Hallo,

also meine Schwiegermama kommt alle 2 Jahre und das letzte Mal war 2008. Also relativ aktuell.
Wir kamen trotz ihres fortgeschrittenen Alters und des Nachweises, dass sie bisher immer ausgereist ist, nicht um den Nachweis unseres Einkommens und unseres Wohneigentums herum. Aber die Damen vom Amt waren sehr hilfreich, es ist immer nützlich sich dort persönlich mit dem Sachbearbeiter zu verständigen s11 Die Einkommensgrenze ist von Land zu Land bzw. Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, bei uns waren es 900Euro für uns + rund 400Euro pro Kind (allerdings weiß ich nicht ob es anders wäre, wenn wir in Miete wohnen würden), im nächsten Ort (ländlich) hätten die Sachbearbeiter ca. 400Euro/Erw. und 220Euro/Kind angesetzt.

Zudem musste eine meiner Schwägerinnen vor Ort in TN für meine Schwiegermama bürgen, dazu waren Einkommensnachweise der letzten 3 Monate auf Französisch übersetzt notwendig, sowie die Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung (unbedingt die verschiedenen Versicherungen vergleichen, wir hatten ein Angebot von Comar das bei ca. 30TD losging bishin zu einem Angebot das bei ca. 90TD lag) und die Reservierung für Hin- und Rückflug.

Ansonsten würde das Attest dir bestimmt Sympathiepunkte bei den Sachbearbeitern einbringen.

Meine Empfehlung: Erkundige dich direkt beim Sachbearbeiter vor Ort, die haben zum Teil auch einen Ermessensspielraum und da kann ein pesönlicher direkter Kontakt nie falsch sein.

Ich wünsche euch alles Gute und deinem Mann eine rasche und vollständige Genesung...


Alles Gute,
Latifa
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"Schlaf ist ein Symptom von Koffeinmangel... "

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