Hallo !
Also scheint wohl bei Euch in der Schweiz alles etwas einfacher zu sein.
In D. muß man wohl in der Regel erstmal ein Trennungsjahr einhalt. Dann muß einer der Ehepartner ( bei einer "Einvernehmlichen" Scheidung) einen Anwalt nehmen. Nur dieser darf beim Amtsgericht die Scheidung, ca. 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres,einreichen .
Gibt aber schon davor viele Fragen zu klären, z.B. Trennungsunterhalt,der/die "Bedürftige", bekommt diesen bis zur Rechtsgültigkeit der Scheidung. Nachehelicher Unterhalt ist seid 2008 neu geregelt usw. Könnt ja mal "Goggeln" !
Die Kosten einer Scheidung sind auch nicht unerheblich -
Gerichtskosten trägt der Antragsteller, den Anwalt zahlt jeder selbst. Man kann auch Prozesskostenhilfe beantragen usw......
Wenn sich einer der Partner weigert in die Scheidung einzwilligen, dann zieht die sich bis zu 3! Jahren hin!
Naja, dies sind nur so einig Dinge die es da zu beachten gibt.
Zum 1. September sind auch neue Regelungen zum Versorgungsausgleich und zur Rentenanwartschaft bei Scheidung in Kraft getreten.
Wünsche allen ein schöbes Wochenende und hoffentlich braucht Ihr diese Infos nicht.
LG norbi