...jo, hoffentlich sieht der JobCenter das auch so, sofern man Leistungen bezieht.
Das kann man im Zweifelsfall ja mit einer Bestätigung des Verlages entkräften.
...man stelle sich vor, eine Geschichte hätte sich anders abgespielt als tatsächlich gedruckt.
Dafür gibt es rechtlich das Mittel der Gegendarstellung - aber ich schrieb ja nicht ohne Grund eingangs:
Das passiert, wenn man sich mit Funk und Fernsehen einläßt