"Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt."
Heißt das, ein Ausländer der eine Immobilie erwirbt, kann diese nicht an vererben?
teil 1: Das heißt wohl eher- falls er überhaupt eine Immobilie erwerben kann- dass er sie vererben kann an seine Tunesischen Angehörigen, aber vom Ehepartner eben nichts erben kann!!
Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da!? Ich bin nicht erbberechtigt
Darf sowie eine Immobilien besitzen??
Schlimmer ist, unter Umstäenden ist die Gütertrennung in TN nicht das gleiche wie in D!!!
in D im Todesfall hat der Ueberlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!! Das wäre also ungleichmäßiges Risiko, wenn ich das richtig verstehe. Kennt sich da jemand aus?
Teil 2:
Möchte gerne mal fragen, wie Ihr das geregelt habt mit dem Vertrag- habt Ihr einen gemacht und was steht drin?:
Betroffen sind dt. Frauen, die in Tunesien ihren Mann geheiratet haben und per FZF nach D importiert haben
Bitte um zahlreiche Zuschriften, danke
Liebe Grüße, anchadia [/quote]