Hi,

erkundige Dich einfach mal bei Deiner zuständigen Gemeindeverwaltung bzw. hier oder dort wegen Wohngeld.
Ich hatte irgendwann einmal festgestellt, daß wir als Frischvermählte bei entsprechender Einkommenssituation in unserer Gemeinde 4 Jahre Anspruch auf WG hätten geltend machen können...

Ansonsten machen sich staatl. Hilfsleistungen allerdings bei einer späteren NE oder Einbürgerung nicht so besonders gut!

Viel Glück, Alibaba