Hi JN4ever,

in der Auzsbildung hast du kein Recht auf Wohngeld.
Sondern auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit.

Als wir das erste Visum beantragt haben, wurde von mir der Mietvertrag, meine letzten 3 Lohnbescheinigungen und die Bescheinigung vom BAB gefordert.

Leider achtete die ABH hier auf den Verdienst! Ich müsse meinem Mann ein halbes Jahr unterstützung gewährleisten, ohne dass er vom Staat leben müsse.
Hätte ich keine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich in 3 Monaten übernonnen werde, hätte die ABH das Visum abgelehnt.

Wenn ich mich recht erinnere, müssen nach allen Abzügen noch mindestens 375€ zum Leben übrig sein.

Bitte verzweifle nicht gleich, denn in anderen Gemeinden und Städten wird es anders gehandhabt.
Bitte informiere dich bei der Zuständigen ABH um ganz sicher zu sein.

Lg Rotti