Ich verstehe es jetzt auch nicht, worüber der Streit geht.
Wie ich bereits früher schrieb, MUSS bei einer Einreise nach Tunesien ein Reisepaß verwendet werden, die tunesischen Behörden KÖNNEN aber ersatzweise einen Personalausweis akzeptieren, darauf besteht jedoch KEIN gesetzlicher Anspruch. Ein Personalausweis ist außerhalb der EU KEIN gesetzliches Personaldokument, sondern soviel wert, wie ein Führerschein, ein Studentenausweis oder der Ausweis einer Videothek.
Nur allein auf die Aussage des Reisebüros würde ich mich nicht unbedingt verlassen, denn gerade bei "kann"-Regelungen kommt es manchmal zu unliebsamen Überraschungen.
Übrigens: Zur gesetzlichen Ausweispflicht innerhalb Deutschlands reicht auch ein Reisepaß - so gesehen, muß man also gar keinen Personalausweis haben, sondern nur einen Reisepaß um sich sowohl innerhalb von Deutschland, wie auch im Ausland bei Behörden ausweisen zu können.