Hallo ANti, danke für Deine Antwort,
das ist bei Dir eigentlich so, wie ich mir das überlegt habe für uns.
Hast Du denn auch in Tunesien geheiratet?
Also, Du triffst dann einmal die Entscheidung, wenn die Heiratsurkunde in D anerkannt werden soll, dass Du einen Doppel-Namen haben möchtest und das wird dann im Bürgeramt eingetragen, der Stadt wo Du wohnst.
Und für die Anwendung des Doppelnamens...denke da kann man dann z.B. auch erst zur Beantragung eines neuen Passes/Persos, diesen Namen reinschreiben lassen u.U. bei Bedarf auch nur mit deinem der beiden NN unterschreiben???
Wie ist das denn, wenn Du ein Kind bekommst, dann mußt DU Dir dann erst überlegen, wie es mit NN heißt, oder?
LG,a.
Ja, ich habe damals auch in Tunesien geheiratet. Haben damals bei der Anmeldung auf dem Standesamt gleich den ganzen Schruz zwecks Namensänderung mit "abgearbeitet"...und nach Erhalt der Eheurkunde (bei uns nach 14 Tagen) greift das dann voll.
Ich unterschreibe grundsätzlich überall mit dem Doppelnamen und habe auch gleich nach dem Erhalt der Eheurkunde PA und Pass geändert...
Ansprechen tun mich die meisten allerdings nur mit meinem "alten" Namen, da die Gefahr zu groß ist, sich nen Knoten in die Zunge zu machen, würden sie auch noch den tunesischen aussprechen müssen.
Unser Sohn erhielt damals automatisch den "einfachen" Nachnamen meines Mannes...wurden dazu garnicht extra befragt!
Oki doki, ich hoffe, das hilft dir erstmal noch weiter...
Einen schönen Sonntag noch in die Runde,
Anty