Gütertrennung ist, ebenso wie in Deutschland, der normale Ehestand in Tunesien, wenn nichts anderes vereinbart wird - in Deutschland erfolgt nur am Ende ein Gewinnausgleich (deshalb heißt es: "Zugewinngemeinschaft"), in Tunesien ist dies nicht der Fall. 
Deshalb sind Eheverträge auch in Tunesien unter Tunesiern keine Seltenheit mehr. Wir haben auch einen, schließlich gilt im Islam: 
El3a9d scheri3atul mut3a9idin  was in etwa: 
Verträge sind die Gebote der Vertragspartner bedeutet.
Im Übrigen lohnt es sich, sich bereits im Vorfeld (also nicht erst wenn man Geld investiert hat bzw. der Ehepartner verstirbt) von einem versierten Anwalt beraten zu lassen. Es gibt diverse Möglichkeiten auch als Ausländer an das Erbe zu kommen, nur eben nicht auf dem Wege des Erbverfahren...