Jetzt mach dich mal nicht so verrückt!!!
Wird alles wieder!
An deiner Stelle würde ich zur ABH gehen, persönlich.
Und mich dort informieren.
Wenn die dir nen Paragrafen geben können, wo es gesetzlich geschrieben ist, wie der Verdienst des deutschen Ehepartners aussehen muss, kannst du ja hinterher googeln, ob es in deinem Fall greift.
Habt ihr denn schon den FZF Antrag gestellt?
Wünsch dir gute Besserung...
Lg Rotti