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einreise der schwiegermutter
#313816
30/08/2009 23:30
30/08/2009 23:30
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Joined: Jul 2009
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karottensuppe
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hallo und salam,
mein mann ist schwer erkrankt, ist schon seit gut 4 wochen in der klinik und es ist nicht absehbar, wann/ob er wieder ganz gesund wird. nach vielem hin und her überlegen und nachdem der zustand einfach ziemlich kritisch war, hab ihc dann auch der familie in tunesien alles erklärt, was sich natürlich aufgrund von sprachschwieirgkeiten etc. nicht so leicht gestaltet hat. mein mann wollte immer, dass ich seiner familie nichts sage, damit sie sich nicht so sorgen, aber ich konnte das dann irgendwann nicht mehr verheimlichen und auch nicht mehr verantworten. nun hat die familie dort zum einen angeboten, dass die eine schwester kommt und mich hier unterstützt, damit ich arbeiten gehen kann, denn langfristig muß ich ran, das finde ich auch ein total nettes angebot, aber ich fürchte ich krieg die schwester garnicht rein, denn unser einkommen wird für die bürgschaft kaum ausreichen...(zunächst sollte das für drei monate sein, also es geht um ein besuchervisum) zum andern hat mein mann sich heute gewünscht, dass seine mutter kommt, ich versteh das so gut, ich will ja schon bei einer ganz normalen erkältung, dass meine mama kommt. brauchts für meine schwiegermutter auch ne bürgschaft ? irgendwann hab ich mal gehört die mütter und väter dürften immer einreisen, oder heißt das nur, dass wenn die bürgschaft vorliegt, dann das konsulat nicht ablehnen wird ? und meint ihr, wenn bspw. meine mutter für die schwester bürgt und ich der einladung ein attest des arztes beilege, die chancen steigen, dass die schwester und auch die mutter einreisen dürfen ?????? ich hoffe das ist verständlich, sorry, aber mein gehirn fährt sparflamme, ist grad alles nicht so einfach......
vertau auf gott, aber binde dein kamel fest
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Re: einreise der schwiegermutter
[Re: karottensuppe]
#313829
31/08/2009 00:18
31/08/2009 00:18
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Joined: Aug 2009
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faluta
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BW
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Hallo, also meine Schwiegermama kommt alle 2 Jahre und das letzte Mal war 2008. Also relativ aktuell. Wir kamen trotz ihres fortgeschrittenen Alters und des Nachweises, dass sie bisher immer ausgereist ist, nicht um den Nachweis unseres Einkommens und unseres Wohneigentums herum. Aber die Damen vom Amt waren sehr hilfreich, es ist immer nützlich sich dort persönlich mit dem Sachbearbeiter zu verständigen  Die Einkommensgrenze ist von Land zu Land bzw. Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, bei uns waren es 900Euro für uns + rund 400Euro pro Kind (allerdings weiß ich nicht ob es anders wäre, wenn wir in Miete wohnen würden), im nächsten Ort (ländlich) hätten die Sachbearbeiter ca. 400Euro/Erw. und 220Euro/Kind angesetzt. Zudem musste eine meiner Schwägerinnen vor Ort in TN für meine Schwiegermama bürgen, dazu waren Einkommensnachweise der letzten 3 Monate auf Französisch übersetzt notwendig, sowie die Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung (unbedingt die verschiedenen Versicherungen vergleichen, wir hatten ein Angebot von Comar das bei ca. 30TD losging bishin zu einem Angebot das bei ca. 90TD lag) und die Reservierung für Hin- und Rückflug. Ansonsten würde das Attest dir bestimmt Sympathiepunkte bei den Sachbearbeitern einbringen. Meine Empfehlung: Erkundige dich direkt beim Sachbearbeiter vor Ort, die haben zum Teil auch einen Ermessensspielraum und da kann ein pesönlicher direkter Kontakt nie falsch sein. Ich wünsche euch alles Gute und deinem Mann eine rasche und vollständige Genesung...
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Re: einreise der schwiegermutter
[Re: LOE110119]
#313833
31/08/2009 00:47
31/08/2009 00:47
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Joined: Jul 2009
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karottensuppe
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oje, das ist ja noch komplizierter als ich dachte, ich dachte ich bring jetzt meine mama dazu, dass die bürgt, schließ für deutschland einen aureichenden versicherungsschutz ab und dann kann zumindest die schwiemu problemlos einreisen, wenn die in Tn jemanden finden muß, der bürgt, dann sieht das mau aus, allerdings, der schwiepapa hat einen unbefristeten aufenthaltstitel für frankreich, der kann ohne probleme immer kommen.. aber mein mann will ja dass die mutter kommt, was ich verstehen kann, also werd ich da<ys ermöglichen...... jedenfalls muß ich wohl morgen mal den ämterrun in gang setzten.....ich hasse die ämter und hab im moment eigentlich garkeine nerven dafür, aber was sein muß, muß sein...danke rstal für eure infos und guten wünsche und daummen drücken kann ja nicht schaden.......
vertau auf gott, aber binde dein kamel fest
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Re: einreise der schwiegermutter
[Re: LOE110119]
#313870
31/08/2009 03:35
31/08/2009 03:35
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Joined: Aug 2009
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faluta
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Joined: Aug 2009
Beiträge: 567
BW
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Liebe Simla, bitte lies doch genau was ich geschrieben hab  , ich komm mir ja langsam vor wie ne Kleinkriminelle  , dabei habe ich nur unsere Erfahrung geschildert! Also nochmal GANZ SACHLICH: Wir hatten ALLE erforderlichen Unterlagen und waren zufällig auch selber für 1 Woche vor Ort. Der Erteilung des B-Visums stand absolut nichts entgegen, da wir sämtliche Voraussetzungen erfüllten- aber! Wie schnell du in die Botschaft reinkommst UND ob du überhaupt mit reindarfst (meine Schwiemama kann weder deutsch noch franzsösisch und ist zudem schwerhörig, da war es wichtig das jemand von uns mit dabei war) entscheidet nunmal ein netter Herr, der sich eben gerne profilierte  ... Es standen zwar 2 deutsche Beamte dort (welche ich ansprach, weil ich es nicht OK fand, dass Leute die 2 Stunden später als wir gekommen sind, einfach mal den netten Fat*** per Handy angefunkt haben und direkt reindurften, während wir bereits zum 2. Tag in Folge vor der Botschaft standen und nicht reinkamen), die meinten aber, wir seien Tunesier untereinander und solltens doch untereinander ausmachen und das obwohl wir unsere deutschen Personalausweise vorzeigten. Mein Beschwerdeschreiben an den Deutschen Botschafter und in Kopie ans Auswärtige Amt hab ich auf 3 verschiedene Wege im Mai 2008 versandt. Bis heute hab ich noch nicht mal ne Eingangsbestätigung bekommen  . Da wir das Visum dringend rechtzeitig brauchten (der Flug ging noch am selben Abend!!!) aber 2 Tage lang in der Schlange standen und nicht reinkamen mussten wir uns arrangieren  Bin ich stolz darauf? NEIN! Nur muss man eben manchmal entscheiden welche Kämpfe man austragen will und welche nicht. Dieser Kampf gehörte zu dem Zeitpunkt für mich nun mal nicht dazu. Das Leben ist -so leid es mir tut- nicht nur schwarz und weiß. PUNKT. Meine Empfehlung an Karottensuppe war zu keinem Zeitpunkt es mir nachzumachen, vielmehr habe ich ihr zum direkten persönlichen Kontakt zu den Sachbearbeitern der Botschaft geraten. Das geht heutzutage über soooo viele Wege.... Oder hab ich ihr irgendwo geraten jemanden zu bestechen? Warum mein Rat zum direkten Kontakt? Ganz einfach: Karottensuppe braucht hier konkrete Antworten die zu einem konkreten Fall passen, wir können ihr zwar Tipps und Ratschläge bieten, aber genaues wird sie nunmal erst erfahren, wenn sie sich mit den Zuständigen kurzschließt. Zumal es relativ viele Härteregelungen gibt, deren Anwendung im Ermessensraum des Sachbearbeiters liegt. Außerdem erspart man sich viel Zeit und Aufwand wenn man seine Sachlage genau schildert und entsprechend der Empfehlungen der ABH und der Botschaft handelt. Des isch hald mei Meinung, werse bhalda will isch selbscht Schuld 
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Re: einreise der schwiegermutter
[Re: faluta]
#313875
31/08/2009 05:42
31/08/2009 05:42
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...Mein Beschwerdeschreiben an den Deutschen Botschafter und in Kopie ans Auswärtige Amt hab ich auf 3 verschiedene Wege im Mai 2008 versandt. Bis heute hab ich noch nicht mal ne Eingangsbestätigung bekommen...
Persönlich "Zur Niederschrift" abgeben oder Einschreiben mit Rückschein. Erfolgt keine Reaktion in angemessener Zeit, darüber ebenfalls eine Beschwerde verfassen. :-) Das deutsche Verwaltunsgverfahrensgesetz ist für die deutsche Botschaft nicht bzw., nur eingeschränkt gültig, deshalb im Zweifeslfall an den Dienstherrn wenden. Hilfe auch über politische Parteien (Anfrage über den Abgeordeneten des Wohnortes in Deutschland) anstreben.
Ich kenne das beschriebene Problem sehr gut und habe es mehrfach miterlebt, wie selektiv am Eingang vorgegangen wird, habe persönlich falsche Behauptungen des Personals (z.B. Unterlagen unvollständig, obwohl sie es waren) gehört und meinen Unmut schon mehrfach zum Ausdruck gebracht - das Problem ist auch innerhalb der Botschaft bekannt und von dort wird ausdrücklich empfohlen, eine Beschwerde zu schreiben. Das Personal an der Türe verweigert übrigens die Nennnung ihrer Namen, deshalb Uhrzeit und Beschreibung in die Beschwerde aufnehmen. Die Sachbearbeiter in der Botschaft sind zum größten Teil hilfsbereit und entgegenkommend, das Problem sind die Mitarbeiter, die den Türdienst verrichten.
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Re: einreise der schwiegermutter
[Re: faluta]
#313876
31/08/2009 05:54
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...Da wir das Visum dringend rechtzeitig brauchten (der Flug ging noch am selben Abend!!!) aber 2 Tage lang in der Schlange standen und nicht reinkamen mussten wir uns arrangieren...
Ich habe noch nie länger als eine Stunde dort gestanden ... naja, jedenfalls gibt es jetzt ja das Terminverfahren und eine, vielleicht die einzige, positive Seite des Verfahrens ist es dann, daß man vor der Türe nicht mehr um die Sympathie des Türdienstes buhlen muß, was speziell die Tunesier betrifft.
Es gibt allerdings auch eine andere Seite der Angelegenheit, nämlich die, daß ein guter Teil der dort vor der Türe stehenden und um Einlaß bittenden Leute absolut beratungsresistent sind und selbst einfachste Sachverhalte nicht verstehen. Ob es da natürlich der richtige Weg ist, die Leute anzuherrschen und von oben herab zu behandeln - oder ob man nicht eine zusätzliche Kraft einstellt, die einfache Fragen beantwortet und geduldig Vorgehen erläutert bzw. Laufzettel ausgibt, lasse ich dahingestellt. Ich persönlich muß sagen, daß das Bild, das einigen Antragstellern von der Botschaft (Türdienst) als die "deutsche Visitenkarte in Tunesien" vermittelt wird, mich als Deutschen sehr aufbringt.
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