollte durch einen Notar/Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens geschehen.
Für den Todesfall müssen zusätzlich Verfügungen getroffen werden - da hilft es nicht unbedingt, das Kind als Erbe einzusetzen, wenn dies möglich wäre, denn der Erziehungsberechtigte des Kindes wird dann üblicherweise das Vermögen verwalten und könnte es entziehen. Da muß man sich dann u.U. Gedanken über einen Vermögensverwalter machen, Vereinbarung wie das "Berliner Testament" zur Erbfolge gibt es in Tunesien nicht.
Insofern ist es unumgänglich, sich hier eingehend von einem Rechtskundigen beraten zu lassen und von allen schlechten Mögichkeiten die besten zu wählen.
Das Sorgerecht für Kinder erhält eine geschiedene Frau in Tunesien regelmäßig ebenso, wie auch in Deutschland, allerdings kann der Mann unterbestimten Voraussetzungen (Alter der Kinder, Aufenthalt und Lebensführung der Mutter) das Sorgerecht später zugesprochen bekommen - ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat er sogar in jedem Falle. Alles dies kann nicht durch Verträge anders bestimmt werden.
Zwischen Tunesien und Deutschland treffen nicht nur zwei Rechtssysteme, sondern auch zwei Gesellschaftssysteme aufeinander, die sehr unterschiedlich sind. Erschwerend tritt noch hinzu, daß auch das Scharia-Recht Anwendung findet und von Richtern vielfach über das säkulare und das Gewohnheits-Recht gestellt wird. Als Ergebnis kann Tunesien mit Fug und Recht als "Vermögenssenke" betrachtet werden, der Vermögensfluß geht so gut wie immer in Richtung Tunesien und quasi niemals in Richtung Deutschland.
Eine denkbare Abwehr wäre z.B. im Vermögensfalle, daß grundsätzliche eine Gütertrennung gilt, getrennte Testamente erstellt werden und etwaiges Vermögen in Deutschland verbleibt (Bankkonten usw.) und ein deutsches Testament speziell für diese Vermögensteile erstellt wird (Lageortrecht).
Doch, wie gesagt, da muß man sich von einem Rechtanwalt beraten und die aktuellen Bestimmungen alle paar Jahre wieder überprüfen lassen.