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Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag #132799
23/09/2005 08:53
23/09/2005 08:53
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Aktuelle Informationen zum Thema findet man ab sofort hier:
http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=323791#Post323791


vom 06.09.2001

Trend: Binationale Ehen

Liebe ohne Grenzen, aber nicht ohne Vertrag

Notarieller Ehevertrag federt die Risiken einer "Multikulti"-Beziehung ab

Frankfurt/Main - Man muss nicht erneut prominente Beispiele aus dem Tennissport anführen, um einen aktuellen Trend zu belegen: Die Zahl der Ehen, in denen die Partner verschiedener Nationalität sind, steigt. Während in Europa bereits jede sechste Ehe „binational" ist, liegt der Anteil von Eheschließungen zwischen Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit hierzulande bei immerhin vier Prozent (Stand: Mai 2000). 1991 waren es lediglich drei Prozent.

Für grenzenlose Romantik geben die Zahlen freilich keinen Anlass. Binationale Paare haben es vergleichsweise schwer. Vor allem im Falle des Scheiterns bergen die „Multikulti"-Beziehungen allerlei Sprengstoff. Denn noch immer sind die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen innerhalb Europas, erst recht aber im nichteuropäischen Ausland, groß. Gemischt-nationale Paare sollten deshalb unbedingt einen notariellen Ehevertrag schließen. Standesbeamte sind sogar angehalten, die Partner auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

In einem Ehevertrag sollte zunächst festgelegt werden, welches Recht beide Partner anerkennen wollen und wo ihr regelmäßiger Wohnsitz sein wird. Soll im Fall einer Scheidung deutsches Recht gelten, muss dies ausdrücklich im Vertrag stehen. Da die Vorschriften zum ehelichen Güterstand von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich außerdem eine Art Kassensturz, in dem festgehalten wird, wem was gehört, wer wem was schenkt oder leiht, wer wie viel Schulden hat und wer wo wie viel investiert. Besitzt einer der Partner in seiner Heimat Land- oder Immobilienbesitz, kann eine Gütertrennung sinnvoll sein.

In den Ehevertrag gehört ferner eine Vereinbarung, nach welchem Recht der Ehegattenunterhalt im Fall der Scheidung geregelt werden soll. Vertraglich festschreiben lassen sich zudem das elterliche Sorgerecht, der Umgang, der Kindesunterhalt sowie Auskunftsrechte. Auch der regelmäßige Aufenthaltsort der Kinder nach Trennung der Eltern kann im Ehevertrag vereinbart werden. Die Ehepartner sichern sich mit einem solchen Vertrag bestmöglich ab.

Mögliche Konflikte verbergen sich nicht zuletzt in unterschiedlichen Auffassungen der Partner über ihre Eherollen. Um Problemen dieser Art vorzu- beugen, können im Ehevertrag zum Beispiel die Pflicht zur Einehe, das Recht der Frau auf Berufstätigkeit, ihr Recht auf Reisefreiheit sowie das Recht, die Scheidung einzureichen, festgelegt werden. Insgesamt bietet die Erarbeitung eines Ehevertrages für beide Partner die Chance, sich der Grundlagen ihrer Beziehung bewusst zu werden und Klarheit über ihre jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse zu gewinnen.

Angesichts der komplizierten Materie sollte der Gang zum Notar für binationale Paare selbstverständlich sein. Notare sind nicht nur neutrale Ratgeber, die das Wohl beider Partner im Auge haben, sondern besitzen durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Notariaten auch das notwendige Knowhow im inter-nationalen Privat- und Vertragsrecht. So prüfen sie, ob die Bestimmungen in beiden Ländern juristisch anerkannt werden. Ein Restrisiko allerdings bleibt: Kündigt einer der Partner die Ehe auf und setzt sich ins Ausland ab, wird sich auch der beste Ehevertrag nicht immer durchsetzen lassen.

http://www.bnotk.de/Informationen_Presse/Pressemitteilungen/pm_quartalskammern_010906.html

Last edited by Uwe Wassenberg; 08/02/2010 22:37.
Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #279052
26/10/2008 23:09
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Hallo Ihr lieben,
wir haben vor irgendwann mal ganz nach Tunesien zu ziehen, vorher aber kurz in D zu leben und Geld zu verdienen. Wir haben vor ein Grundstück zu kaufen, wollen bald anfangen zu bauen. Aber habe ich das jetzt richtig verstanden: Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da?!? Ich bin nicht erbberechtigt und darf sowie so keine Immobilien besitzen. Gibt es Möglichkeiten dieses "Recht" zu umgehen?
UND Schlimmer, unter Umstäenden ist die Gütertrennung in TN nicht das gleiche wie in D!!!
in D im Todesfall hat der Ueberlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!! Das wäre also ungleichmäßiges Risiko, wenn ich das richtig verstehe. Kennt sich da jemand aus?
Liebe Grüße, C

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: LOE120908] #279054
26/10/2008 23:47
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...Ich bin nicht erbberechtigt und darf sowie so keine Immobilien besitzen. Gibt es Möglichkeiten dieses "Recht" zu umgehen? ...

Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt.

Gütertrennung ist, ebenso wie in Deutschland, der normale Ehestand in Tunesien, wenn nichts anderes vereinbart wird - in Deutschland erfolgt nur am Ende ein Gewinnausgleich (deshalb heißt es: "Zugewinngemeinschaft"), in Tunesien ist dies nicht der Fall. Übrigens unterscheiden sich auch Unterhaltsregeln dort von denen in Deutschland, nach einer Scheidung gibt es für die Frau üblicherweise nichts (nur wenn sie sorgeberechtigte Mutter ist).

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Frogger] #279133
27/10/2008 16:45
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"Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt."

Heißt das, ein Ausländer der eine Immobilie erwirbt, kann diese nicht an vererben?

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Wuppi] #281750
08/11/2008 19:44
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 Original geschrieben von: Wuppi
"Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt."

Heißt das, ein Ausländer der eine Immobilie erwirbt, kann diese nicht an vererben?


Das heißt wohl eher- falls er überhaupt eine Immobilie erwerben kann- dass er sie vererben kann an seine Tunesischen Angehörigen, aber vom Ehepartner eben nichts erben kann!!
Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da!? Ich bin nicht erbberechtigt
Darf sowie eine Immobilien besitzen??
Schlimmer ist, unter Umstäenden ist die Gütertrennung in TN nicht das gleiche wie in D!!!
in D im Todesfall hat der Ueberlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!! Das wäre also ungleichmäßiges Risiko, wenn ich das richtig verstehe. Kennt sich da jemand aus?
Liebe Grüße, anchadia

Last edited by anchadia; 08/11/2008 19:46.
Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Wuppi] #316755
28/09/2009 20:03
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Original geschrieben von: Wuppi
"Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt."

Heißt das, ein Ausländer der eine Immobilie erwirbt, kann diese nicht an vererben?



teil 1: Das heißt wohl eher- falls er überhaupt eine Immobilie erwerben kann- dass er sie vererben kann an seine Tunesischen Angehörigen, aber vom Ehepartner eben nichts erben kann!!
Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da!? Ich bin nicht erbberechtigt
Darf sowie eine Immobilien besitzen??
Schlimmer ist, unter Umstäenden ist die Gütertrennung in TN nicht das gleiche wie in D!!!
in D im Todesfall hat der Ueberlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!! Das wäre also ungleichmäßiges Risiko, wenn ich das richtig verstehe. Kennt sich da jemand aus?

Teil 2:
Möchte gerne mal fragen, wie Ihr das geregelt habt mit dem Vertrag- habt Ihr einen gemacht und was steht drin?:
Betroffen sind dt. Frauen, die in Tunesien ihren Mann geheiratet haben und per FZF nach D importiert haben
Bitte um zahlreiche Zuschriften, danke
Liebe Grüße, anchadia [/quote]

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Frogger] #316759
28/09/2009 20:55
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Original geschrieben von: Frogger

Gütertrennung ist, ebenso wie in Deutschland, der normale Ehestand in Tunesien, wenn nichts anderes vereinbart wird - in Deutschland erfolgt nur am Ende ein Gewinnausgleich (deshalb heißt es: "Zugewinngemeinschaft"), in Tunesien ist dies nicht der Fall.


Deshalb sind Eheverträge auch in Tunesien unter Tunesiern keine Seltenheit mehr. Wir haben auch einen, schließlich gilt im Islam: El3a9d scheri3atul mut3a9idin was in etwa: Verträge sind die Gebote der Vertragspartner bedeutet.

Im Übrigen lohnt es sich, sich bereits im Vorfeld (also nicht erst wenn man Geld investiert hat bzw. der Ehepartner verstirbt) von einem versierten Anwalt beraten zu lassen. Es gibt diverse Möglichkeiten auch als Ausländer an das Erbe zu kommen, nur eben nicht auf dem Wege des Erbverfahren...


Alles Gute,
Latifa
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Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: LOE120908] #316763
28/09/2009 22:33
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...Das heißt wohl eher- falls er überhaupt eine Immobilie erwerben kann- dass er sie vererben kann an seine Tunesischen Angehörigen, aber vom Ehepartner eben nichts erben kann!!...

Nicht ganz - ein Moslem kann weder an einen Nicht-Moslem vererben, noch von ihm erben. Ein Kind einer Nicht-Muslimin mit einem Muslim kann also nicht von der Mutter erben, ebenso nicht die Ehegatten voneinander.
Das gilt natürlich nur für Tunesien und betrifft nicht ein etwaiges Erbe, das z.B. in Deutschland hinterlassen wird.

Die von Faluta genannten Lösungen sind z.B. Vorab-Schenkungen mit und ohne Nießbrauch, etc. - jedoch NICHT eine testamentarische Verfügung, denn die wird mit größter Wahrscheinlichkeit vor einem tunesischen Gericht keinen Bestand haben.

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Frogger] #316774
29/09/2009 00:48
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Original geschrieben von: Frogger
...
Die von Faluta genannten Lösungen sind z.B. Vorab-Schenkungen mit und ohne Nießbrauch, etc. - jedoch NICHT eine testamentarische Verfügung, denn die wird mit größter Wahrscheinlichkeit vor einem tunesischen Gericht keinen Bestand haben.


Genau! Und deshalb sagte ich auch VORAB kundig machen und Anwalt zu Rate ziehen... Nicht erst warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist!


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Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Frogger] #316775
29/09/2009 00:48
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Original geschrieben von: Frogger
...Das heißt wohl eher- falls er überhaupt eine Immobilie erwerben kann- dass er sie vererben kann an seine Tunesischen Angehörigen, aber vom Ehepartner eben nichts erben kann!!...

Nicht ganz - ein Moslem kann weder an einen Nicht-Moslem vererben, noch von ihm erben. Ein Kind einer Nicht-Muslimin mit einem Muslim kann also nicht von der Mutter erben, ebenso nicht die Ehegatten voneinander.
Das gilt natürlich nur für Tunesien und betrifft nicht ein etwaiges Erbe, das z.B. in Deutschland hinterlassen wird.

Die von Faluta genannten Lösungen sind z.B. Vorab-Schenkungen mit und ohne Nießbrauch, etc. - jedoch NICHT eine testamentarische Verfügung, denn die wird mit größter Wahrscheinlichkeit vor einem tunesischen Gericht keinen Bestand haben.


Falls ich als Ausländer überhaupt eine Immobilie erwerben kann- ist das ja nicht so schlimm, wenn ich vom Ehepartner eben nichts erben kann! Oder geht das nur mit Mann im Bunde?

Da ich nicht erbberechtigt bin, aber eine Immobilien besitzen darf, müssten also zeitlebens sozusagen 2 gebaut werden, eine für ihn eine für mich s51

Denn das schlimmeste ist ja, dass die Gütertrennung in TN nicht das gleiche ist wie in D!!!
In D im Todesfall hat der überlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!! Das wäre also ungleichmäßiges Risiko, wenn ich das richtig verstehe. Kennt sich da jemand aus?
Also müsste man in D eine Gütertrennung vereinbaren, die der tunesischen entspricht.
Also man könnte im Vertrag noch Regeln:
Gütertrennung, Versorgungsausgleich...Sorgerecht? Was wäre noch, das geregelt man regeln könnte mit dem Vertrag-es geht ja auch nicht nur um den Fall von Trennung durch Tod, sondern etwa auch Trennung durch Scheidung

Liebe Grüße, anchadia

Last edited by anchadia; 29/09/2009 00:52.
Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: LOE120908] #316776
29/09/2009 00:52
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Original geschrieben von: anchadia

Also müsste man in D eine Gütertrennung vereinbaren, die der tunesischen entspricht.
Also man kännte im Vertrag noch Regeln:
Gütertrennung, Versorgungsausgleich...Sorgerecht? Was noch
das geregelt habt mit dem Vertrag- habt Ihr einen gemacht und was steht drin?:

Deutsches Recht und tunesisches Recht kann man nun mal nicht verbinden.

Versorgungsausgelich ist in D gesetzlich geregelt und davon kann nur in Ausnahmefällen agewichen werden.
Sorgerecht ist ebenfalls nicht in einen vorherigen Vertrag zu regeln! Weder in D noch in TN.
LG Simla

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: LOE110119] #316778
29/09/2009 01:02
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: anchadia

Also müsste man in D eine Gütertrennung vereinbaren, die der tunesischen entspricht.
Also man kännte im Vertrag noch Regeln:
Gütertrennung, Versorgungsausgleich...Sorgerecht? Was noch
das geregelt habt mit dem Vertrag- habt Ihr einen gemacht und was steht drin?:

Deutsches Recht und tunesisches Recht kann man nun mal nicht verbinden.

Versorgungsausgelich ist in D gesetzlich geregelt und davon kann nur in Ausnahmefällen agewichen werden.
Sorgerecht ist ebenfalls nicht in einen vorherigen Vertrag zu regeln! Weder in D noch in TN.
LG Simla


Weist Du das ganz genau`Ich habe das man mit dem VA in einem Vordruck gesehen und hatte mich dann gewundert, deshalb weiss ich es auch noch! Gibt es sonst noch einen Punkt?
Aber das mit der Gütertrennung, das ist doch ein DIng:
wenn die in Tunesien bedeutet, dass ich nichts erben kann-
muss ich dann überhaupt vom dt. Recht ausgehen, in dem der Anteil des Erbes einem Viertel entspricht?
verwirrend...danke, lg,a

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: LOE120908] #316786
29/09/2009 08:50
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Beachte, daß Du das Erbrecht nicht mit einem Vertrag aushebeln kannst. Wenn es heißt: Man kann nicht erben, dann ist jeder Vertrag, der etwas anderes aussagt, wertlos.

Die Verträge, die Faluta andeutet, müssen daher VOR dem Tod geschlossen und ausgeführt werden, also eine Übertragung von 50% (oder 100%) des Eigentums bereits VOR dem Tod, denn danach ist es nicht mehr möglich.
Während der Versorgungausgleich in Deutschland gesetzlich geregelt ist, ist es das in Tunesien auch: es gibt keinen.
Im Falle einer Scheidung ohne Kinder und ohne einen Vertrag, der anderes aussagt, gilt die Unterhaltspflicht des Mannes bis maximal 3 Monate nach der Scheidung, und dann ist die Frau ausgesteuert - der Mann umgekehrt erhält sogar gar nichts. Genau hier kann ein Vertrag einsetzen, der bestimmte Zahlungen für den Scheidungsfall vereinbart.

Aus diesen Gründen sollte die europäische Frau und generell jeder Nicht-Muslim in jedem Falle als (Mit)Eigentümer von Immobilien im Grundbuch eingetragen sein, wenn sie/er zur Finanzierung einer Immobilie beigetragen hat. Und dieses sollte durch einen Notar/Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens geschehen.
Für den Todesfall müssen zusätzlich Verfügungen getroffen werden - da hilft es nicht unbedingt, das Kind als Erbe einzusetzen, wenn dies möglich wäre, denn der Erziehungsberechtigte des Kindes wird dann üblicherweise das Vermögen verwalten und könnte es entziehen. Da muß man sich dann u.U. Gedanken über einen Vermögensverwalter machen, Vereinbarung wie das "Berliner Testament" zur Erbfolge gibt es in Tunesien nicht.
Insofern ist es unumgänglich, sich hier eingehend von einem Rechtskundigen beraten zu lassen und von allen schlechten Mögichkeiten die besten zu wählen.

Das Sorgerecht für Kinder erhält eine geschiedene Frau in Tunesien regelmäßig ebenso, wie auch in Deutschland, allerdings kann der Mann unterbestimten Voraussetzungen (Alter der Kinder, Aufenthalt und Lebensführung der Mutter) das Sorgerecht später zugesprochen bekommen - ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat er sogar in jedem Falle. Alles dies kann nicht durch Verträge anders bestimmt werden.

Zwischen Tunesien und Deutschland treffen nicht nur zwei Rechtssysteme, sondern auch zwei Gesellschaftssysteme aufeinander, die sehr unterschiedlich sind. Erschwerend tritt noch hinzu, daß auch das Scharia-Recht Anwendung findet und von Richtern vielfach über das säkulare und das Gewohnheits-Recht gestellt wird. Als Ergebnis kann Tunesien mit Fug und Recht als "Vermögenssenke" betrachtet werden, der Vermögensfluß geht so gut wie immer in Richtung Tunesien und quasi niemals in Richtung Deutschland.
Eine denkbare Abwehr wäre z.B. im Vermögensfalle, daß grundsätzliche eine Gütertrennung gilt, getrennte Testamente erstellt werden und etwaiges Vermögen in Deutschland verbleibt (Bankkonten usw.) und ein deutsches Testament speziell für diese Vermögensteile erstellt wird (Lageortrecht).

Doch, wie gesagt, da muß man sich von einem Rechtanwalt beraten und die aktuellen Bestimmungen alle paar Jahre wieder überprüfen lassen.

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Frogger] #316787
29/09/2009 09:00
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...Das gilt natürlich nur für Tunesien und betrifft nicht ein etwaiges Erbe, das z.B. in Deutschland hinterlassen wird...

Oh, und natürlich auch nicht für Nicht-Tunesier. Erwirbt z.B. ein deutsches Ehepaar eine Immobilie in Tunesien, so gilt hier in vollem Umfange das Testament, das die Ehepartner (sinnvollerweise in Deutschland) erstellt haben, die Immobilie gilt in diesem Falle als "Auslandsvermögen" der deutschen Besitzer.
Sobald aber ein Tunesier Mitbesitzer ist oder irgendwo in der Erbfolge auftaucht, beginnen die Probleme.

Es gab in Tunesien sogar schon einen Fall, in denen einem Tunesier das Erbe seiner eigenen Eltern nicht zugesprochen werden sollte, weil er mit einem Ausländer verheiratet war und im Ausland lebte (Begründung: hat sich von der islamischen Gemeinschaft abgewandt). Die hatte letztendlich keinen Bestand vor Gericht, weil er nachweisen konnte, daß er nach wie vor ein "richtiger" Moslem war - was aber die Möglichkeit offenläßt, daß ein Gericht auch anders entscheiden kann.

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Frogger] #316788
29/09/2009 09:02
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Original geschrieben von: Frogger

gilt die Unterhaltspflicht des Mannes bis maximal 3 Monate nach der Scheidung, und dann ist die Frau ausgesteuert - der Mann umgekehrt erhält sogar gar nichts. Genau hier kann ein Vertrag einsetzen, der bestimmte Zahlungen für den Scheidungsfall vereinbart.

Der bei Ausländer ohne unbefristete CDS jedoch anfechtbar ist bzw. gar nicht erst zustande kommt.


Original geschrieben von: Frogger

Aus diesen Gründen sollte die europäische Frau und generell jeder Nicht-Muslim in jedem Falle als (Mit)Eigentümer von Immobilien im Grundbuch eingetragen sein, wenn sie/er zur Finanzierung einer Immobilie beigetragen hat. Und dieses sollte durch einen Notar/Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens geschehen.

s11 .....dauert zwar lang bei Ausländern, aber man hat ja Zeit.

Original geschrieben von: Frogger

Für den Todesfall müssen zusätzlich Verfügungen getroffen werden - da hilft es nicht unbedingt, das Kind als Erbe einzusetzen, wenn dies möglich wäre, denn der Erziehungsberechtigte des Kindes wird dann üblicherweise das Vermögen verwalten und könnte es entziehen.

.....genau wie in Deutschland. Ausnahme: alleinige Sorgerecht.

Original geschrieben von: Frogger

Das Sorgerecht für Kinder erhält eine geschiedene Frau in Tunesien regelmäßig ebenso, wie auch in Deutschland, allerdings kann der Mann unterbestimten Voraussetzungen (Alter der Kinder, Aufenthalt und Lebensführung der Mutter) das Sorgerecht später zugesprochen bekommen - ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat er sogar in jedem Falle. Alles dies kann nicht durch Verträge anders bestimmt werden.

Nein, das Sorgerecht in Deutschland erhalten BEIDE. Das alleinige nur in Ausnahmefällen und absolut schwerwiegenden Gründen (die Zeiten sind vorbei wo der Mutter die Kinder zugesprochen werden!)
In Tunesien erhält sie es nur, wenn sie dort nachweislich lebt und arbeitet.
Egal wie - das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Ausreiseerlaubnis) bleibt IMMER beim Vater in Tunesien!

Original geschrieben von: Frogger

und etwaiges Vermögen in Deutschland verbleibt (Bankkonten usw.) und ein deutsches Testament speziell für diese Vermögensteile erstellt wird (Lageortrecht).

s11
LG Simla

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: LOE110119] #316789
29/09/2009 09:07
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...Nein, das Sorgerecht in Deutschland erhalten BEIDE. Das alleinige nur in Ausnahmefällen und absolut schwerwiegenden Gründen (die Zeiten sind vorbei wo der Mutter die Kinder zugesprochen werden!)...

Ja, da habe ich mich nicht präzise ausgedrückt. In der Realität leben die Kinder in Tunesien, ebenso wie in Deutschland meist bei der Mutter, das (gesetzliche) Sorgerecht und Zugangsrecht haben hier wie dort aber beide Ehepartner. In Tunesien hat der Vater allerdings noch zusätzliche alleinige Rechte (Aufenthalt, Schule, medizinische Behandlung, religiöse Erziehung).

...In Tunesien erhält sie es nur, wenn sie dort nachweislich lebt und arbeitet...

mindestens lebt - oh, und außerdem die Gewähr dafür bietet, daß das Kind in einer islamischen Umgebung erzogen wird (was z.B. üblicherweise nicht mehr der Fall wäre, wenn diese Frau dann einen Nicht-Muslim heiraten würde).

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Frogger] #316868
30/09/2009 11:46
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Original geschrieben von: Frogger

Zwischen Tunesien und Deutschland treffen nicht nur zwei Rechtssysteme, sondern auch zwei Gesellschaftssysteme aufeinander, die sehr unterschiedlich sind. Erschwerend tritt noch hinzu, daß auch das Scharia-Recht Anwendung findet und von Richtern vielfach über das säkulare und das Gewohnheits-Recht gestellt wird. Als Ergebnis kann Tunesien mit Fug und Recht als "Vermögenssenke" betrachtet werden, der Vermögensfluß geht so gut wie immer in Richtung Tunesien und quasi niemals in Richtung Deutschland.


Eine Bemerkung die in alle Tunesien Foren "sticky" gemacht werden sollte smile.

Konkret: die Europäische Frau wird in Streitfälle (in Tunesien) immer verlieren vom Tunesischen Mann. Entweder ob es geht um die Kinder oder das Geld das sie investiert hat in das Haus in Tunesien. Europäische Eheverträge und Urteile sind ohne Wert in Tunesien.

Wenn ich die Geschichte lese über bauen in Tunesien frage ich mich immer ob die Frauen sich dass bewusst sind. Geld investiert in Tunesien mit einem Tunesischer Ehemann ist verlorenes Geld.

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Denize] #316876
30/09/2009 14:49
30/09/2009 14:49
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Ich kann mich noch gut an eine Geschichte aus meiner Zeit in Tunesien erinnern.

Die deutsche Ehefrau hatte in Deutschland alles aufgegeben und das Geld in das gemeinsame Restaurant und Haus in Tunesien investiert. Sie war nicht als Mitbesitzerin im Grundbuch eingetragen. Als der Ehemann dann starb, stand sie mit leeren Händen da, denn das Erbe ging vollständig an die Familie des Mannes und wurde da aufgeteilt.

Vorher hatte sie sich immer prima mit der Familie ihres Mannes verstanden. Nach dem Tod des Mannes war davon seitens der Familie nichts mehr zu spüren. Die Familie wollte nur schnell das Erbe zu Geld machen und verkauften alles. Die Frau musste ausziehen und war auch nicht mehr an dem Restaurant beteiligt.

Nachdem die Frau vergeblich mit Hilfe von Anwälten versucht hatte, wenigstens einen Teilbetrag zu erhalten, ist sie seelisch zerbrochen nach Deutschland zurückgekehrt.

Deshalb unbedingt noch zu Lebzeiten für den Ernstfall vorsorgen.


zasou Das Lachen meines kleinen Sohnes lässt mich die Alltagssorgen vergessen.
Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: zasou] #316877
30/09/2009 15:36
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Alina 7ayati Offline

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Original geschrieben von: zasou

Nachdem die Frau vergeblich mit Hilfe von Anwälten versucht hatte, wenigstens einen Teilbetrag zu erhalten, ist sie seelisch zerbrochen nach Deutschland zurückgekehrt.


Das tut mir sehr leid, sowas ist immer schlimm zu hören...


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: Denize] #316917
01/10/2009 17:56
01/10/2009 17:56
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Original geschrieben von: Denize
Original geschrieben von: Frogger

Zwischen Tunesien und Deutschland treffen nicht nur zwei Rechtssysteme, sondern auch zwei Gesellschaftssysteme aufeinander, die sehr unterschiedlich sind. Erschwerend tritt noch hinzu, daß auch das Scharia-Recht Anwendung findet und von Richtern vielfach über das säkulare und das Gewohnheits-Recht gestellt wird. Als Ergebnis kann Tunesien mit Fug und Recht als "Vermögenssenke" betrachtet werden, der Vermögensfluß geht so gut wie immer in Richtung Tunesien und quasi niemals in Richtung Deutschland.


Eine Bemerkung die in alle Tunesien Foren "sticky" gemacht werden sollte smile.

Konkret: die Europäische Frau wird in Streitfälle (in Tunesien) immer verlieren vom Tunesischen Mann. Entweder ob es geht um die Kinder oder das Geld das sie investiert hat in das Haus in Tunesien. Europäische Eheverträge und Urteile sind ohne Wert in Tunesien.

Wenn ich die Geschichte lese über bauen in Tunesien frage ich mich immer ob die Frauen sich dass bewusst sind. Geld investiert in Tunesien mit einem Tunesischer Ehemann ist verlorenes Geld.




Ja,
dank dem öffentlich machen dieser Zustände und solcher Geschichten, können wir uns dieser Gefahr etwas bewußter werden und beim investieren erstmal überlegen.
Die Frage ist ja nun nicht obe ein dt Vertrag in T gilt...
sondern, wie ich mich, wenn wir nach D genauso absichere wie mein Mann das durch die gesetzliche Lage es "getan" hat.
Obwohl er es ja nicht mal war.
lg,a

Re: Binationale Ehen - aber nicht ohne Vertrag [Re: LOE120908] #316932
02/10/2009 00:38
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Ich glaube dass die Antwort eine gute Buchführung ist wink.

"Sie" sollte kein Geld in Tunesien investieren und alles was "er" in Tunesien investiert sollte verrechtnet werden mit den gemeinschafftlichen Ausgaben in Europa.Im Ehevertrag wird die Weise von Verrechnung festgelegt, das heisst: in welcher Verhältnis "sie" mehr Anspruch hat auf zB dem gemeinschäfflichen Eigentum hier weil "sie" relativ mehr beitragt am Haushalt dan "er", da "er" seine "Beitrage nach Vermögen" teils nach Tunesien schickt.

Überhaupt nicht romantisch smile aber durchaus besser als im Alter von 60-70 Jahre oder bei Ehescheidung auffinden dass du in Tunesien kaum Rechte und kein Geld hast.