Und jetzt hab ich was aktuelles mit Bsp.:

Die Sätze gelten ab 01.07.2009

Der Beurteilung der Frage, wie hoch ein Einkommen sein muss, um von einem gesicherten Lebensunterhalt ausgehen zu können, sind zunächst der Regelsatz von öffentlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe) und die Höhe der Miete zugrunde zu legen (Regelsatz + Miete). Bei Personen, die Ihr Wohneigentum selbst nutzen sind anstatt der Miete die tatsächlichen Aufwendungen (Wohngeld sowie ggf. monatliche Belastung durch Kredite für die Immobilie) nachzuweisen und entsprechend zu berücksichtigen.

Unverheiratete Haushaltsvorstände und Alleinstehende: 359,00 €
Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 323,00 €
Kinder
- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215,00 €
- ab Vollendung des 6. und bis Vollendung des 14. Lebensjahres 251,00 €
- ab Vollendung des 14. und bis Vollendung des 25. Lebensjahres 287,00 €

Quelle: http://forum.konsulate.de/fzf-leistungsnachweis-t-8063.html

Last edited by Rottiwhiskey; 22/08/2009 06:19.