Simla wenn du schon Haarspalterei betreibst dann lies richtig was ich geschrieben habe - dass sich Geschiedene absprechen wann und wie lange der Ex-Partner die Kinder hat - ok , dies gehört zum Prozedere des Umgangsrechts - trotzdem brauchst du keinesfalls seine 'amtliche' Einwilligung WO du die Ferien verbringst....