Hallo Reimund !

Also bei "uns" auf dem Amt ist es so :

Wenn auf der Sterbeurkunde als Todesdatum ein "von-bis" angegeben ist, gilt als Todesdatum der letzte Tag.

Ich nehme an, dass auf der Sterbebescheinigung in Ermangelung eines genauen Todesdatums (in Ermangelung deshalb, weil man nicht zu 100%(!) sagen kann, dass er tatsächlich am 22. Juni starb) der Zeitraum vom Tag der Vermisstenmeldung bis zum Auffinden des Leichnams dokumentiert war.

Es gilt der letztmögliche Tag als Sterbedatum..deshalb der 03.07.2009.

Leider habe ich auf die Schnelle die gesetzliche Grundlage nicht gefunden.

Bei meinem Vater war es ähnlich...er starb mit allergrößter Wahrscheinlichkeit am 21.4. abends...da er aber erst am 22.4. morgens gefunden wurde..ist das offizielle Todesdatum der 22.4.

Ob ein Mensch nämlich am 29.9. oder am 01.10. verstorben ist, kann (z.B. wegen des Monatswechsels) Auswirkungen auf (Geld) Leistungen haben. Deshalb war es wichtig, sich einheitlich auf eine Verfahrensweise zu verständigen für den Fall, dass der genaue Todestag ungeklärt ist.

Ist etwas befremdlich, hat aber alles einen guten (bürokratischen) Grund...

LG
Nishba

Last edited by Nishba; 01/09/2009 09:37.