Hi Alibaba,
danke für deine message. Ich weiss auch, dass wenn man die erste ausbildung anfängt, dass man auch anspruch auf wohngelf hätte. Nur ich hoffe nicht, dass sie das dann negativ bei der ausländerbehörde sehene, wenn mein ehemann nach Deutschland kommen will. Aber wir sinb ja verheiratet, also haben wir auch das Recht darauf zusammen zu leben. egal, wieviel man verdient, oder???
wie war denn deine erfahrung mit deinem ehemann?
liebe grüße