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Re: Neuling sucht wichtige Info´s
[Re: Frogger]
#312461
18/08/2009 21:14
18/08/2009 21:14
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Joined: Mar 2006
Beiträge: 1,223 Deutschland
Susi66
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Joined: Mar 2006
Beiträge: 1,223
Deutschland
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...das man automatisch einen Personalausweis hat. Der ist Pflicht...
weder hat man in Deutschland automatisch einen Personalausweis (er ist nur bei der ersten Austellung kostenlos), noch ist er Pflicht. Die amtlichen Ausweisdokumente in Deutschland sind der Personalausweis und der Reisepaß, wobei der Reisepaß zwar den Personalausweis ersetzen kann (im Inland), der Personalausweis aber nicht den Reisepaß (im Ausland). :-) Komisch nur das sich ausweisen muss und was ist wenn man nix von beiden hat? Ich kenne einen Fall, derjenige musste eine Strafe zahlen weil er erst mit 20 einen Ausweis beantragt hat. Ich hatte auch mal nur einen Pass, mein Ausweis wurde mir gestohlen, und ich habe bei manchen schon Probleme gehabt weil auf dem Pass keine Adresse ist! Aber egal deswegen muss man ja nicht streiten.
Sich im Schmutz zu wälzen, ist nicht die beste Methode, rein zu werden. Aldous Huxley
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Re: Neuling sucht wichtige Info´s
[Re: Susi66]
#312468
18/08/2009 22:05
18/08/2009 22:05
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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Das ist ganz einfach - die Staatsorgane, denen gegenüber man VERFLICHTET ist, sich auf Verlangen auszuweisen (Polizei, Zoll, etc.), für die ist der Reisepaß dem Personalausweis gleichwertig - die haben ohnehin oft auch direkten Zugriff auf Einwohnermelde- und andere Daten (Fahndungsdaten etc.), um an die Adresse und weitere Angaben heranzukommen. Diese Stellen können meist auch schnell festellen, ob ein Ausweisdokument wirklich echt, oder gefälscht ist.
Alle diejenigen aber, die den Personalausweis benutzen, um die Identität einer Person festzustellen, denen gegenüber man aber NICHT VERPFLICHTET ist, den auch vorzuzeigen (Post, Bank, etc.), die wollen natürlich die Adresse sehen, die auf eine Reisepaß nicht vorhanden ist. Aber, wie gesagt, in diesen Fällen handelt es sich nicht um Stellen, denen genüber man einen Ausweis vorzeigen MUSS (das tut man nämlich vielmehr freiwillig, um von dort irgendetwas zu erhalten).
Also mit anderen Worten - das Ausweisgesetz gilt nur gegenüber den Staatsorganen, denen gegenüber man sich auf Verlangen ausweisen können muß. In allen anderen Fällen jedoch zeigt man seine Ausweispapiere freiwillig vor und zwar mit den Angaben, die man vorzeigen will (und falls der andere die aktuelle Adresse sehen möchte, kann man sie z.B. mit einem Personalausweis glaubhaft machen).
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