Antwort auf:
Angeblich dreht es sich bei dieser Änderung um, z.B. dass die Paare keinen Altersunterschied von ÜBER 6 Jahren haben dürfen um danach nach D einreisen zu dürfen bzw. überhaupt zu heiraten!
Desweiteren muss der tunesische Partner mindestens 1 volles Jahr gearbeitet und CNSS vorweisen können! Und es gibt antscheinend auch Änderungen zum Sprachzertifikat...


Mal schauen ob man in Deutschland dann so schnell eine Grundgesetzänderung hinbekommt, denn das würde gegen das Grundgesetz verstoßen.

Man kann nicht von Beginn an, jemanden bei einem Altersunterschied von 6 oder mehr Jahren, eine Scheinehe unterstellen, was ja eigentlich damit gesagt wäre.

Schauen wir mal.

Claudia