Original geschrieben von: Frogger
...
Die von Faluta genannten Lösungen sind z.B. Vorab-Schenkungen mit und ohne Nießbrauch, etc. - jedoch NICHT eine testamentarische Verfügung, denn die wird mit größter Wahrscheinlichkeit vor einem tunesischen Gericht keinen Bestand haben.


Genau! Und deshalb sagte ich auch VORAB kundig machen und Anwalt zu Rate ziehen... Nicht erst warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist!


Alles Gute,
Latifa
~~~~~~
"Schlaf ist ein Symptom von Koffeinmangel... "

Meine Küche ist mein Königreich: http://backparadies.blogspot.com/

Accessoires und Leckereien:
http://picasaweb.google.de/saphir.s.treasure.box