Original geschrieben von: Simla
Hallo Anchadia,

zuständig wäre in Deinem Fall das Standesamt Berlin I
Erklärungen zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft oder zum Geburtsnamen eines Kindes werden vom Standesamt, welches das Register führt, entgegengenommen, ansonsten vom Wohnsitzstandesamt der Erklärenden und vom Standesamt I in Berlin nur, wenn sich der Personenstandsfall im Ausland ereignet hat und kein Inlandswohnsitz der Erklärenden besteht.
http://www.berlin.de/standesamt1/

Hier noch einen Link (deutsches Recht) bzgl. Namensführung
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=65866.html


Ich habe den Namen des Mannes angenommen, das Kind somit auch. Auch nach der Scheidung haben wir ihn beibehalten, weil ich 15 Jahre den getragen haben und keinen Grund sehe, das zu ändern. Ich persönlich möchte auch nicht anders heissen wie mein Kind. Und die Familiennamensänderung beim Kind ist sehr schwer. Der Vater und das Kind haben Mitspracherecht.
Meine Schwester hat ihren Namen beibehalten, die Kinder heissen wie der Vater und sie muss immer und überall eine Geburtsurkunde vorlegen - was ungünstig ist, der eine ist in Hong Kong geboren, der andere in Tokyo. Die Eintragung beim Standesamt Berlin I dauert zur Zeit 3 Jahre bei im Ausland geborenen deutschen Kindern - eine "ordentliche" internationale Geburtsurkunde zu bekommen also sehr langwierig.
Naja, alles kompliziert.
LG Simla
(habe keine PN bekommen Anchadia)


Hallo Simla , danke für dei ANtwort, möchte auch nicht anders heßen, wie mein Kind, aber es gibt etwas, was mich zurückhält, den Namen meines Mannes komplett anzunehmen, daher denke ich Doppelname ist ganz gut...
Weiß nicht, ob ich unsere Urkunde anerkennen lasse, solange ich in T wohne, werde das erst tun, wenn ich mich in D anmelde, wenn ich mich wieder dort niederlasse...
lg, schöner soabend, lg,a