Das Besuchsvisum für meinen Mann wurde nämlich abegelehnt und ich bräuchte nun etwas von der Botschaft schriftlich, dass das Visum (Gründe sind ja egal) abgelehnt wurde, damit ich meine Kaution die ich hier bei der Ausländerbehörde für ihn hinterlegt habe zurück bekomme...dehalb frage ich..
Hallo Miss B.
Habe ich leider (bzw. Gott sei dank)jetzt erst entdeckt:
Du bist verheiratt und hast ein Besuchsvisum für Deinen Mann gestellt und das wurde damals abgelehnt???
Hast DU die Gebühr jetzt zurückerhalten? Was für ne Kaution meintest Du eigentlich und wie hoch?
Und sorry für so viele Fragen: Was habt Ihr jetzt gemacht? einen Antrag auf FZF gestellt?
lg, anchadia