...Das heißt wohl eher- falls er überhaupt eine Immobilie erwerben kann- dass er sie vererben kann an seine Tunesischen Angehörigen, aber vom Ehepartner eben nichts erben kann!!...

Nicht ganz - ein Moslem kann weder an einen Nicht-Moslem vererben, noch von ihm erben. Ein Kind einer Nicht-Muslimin mit einem Muslim kann also nicht von der Mutter erben, ebenso nicht die Ehegatten voneinander.
Das gilt natürlich nur für Tunesien und betrifft nicht ein etwaiges Erbe, das z.B. in Deutschland hinterlassen wird.

Die von Faluta genannten Lösungen sind z.B. Vorab-Schenkungen mit und ohne Nießbrauch, etc. - jedoch NICHT eine testamentarische Verfügung, denn die wird mit größter Wahrscheinlichkeit vor einem tunesischen Gericht keinen Bestand haben.