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Re: Euer Wissen ist gefragt..!!
[Re: Lupia]
#314795
06/09/2009 16:46
06/09/2009 16:46
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Joined: Aug 2009
Beiträge: 567 BW
faluta
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Joined: Aug 2009
Beiträge: 567
BW
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Ich wusste nicht dass er das vor hat und hätte es nie erwartet. Ihr könnt mir glauben, dass es mir in den letzten paar Tagen so schlecht wie noch nie ging. Und ich das alles am liebsten rückgängig machen will. Ich wollte das ganz bestimmt nicht. Aber ich hatte ja keine Ahnung... Steigerst du dich da nicht vielleicht in etwas rein, weil dein Gewissen dir Vorwürfe macht? Ich meine, bevor du das mit dem misslungenen Fluchtversuch erfahren hast, hättest du eine Wiederaufnahme der Beziehung überhaupt in Erwägung gezogen?  Natürlich, hat man immer wieder Momente der Sehnsucht, aber das hat leider nichts mit Liebe zu tun. Du schreibst, dass du mehr als 1 Monat keinerlei Kontakt zu ihm hattest. Offensichtlich waren deine Gefühle schon wieder abgeflacht, sonst hättest du während der Zeit sicherlich versucht den Kontakt wiederherzustellen. Für mich hört es sich mehr nach schlechtem Gewissen gemischt mit einem Hauch Nostalgie und Sehnsucht nach den alten Zeiten an. Ich würde die empfehlen, erstmal abzuwarten, entweder lassen die Gewissensbisse nach oder deine Gefühle werden stärker.  Seine Chancen je wieder ein Visum für D zu bekommen stehen jedenfalls extrem schlecht, vor allem nach den jetzigen Auflagen! 
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Re: Euer Wissen ist gefragt..!!
[Re: Lupia]
#314903
07/09/2009 10:01
07/09/2009 10:01
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Joined: Dec 2007
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LOE110119
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Beiträge: 4,529
Deutschland
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wenn jemand vorbestgraft ist (weil er in Lybien von der Polizei geschnappt wurde, da er illegal nch Deutschland wollte) gibt es dann noch eine Chance ihn "legal" nach Europa/Deutschland zu holen????
Hallo Lupia, Sind sie vorbestraft? ja/nein a) in Deutschland wann und wo? Grund der Strafe? Art und Höhe der Strafe? b) im Ausland? ja/nein Grund der Strafe? Art und Höhe der Strafe?§ 55 Abs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bestimmt, dass ein Ausländer/ eine Ausländerin aus Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn er/ sie im Visums- verfahren falsche oder unvollständige Angaben zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht hat. Der Antragsteller/ die Antragstellerin ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern Angaben bewusst falsch oder unvollständig gemacht werden, kann dies zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. die Antragstellerin/ der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde. Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller/ die Antragstellerin, dass er/ sie über die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.Mir sind sehr viele Fälle bekannt, in denen im nachhinein sich jemand verquatscht hat oder angeschwärzt wurde! LG Simla
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