Bestechendes Argument <g>.
Das umgekehrte hat es aber schon tatsächlich gegeben, da sagte nämlich ein Tunesier jüngst zu seiner älteren Geliebten, daß er sie leider nicht heiraten könne, da dies in Tunesien veboten sei - da muß er dann wohl pro forma eine jüngere Tunesierin heiraten, die er nicht liebt und die ihn nicht liebt, und kann mit der älteren Dame nur eine wilde Ehe haben...
In Ägypten soll es übrigens tatsächlich eine Regelung geben, nach der man keine Nicht-Ägypter heiraten darf, die mehr als 25 Jahre älter sind ... allerdings soll man aber auch bei der Ehe mit einem mehr als 25 Jahre älteren ägyptischen Staatsbürger eine "Strafzahlung" leisten müssen. Mit dieser Begründung wurde es jüngst einem 92jährigen untersagt, eine 17jährige zu heiraten, der ältere Herr war wohl gerade nicht so flüssig...
Das ägyptische Gesetz sagt auf jeden Fall, daß die Ehe zwischen einem Mann, der mehr als doppelt so alt ist, wie seine Zukünftige, nur dann gültig ist, wenn die Frau der Ehe zustimmt (hört sich absurd an, doch in Ägypten sind Stellvertreter-Eheschließungen erlaubt, weder der Bräutigam, noch die Braut müssen bei einer Heirat persönlich anwesend sein).