Original geschrieben von: Nela

Die Religion der Eltern kann in der Geburtsurkunde eingetragen werden, nicht die des Kindes!



Dankeschön, ja so steht es drin im Wikitext...*
ob das nur überall gleich gehandhabt wird-angesichts Bandys Erzählung-, das war mein Anliegen

*"Auf Verlangen werden die Angaben zum Geschlecht sowie zu den Eltern und der Religionszugehörigkeit nicht in die Geburtsurkunde aufgenommen."

Außerdem: als dt Mutter kannst DU in D ja nichtmal den Namen Deines Kindes alleine bestimmen, falls abweichend vom Namen des Mannes:
"Haben die miteinander verheirateten Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen oder nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind, so ist von beiden vor dem Standesbeamten eine schriftliche Erklärung über den Geburtsnamen des Kindes abzugeben." (wiki-text)

da frage ich mich, wer unter den muslimisch(-tunesischen) Ehemännern jemals darauf verzichten würde, seinem Kind seinen Familiennamen "aufzudrücken"...wohl keiner?!?
Ebenso mit der Religionszugehörigkeit, da diese ja im Islam über den Vater vererbt wird...
lg, a