Also müsste man in D eine Gütertrennung vereinbaren, die der tunesischen entspricht.
Also man kännte im Vertrag noch Regeln:
Gütertrennung, Versorgungsausgleich...Sorgerecht? Was noch
  das geregelt habt mit dem Vertrag- habt Ihr einen gemacht und was steht drin?:
Deutsches Recht und tunesisches Recht kann man nun mal nicht verbinden.
Versorgungsausgelich ist in D gesetzlich geregelt und davon kann nur in Ausnahmefällen agewichen werden.
Sorgerecht ist ebenfalls nicht in einen vorherigen Vertrag zu regeln! Weder in D noch in TN.
LG Simla