...Mein Beschwerdeschreiben an den Deutschen Botschafter und in Kopie ans Auswärtige Amt hab ich auf 3 verschiedene Wege im Mai 2008 versandt. Bis heute hab ich noch nicht mal ne Eingangsbestätigung bekommen...
Persönlich "Zur Niederschrift" abgeben oder Einschreiben mit Rückschein. Erfolgt keine Reaktion in angemessener Zeit, darüber ebenfalls eine Beschwerde verfassen. :-)
Das deutsche Verwaltunsgverfahrensgesetz ist für die deutsche Botschaft nicht bzw., nur eingeschränkt gültig, deshalb im Zweifeslfall an den Dienstherrn wenden. Hilfe auch über politische Parteien (Anfrage über den Abgeordeneten des Wohnortes in Deutschland) anstreben.
Ich kenne das beschriebene Problem sehr gut und habe es mehrfach miterlebt, wie selektiv am Eingang vorgegangen wird, habe persönlich falsche Behauptungen des Personals (z.B. Unterlagen unvollständig, obwohl sie es waren) gehört und meinen Unmut schon mehrfach zum Ausdruck gebracht - das Problem ist auch innerhalb der Botschaft bekannt und von dort wird ausdrücklich empfohlen, eine Beschwerde zu schreiben. Das Personal an der Türe verweigert übrigens die Nennnung ihrer Namen, deshalb Uhrzeit und Beschreibung in die Beschwerde aufnehmen.
Die Sachbearbeiter in der Botschaft sind zum größten Teil hilfsbereit und entgegenkommend, das Problem sind die Mitarbeiter, die den Türdienst verrichten.