Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: anchadia

Also müsste man in D eine Gütertrennung vereinbaren, die der tunesischen entspricht.
Also man kännte im Vertrag noch Regeln:
Gütertrennung, Versorgungsausgleich...Sorgerecht? Was noch
das geregelt habt mit dem Vertrag- habt Ihr einen gemacht und was steht drin?:

Deutsches Recht und tunesisches Recht kann man nun mal nicht verbinden.

Versorgungsausgelich ist in D gesetzlich geregelt und davon kann nur in Ausnahmefällen agewichen werden.
Sorgerecht ist ebenfalls nicht in einen vorherigen Vertrag zu regeln! Weder in D noch in TN.
LG Simla


Weist Du das ganz genau`Ich habe das man mit dem VA in einem Vordruck gesehen und hatte mich dann gewundert, deshalb weiss ich es auch noch! Gibt es sonst noch einen Punkt?
Aber das mit der Gütertrennung, das ist doch ein DIng:
wenn die in Tunesien bedeutet, dass ich nichts erben kann-
muss ich dann überhaupt vom dt. Recht ausgehen, in dem der Anteil des Erbes einem Viertel entspricht?
verwirrend...danke, lg,a