Hab da gerade gegoogelt
Zitat:
Vom Zusammenführenden kann der Nachweis verlangt werden, dass er über einen angemessenen Wohnraum verfügt, der den allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsnormen genügt, sowie über eine Krankenversicherung, feste Einkünfte, die für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreichen und dass er sich den Integrationsmassnahmen anpasst und dabei das nationale Recht beachtet. Ein Mindestaufenthalt von höchstens zwei Jahren in dem betreffenden Mitgliedstaat kann ebenfalls zur Bedingung für den Nachzug der Mitglieder seiner Familie gemacht werden.
Quelle:http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l33118_de.htm
Frag aber bitte bei deiner ABH nach!
Es ist eine KANN Verordnung, aber keine MUSS!!
Viel Glück.