wenn jemand vorbestgraft ist (weil er in Lybien von der Polizei geschnappt wurde, da er illegal nch Deutschland wollte) gibt es dann noch eine Chance ihn "legal" nach Europa/Deutschland zu holen????
Hallo Lupia,
Sind sie vorbestraft? ja/nein
a) in Deutschland wann und wo?
Grund der Strafe?
Art und Höhe der Strafe?
b) im Ausland? ja/nein
Grund der Strafe?
Art und Höhe der Strafe?§ 55 Abs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bestimmt, dass ein Ausländer/ eine Ausländerin aus Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn er/ sie im Visums- verfahren falsche oder unvollständige Angaben zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht hat.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern Angaben bewusst falsch oder unvollständig gemacht werden, kann dies zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. die Antragstellerin/ der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde. Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller/ die Antragstellerin, dass er/ sie über die
Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.Mir sind sehr viele Fälle bekannt, in denen im nachhinein sich jemand verquatscht hat oder angeschwärzt wurde!
LG Simla