Hi,
erkundige Dich einfach mal bei Deiner zuständigen Gemeindeverwaltung bzw.
hier oder
dort wegen Wohngeld.
Ich hatte irgendwann einmal festgestellt, daß wir als Frischvermählte bei entsprechender Einkommenssituation in unserer Gemeinde 4 Jahre Anspruch auf WG hätten geltend machen können...
Ansonsten machen sich staatl. Hilfsleistungen allerdings bei einer späteren NE oder Einbürgerung nicht so besonders gut!
Viel Glück, Alibaba