...bei FZF brauchst du doch gar keine "Reisekrankenvers"...
Kommt darauf an ...
- bei normaler FZF nach Heirat braucht man es nicht, auch keine Verpflichtungserklärung, aber den Deutschtest (nach der Heirat ist der Ehegatte unterhaltsverpflichtet)
- Bei FZF zur Heirat braucht man die Versicherung und die Verpflichtungserklärung (bis zur Hochzeit) und den Deutschtest
- Bei FZF zum Kind (bzw. mit Kind) nach Geburt braucht man weder Versicherung, noch Deutschtest noch Verpflichtungserklärung - weil der Vater unterhaltsverpflichtet ist und das Kind deutscher Staatsbürger ist
- Beim FZF mit ungeborenem Kind zur Geburt ... tja, das ist eine gute Frage ... normalerweise bräuchte man da wohl die Versicherung und die Verpflichtungserkärung (jeweils bis zur Geburt), aber keinen Deutschtest.