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Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind #312324
16/08/2009 22:49
16/08/2009 22:49
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Katousti Offline OP
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Hallo!

Ich werde bald mit unserem Sohn nach Tunesien fliegen. Mein Mann fährt mit dem Auto. Das ich für die Ausreise aus Tunesien sein Einverständnis brauche, ist klar. Ich wurde aber bei meinem letzten Flug hier in Deutschland bereits bei der Passkontrolle von einem Polizisten darauf angesprochen, ob ich eine Erlaubnis des Vaters dabei habe, dass ich alleine mit dem Kind ausreisen darf. Mir war nicht bewusst, dass das nötig ist, obwohl ich den Grund natürlich schon verstehe. Habt ihr Erfahrungen damit? Können wir den Wisch selber schreiben und beim Bürgerbüro beglaubigen lassen oder wie läuft das genau?

Danke im voraus für eure Hilfe und viele Grüße!


Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #312325
16/08/2009 23:01
16/08/2009 23:01
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Anty1 Offline
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Original geschrieben von: Katousti
Hallo!

Ich werde bald mit unserem Sohn nach Tunesien fliegen. Mein Mann fährt mit dem Auto. Das ich für die Ausreise aus Tunesien sein Einverständnis brauche, ist klar. Ich wurde aber bei meinem letzten Flug hier in Deutschland bereits bei der Passkontrolle von einem Polizisten darauf angesprochen, ob ich eine Erlaubnis des Vaters dabei habe, dass ich alleine mit dem Kind ausreisen darf. Mir war nicht bewusst, dass das nötig ist, obwohl ich den Grund natürlich schon verstehe. Habt ihr Erfahrungen damit? Können wir den Wisch selber schreiben und beim Bürgerbüro beglaubigen lassen oder wie läuft das genau?

Danke im voraus für eure Hilfe und viele Grüße!



Wenn der Polizist vorwarnen wollte, dass in Tunesien andere Ausreisebestimmungen gelten, dann finde ich das ja mal richtig gut.
Den "Wisch" könnt ihr schon hier schreiben, muss aber vom tunesischen Konsulat oder der Botschaft gegen gestempelt werden...


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Anty1] #312326
16/08/2009 23:02
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Anty1 Offline
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Oder meintest du ne Bestätigung, um hier aus Deutschland ausreisen zu dürfen? Hilf mir mal auf die Sprünge bitte... s83


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Anty1] #312327
16/08/2009 23:06
16/08/2009 23:06
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Wer langsam liest, ist klar im Vorteil! s52

Das hatte ich noch nicht, könnte mir aber in ein paar Wochen auch bevor stehen, da wir auch getrennt fliegen.

Wäre schön, wenn jemand etwas wüßte...


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Anty1] #312331
16/08/2009 23:59
16/08/2009 23:59
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Katousti Offline OP
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Der Polizist meinte, es sei zum Schutz vor Entführungen. Finde ich auch richtig gut, dass sie sogar bei der Ausreise danach fragen. Aber richtig streng war er bei mir nicht. Ich sagte ihm, dass ich nichts davon weiß. Er fragte mich dann nur noch, wo mein Mann sei und dann ließ er mich durch.
Ich habe das ehrlich gesagt noch nie gehört und wüsste auch nicht, woher man den Wisch bekommt.
Ich hoffe auch, dass sich hier jemand meldet, der näheres weiß.

viele Grüße


Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #312334
17/08/2009 00:40
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zasou Offline
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Vor drei Jahren wurde mein Mann am Frankfurter Flughafen angesprochen, ob er von mir eine Bescheinigung dabei hätte, dass er mit unserem Sohn ausreisen darf. Er durfte dann nicht durch die Kontrolle durch und musste mich holen, damit ich bestätigen konnte, dass er mit unserem Kind ausreisen darf.

Ich habe danach selbst ein Erlaubnisschreiben aufgesetzt und bei unserem Bürgerbüro beglaubigen lassen. Allerdings wurde mein Mann seitdem nie wieder nach so einer Bescheinigung gefragt am Flughafen.


zasou Das Lachen meines kleinen Sohnes lässt mich die Alltagssorgen vergessen.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: zasou] #312348
17/08/2009 10:41
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ich habe so etwas auch noch nie gebraucht und bin mit unserer Tochter schon öfters alleine geflogen. Sowohl nahch TN als auch in andere europ. Länder. Bei der Zollkontrolle wollen die doch gar kein Ticket sehen, oder?


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Salecha] #312349
17/08/2009 10:52
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Wäre in einigen Fällen sicher begrüßenswert, wenn immer nach so einem Schreiben gefragt wird, wenn der Mann mit dem Kind nach Tunesien reisen möchte. Würde so manches Leid vermutlich verringern, wobei es sicher auch nur einen geringen Prozentsatz trifft, der Böses in der Absicht hat.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: CandelaNeu] #312353
17/08/2009 13:11
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also ich habe ja meinen Namen behalten, mein Sohn hat den Namen meines Mannes. Ich bin ja allein geflogen, allerdings innerhalb Europa, und brauchte nur die Geburtsukunde...also eine Bestätigung, das ich die Mutter bin. Da kamen auch keine komischen Fragen.

Hinterher meinte mein Mann auch nur, das das ja sehr komisch ist, schließlich könnte ja eine Mutter das Kind ebenso entführen. Und er wusste ja nicht wo wir sind usw.


Also würde ich jetzt mal sagen, die Ausreisegenehmigung doch schon auf dem Konsulat machen bzw. bestätigen und eine dt. Fassung auch dabei haben...aber k.A. wo man die bestätigen lassen kann oder ob es formlos ausreicht.

Ich hab ja woanders schon mal geschrieben, dass es nicht schecht wäre, wenn die dt. Behörden ebenfalls eine Erlaubnis der Mutter haben möchten, wenn ein Vater allein mit Kind ins Ausland reist.


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: zasou] #312362
17/08/2009 13:52
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Original geschrieben von: zasou
Vor drei Jahren wurde mein Mann am Frankfurter Flughafen angesprochen, ob er von mir eine Bescheinigung dabei hätte, dass er mit unserem Sohn ausreisen darf. Er durfte dann nicht durch die Kontrolle durch und musste mich holen, damit ich bestätigen konnte, dass er mit unserem Kind ausreisen darf.

Ich habe danach selbst ein Erlaubnisschreiben aufgesetzt und bei unserem Bürgerbüro beglaubigen lassen. Allerdings wurde mein Mann seitdem nie wieder nach so einer Bescheinigung gefragt am Flughafen.


Hallo Zasou, das wäre ja der Knüller, wenn die Polizei das so einrichten könnte, dass diese Bescheinigung bzw. Zustimmung seitens der Mutter, wenn der Vater alleine mit dem Kind ausreist, immer verlangt würde.
Das zweite wäre dann nur noch, dass sie, wie oben beschrieben bei den Anfangsbeiträgen, schon bei der Ausreise nach einer Beschenigung der Zustimmung seitens des Vaters zur Ausreise von Mutter und Kind aus Tunesien fragt, bzw. diese dann sich auch vorzeigen läßt...

Bleibt dann nur eine mysteriöse Frage:
wenn die Mutter diese Bescheinigung anfangs hat, die Eltern des Kindes sich dann aber aus irgendeinem Grund ...streiten und wenn dann der Vater diese seine Zustimmung widerruft, wäre dann nicht doch alles hinfällig?

Hat nicht der Vater, wenn das Kind erstmal in T ist und er es dort behalten möchte, immer leichtes Spiel? Oder gibt es gar keinen solchen erlaubten Widerruf der Zustimmung des Vaters?
Jetzt bin ich mal gespannt auf Eure Antworten!
L G anchadia s68

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE120908] #312364
17/08/2009 13:57
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Original geschrieben von: anchadia


Hat nicht der Vater, wenn das Kind erstmal in T ist und er es dort behalten möchte, immer leichtes Spiel? Oder gibt es gar keinen solchen erlaubten Widerruf der Zustimmung des Vaters?
Jetzt bin ich mal gespannt auf Eure Antworten!


Nach meinem Wissen kann der Vater in Tn jederzeit seine Erlaubnis widerrufen. Selbst wenn man schon mit der Autorisation am Flughafen steht, könnte der Vater einem noch nen Strich durch die Rechnung machen.
Also würde ich mal sagen, Ja, er hat immer leichtes Spiel smile

Lg

ViMo


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Wer mit der Katze spielt, muß ihre Kratzer vertragen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sabrina Ghazali] #312400
17/08/2009 23:13
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So, also ich habe heute mal beim Jugendamt angerufen. Ich wurde oft verbunden, weil mir niemand weiterhelfen konnte. Eine Dame meinte dann, dass es keine Pflicht ist, diese Erlaubnis des Partners dabeizuhaben (schade eigentlich). Sie meinte, ich solle einfach sicherhaltshalber eine Vollmacht meines Mannes mitnehmen. Sie meinte es reicht, wenn die Vollmacht von Hand geschrieben wird und mein Mann sie dann unterschreibt. Beglaubigt werden muss die Bescheinigung laut dieser Dame nicht. Ich werde sie aber trotzdem beim Bürgerbüro beglaubigen lassen.
Ich weiß jetzt nicht mehr wer das gesagt hatte, dass die Polizei bei der Passkontrolle die Tickets doch gar nicht sehen möchte. Das stimmt zwar, aber eigentlich ist es doch egal, in welches Land man reist. Es werden Kinder ja nicht nur in arabische Länder entführt. Ich fände es wirklich toll, wenn diese Bescheinigung zur Pflicht wird.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE120908] #312403
17/08/2009 23:45
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Also die male die ich alleine mit meiner Mutter und Geschwistern geflogen bin brauchten wir so ein Schreiben nicht, nur um wieder aus Tunesien raus zu kommen...

Wobei, einmal brauchte ich so ein Schreiben, aber da bin ich mit meinen Geschwistern alleine geflogen.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #312425
18/08/2009 13:38
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Ich habe das mit dem Ticket geschrieben.

Aber stell dir mal den Aufwand vor, wenn jeder allein Reisende mit Kind eine Genehmigung dabei haben müßte. Nee danke, das reicht schon für die Ausreise aus Tunesien.
Die Frage ist auch wie hoch das Verhältnis zwischen Alleinreisenden mit Kind ist zu denen die ein Kind wirklich entführen wollen. Glaube da ist die Prozentzahl ziemlich niedrig.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #312427
18/08/2009 15:02
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So, also ich habe heute mal beim Jugendamt angerufen. Ich wurde oft verbunden, weil mir niemand weiterhelfen konnte. Eine Dame meinte dann, dass es keine Pflicht ist, diese Erlaubnis des Partners dabeizuhaben (schade eigentlich). Sie meinte, ich solle einfach sicherhaltshalber eine Vollmacht meines Mannes mitnehmen. Sie meinte es reicht, wenn die Vollmacht von Hand geschrieben wird und mein Mann sie dann unterschreibt. Beglaubigt werden muss die Bescheinigung laut dieser Dame nicht. Ich werde sie aber trotzdem beim Bürgerbüro beglaubigen lassen.
Ich weiß jetzt nicht mehr wer das gesagt hatte, dass die Polizei bei der Passkontrolle die Tickets doch gar nicht sehen möchte. Das stimmt zwar, aber eigentlich ist es doch egal, in welches Land man reist. Es werden Kinder ja nicht nur in arabische Länder entführt. Ich fände es wirklich toll, wenn diese Bescheinigung zur Pflicht wird.


Hallo geht's noch? Wir leben doch in keiner Welt wo ständig und immer und überall Kinder von einem Elternteil 'entführt' werden? Jetzt stelle dir mal den Aufwand in einem 80 Millionen Einwohner Land vor wo das jede(r) vorlegen müßte der in den Urlaub fliegen will, nebst dem Umstand, dass man die Echtheit von so einem Wisch wie du ihn oben beschreibst gar nicht überprüfen kann!

Es gibt ja bei Bedarf die Ausreisesperre bei uns die man beantragen kann, dazu muss man allerdings einen triftigen Grund vorbringen - und ich finde das reicht auch!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312432
18/08/2009 15:24
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So, also ich habe heute mal beim Jugendamt angerufen. Ich wurde oft verbunden, weil mir niemand weiterhelfen konnte. Eine Dame meinte dann, dass es keine Pflicht ist, diese Erlaubnis des Partners dabeizuhaben (schade eigentlich). Sie meinte, ich solle einfach sicherhaltshalber eine Vollmacht meines Mannes mitnehmen. Sie meinte es reicht, wenn die Vollmacht von Hand geschrieben wird und mein Mann sie dann unterschreibt. Beglaubigt werden muss die Bescheinigung laut dieser Dame nicht. Ich werde sie aber trotzdem beim Bürgerbüro beglaubigen lassen.
Ich weiß jetzt nicht mehr wer das gesagt hatte, dass die Polizei bei der Passkontrolle die Tickets doch gar nicht sehen möchte. Das stimmt zwar, aber eigentlich ist es doch egal, in welches Land man reist. Es werden Kinder ja nicht nur in arabische Länder entführt. Ich fände es wirklich toll, wenn diese Bescheinigung zur Pflicht wird.



Es gibt ja bei Bedarf die Ausreisesperre bei uns die man beantragen kann, dazu muss man allerdings einen triftigen Grund vorbringen - und ich finde das reicht auch!




Hallo Kat...
hast DU jetzt tatsächlich ein für Tunesien geltendes Papier (vollmacht) von Hand geschrieben und lässt das beglaubigen, damit es in Tunesien gilt, oder habe ich es nur falsch verstanden..
danke liebe grüße, anchadia


Hallo Sajana,
und was ist das mit der Ausreisesperre bzw. wie geht das?
lg, anchadia

Last edited by anchadia; 18/08/2009 15:26.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE120908] #312436
18/08/2009 16:00
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Kannst du hier nachlesen - muss beim Amtsgericht explizit beantragt werden, insofern ist es auch Mumpitz dass dich ein deutscher Zöllner ohne eine solche gerichtliche Sperre an der Ausreise mit deinem Kind aufhalten kann.....

http://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=16&t=285

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312454
18/08/2009 19:37
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Original geschrieben von: Sajana
Kannst du hier nachlesen - muss beim Amtsgericht explizit beantragt werden, insofern ist es auch Mumpitz dass dich ein deutscher Zöllner ohne eine solche gerichtliche Sperre an der Ausreise mit deinem Kind aufhalten kann.....

http://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=16&t=285



hallo und danke, ja es ist zwar Mumpitz, stimmt eben nicht, aber vielleicht müssen ja manche extra vorgewarnt werden...
aber man kann es drehen und wenden, wie man möchte und dann kommt immer das gleiche raus:
wenn du ne Bescheinigung hast vom Vater zur Ausreise mit Kind aus Tunesien, kann er das nach Lust und Laune am >Ende noch widerrufen...wer wiegt sich hier in Sicherheit?
Wer seinem Männe vertrauen kann...
Wenn jetzt hier z.B. ein Frau im Forum ist, die sich gerade von ihrem Typ getrennt hat, könnte er also das Kind mitnehmen, ab über die Grenze(sollte er den Reisepass des Kindes haben) und weg ist es! Horror!!!
Aber OK, gibt ja hier auch genug positive Beispeiele, von Paaren, die getrennt sind oder getrennt reisen und wo das gut geht, da der Typ in D bleiben möchte...! Toi toi toi

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE120908] #312462
18/08/2009 21:27
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mit dem 'Mumpitz' meinte ich, dass du für den deutschen Zoll angeblich eine 'Bescheinigung' des anderen Elternteils brauchst, dass du zu Urlaubszwecken ausreisen darfst - hier bei uns gilt das negativ-Prinzip es müßte explizit eine Ausreisesperre für das Kind vorliegen, beantragt vom anderen sorgeberechtigten Elternteil und genehmigt per deutschem richterlichem Beschluss! Die Hürden für das Verhängen einer solchen Ausreisesperre sind allerdings sehr hoch!

Bitte nicht verwechseln mit dem Prozedere, wenn die Frau aus Tunesien ausreisen will mit den Kids und dann die Erlaubnis des Mannes dazu braucht.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312470
18/08/2009 22:24
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mit dem 'Mumpitz' meinte ich, dass du für den deutschen Zoll angeblich eine 'Bescheinigung' des anderen Elternteils brauchst, dass du zu Urlaubszwecken ausreisen darfst - hier bei uns gilt das negativ-Prinzip es müßte explizit eine Ausreisesperre für das Kind vorliegen, beantragt vom anderen sorgeberechtigten Elternteil und genehmigt per deutschem richterlichem Beschluss! Die Hürden für das Verhängen einer solchen Ausreisesperre sind allerdings sehr hoch!

Bitte nicht verwechseln mit dem Prozedere, wenn die Frau aus Tunesien ausreisen will mit den Kids und dann die Erlaubnis des Mannes dazu braucht.


Ja danke Sajana, genau auf diesen himmelweiten Gegensatz habe ich angespielt! Nachdem was alles schon passiert ist in solchen Fällen (dt. Kind von arabischem Mann) müsste sich an der Gesetzeslage mal was ändern...aber Pustekuchenmerkel
lg, a

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312681
21/08/2009 00:36
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Original geschrieben von: Sajana
Original geschrieben von: Katousti
So, also ich habe heute mal beim Jugendamt angerufen. Ich wurde oft verbunden, weil mir niemand weiterhelfen konnte. Eine Dame meinte dann, dass es keine Pflicht ist, diese Erlaubnis des Partners dabeizuhaben (schade eigentlich). Sie meinte, ich solle einfach sicherhaltshalber eine Vollmacht meines Mannes mitnehmen. Sie meinte es reicht, wenn die Vollmacht von Hand geschrieben wird und mein Mann sie dann unterschreibt. Beglaubigt werden muss die Bescheinigung laut dieser Dame nicht. Ich werde sie aber trotzdem beim Bürgerbüro beglaubigen lassen.
Ich weiß jetzt nicht mehr wer das gesagt hatte, dass die Polizei bei der Passkontrolle die Tickets doch gar nicht sehen möchte. Das stimmt zwar, aber eigentlich ist es doch egal, in welches Land man reist. Es werden Kinder ja nicht nur in arabische Länder entführt. Ich fände es wirklich toll, wenn diese Bescheinigung zur Pflicht wird.


Hallo geht's noch? Wir leben doch in keiner Welt wo ständig und immer und überall Kinder von einem Elternteil 'entführt' werden? Jetzt stelle dir mal den Aufwand in einem 80 Millionen Einwohner Land vor wo das jede(r) vorlegen müßte der in den Urlaub fliegen will, nebst dem Umstand, dass man die Echtheit von so einem Wisch wie du ihn oben beschreibst gar nicht überprüfen kann!

Es gibt ja bei Bedarf die Ausreisesperre bei uns die man beantragen kann, dazu muss man allerdings einen triftigen Grund vorbringen - und ich finde das reicht auch!


Hallo Sajana,

warum wirst du gleich so unfreundlich! Ich habe von meinem Erlebnis erzählt, ich wurde an der Passkontrolle nach einer Ausreiseerlaubnis aus Deutschland gefragt. Das ist nunmal Fakt. Ich wollte hier nur nachfragen, ob es anderen schon so ergangen ist. Und das ich es gut fände, wenn diese Genehmigung Pflicht würde, ist MEINE Meinung. Die musst du nicht gut finden und mich schon gar nicht so blöd anmachen deswegen!


Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #312730
21/08/2009 14:05
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So, also ich habe heute mal beim Jugendamt angerufen. Ich wurde oft verbunden, weil mir niemand weiterhelfen konnte. Eine Dame meinte dann, dass es keine Pflicht ist, diese Erlaubnis des Partners dabeizuhaben (schade eigentlich). Sie meinte, ich solle einfach sicherhaltshalber eine Vollmacht meines Mannes mitnehmen. Sie meinte es reicht, wenn die Vollmacht von Hand geschrieben wird und mein Mann sie dann unterschreibt. Beglaubigt werden muss die Bescheinigung laut dieser Dame nicht. Ich werde sie aber trotzdem beim Bürgerbüro beglaubigen lassen.
Ich weiß jetzt nicht mehr wer das gesagt hatte, dass die Polizei bei der Passkontrolle die Tickets doch gar nicht sehen möchte. Das stimmt zwar, aber eigentlich ist es doch egal, in welches Land man reist. Es werden Kinder ja nicht nur in arabische Länder entführt. Ich fände es wirklich toll, wenn diese Bescheinigung zur Pflicht wird.


Hallo geht's noch? Wir leben doch in keiner Welt wo ständig und immer und überall Kinder von einem Elternteil 'entführt' werden? Jetzt stelle dir mal den Aufwand in einem 80 Millionen Einwohner Land vor wo das jede(r) vorlegen müßte der in den Urlaub fliegen will, nebst dem Umstand, dass man die Echtheit von so einem Wisch wie du ihn oben beschreibst gar nicht überprüfen kann!

Es gibt ja bei Bedarf die Ausreisesperre bei uns die man beantragen kann, dazu muss man allerdings einen triftigen Grund vorbringen - und ich finde das reicht auch!


Hallo Sajana,

warum wirst du gleich so unfreundlich! Ich habe von meinem Erlebnis erzählt, ich wurde an der Passkontrolle nach einer Ausreiseerlaubnis aus Deutschland gefragt. Das ist nunmal Fakt. Ich wollte hier nur nachfragen, ob es anderen schon so ergangen ist. Und das ich es gut fände, wenn diese Genehmigung Pflicht würde, ist MEINE Meinung. Die musst du nicht gut finden und mich schon gar nicht so blöd anmachen deswegen!


hallo Katousti, ja ich fände das auch gut, ...nur das ganze hat einen Haken: der Vater kann den wisch jederzeit bzw. in letzter Sekunde noch widerrufen. Was machst DU dann?
deshalb könnte man sich überlegen, ob wir uns zusammenschließen, alle, die ein Kind mit einem Tunsi haben und uns im Notfall gegenseitig helfen. Was meint Ihr dazu?

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #312732
21/08/2009 14:23
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Klar darfst du deine Meinung vertreten.

Mein Eindruck hier aber ist: Sowohl Meinungen als auch Religion werden flugs mit dem Familienstand gewechselt...

Sich heute freudestrahlend über arabische Vornamen rauf und runter für das gemeinsame Kind austauschen - übermorgen nachfragen ob eine Namensänderung des Kindes nach einer Scheidung möglich ist und was das kostet....

Der deutsche Zöllner hat vermutlich nachgefragt, weil ausländischer Name im deutschen Pass? - da könnte der Papa ja Deutscher sein, der dann seine Kinder nie mehr wieder sieht - ne rechtliche Basis dich aufzuhalten hat er trotzdem nicht...

Mal sehen ob du immer noch die gleiche Meinung hättest, wenn du mit deinem Mann nicht mehr zusammen bist, deine Kinder noch minderjährig und er teilt dir mit: 2 Wochen Urlaub in XXX, willst du machen? Geb ich keine Unterschrift, bleib zuhause oder fahre ohne die Kinder...oder er lebt dann wieder in Tunesien und du müßtest ihm auch noch wegen sowas für eine Unterschrift hinterherspringen.

Da ist doch eine Regelung die für einen Negativ-Fall gilt (Antrag auf Ausreisesperre mit nachvollziehbarer Begründung) allemal besser, praktikabler und kostengünstiger?

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312785
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Mal sehen ob du immer noch die gleiche Meinung hättest, wenn du mit deinem Mann nicht mehr zusammen bist, deine Kinder noch minderjährig und er teilt dir mit: 2 Wochen Urlaub in XXX, willst du machen? Geb ich keine Unterschrift, bleib zuhause oder fahre ohne die Kinder...oder er lebt dann wieder in Tunesien und du müßtest ihm auch noch wegen sowas für eine Unterschrift hinterherspringen.

Ja und? Das ist die Realität
s18 Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #312786
21/08/2009 22:15
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Ah ja dann ist mir die Realität bisher irgendwie entgangen...

Alle Solo-Urlaubsreisenden mit Kids legen einen Wisch am Flughafen vor, dass sie mit ihren Kids nach Griechenland an den Strand, in die Schweizer Berge oder nach Island fliegen dürfen? Das ist die heutige Realität?

Also ich reise munter und frisch seit vielen Jahren mit meinen Kids in viele Länder und bin noch die irgendwas von nem deutschen Zöllner gefragt worden!

Aber du weißt ja wieder mal alles besser Simla!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312787
21/08/2009 22:53
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Hallo Sajana,

wenn du eine alleinerziehende Mutter bist, dann verstehe ich deinen Standpunkt sehr gut. Mich hat nur der Ton in deinem ersten Post gestört. Für mich hat sich das so angehört, als hätte ich einen an der Waffel, nur weil ich eine andere Meinung habe als du.
Und ja so ist es, wenn man ein Kind erwartet und sehr glücklich mit dem Partner ist, dann überlegt man sich nunmal zusammen einen Namen. Und wenn man sich auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, hört sich ein deutscher Vorname wohl ziemlich komisch damit an. Es gibt auch sehr viele schöne arabische Vornamen, die international klingen. In dem Moment denke ich doch nicht an eine Scheidung und was ich in dem Fall dann mache, ob ich den Namen ändern kann oder nicht. Wie gesagt ist das wiederum NUR meine Meinung.


@ Anchadia:

Und wie sollten wir uns im Fall des Falles gegenseitig helfen? Hast du eine Idee?


Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312828
22/08/2009 11:19
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Sajana

Mal sehen ob du immer noch die gleiche Meinung hättest, wenn du mit deinem Mann nicht mehr zusammen bist, deine Kinder noch minderjährig und er teilt dir mit: 2 Wochen Urlaub in XXX, willst du machen? Geb ich keine Unterschrift, bleib zuhause oder fahre ohne die Kinder...oder er lebt dann wieder in Tunesien und du müßtest ihm auch noch wegen sowas für eine Unterschrift hinterherspringen.

Ja und? Das ist die Realität
s18 Simla

Original geschrieben von: Sajana
Ah ja dann ist mir die Realität bisher irgendwie entgangen...

Alle Solo-Urlaubsreisenden mit Kids legen einen Wisch am Flughafen vor, dass sie mit ihren Kids nach Griechenland an den Strand, in die Schweizer Berge oder nach Island fliegen dürfen? Das ist die heutige Realität?

Also ich reise munter und frisch seit vielen Jahren mit meinen Kids in viele Länder und bin noch die irgendwas von nem deutschen Zöllner gefragt worden!

Aber du weißt ja wieder mal alles besser Simla!


Du solltest einfach mal selber lesen was Du schreibt.
Du hast von getrennten Eltern geschrieben mit gemeinsamen Kindern. Sofern man nicht das alleinige Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht/Ruhensanordnung hat ist es doch klar, dass man IMMER den Urlaub mit dem anderen Elternteil abspricht! Ob da nun ein Zettel her muss oder eine mündliche Zustimmung ist doch egal.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #312847
22/08/2009 16:40
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Simla wenn du schon Haarspalterei betreibst dann lies richtig was ich geschrieben habe - dass sich Geschiedene absprechen wann und wie lange der Ex-Partner die Kinder hat - ok , dies gehört zum Prozedere des Umgangsrechts - trotzdem brauchst du keinesfalls seine 'amtliche' Einwilligung WO du die Ferien verbringst....

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Sajana] #312860
22/08/2009 19:00
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Sajana, ich bezog mich auf diesen Absatz
Original geschrieben von: Sajana

Mal sehen ob du immer noch die gleiche Meinung hättest, wenn du mit deinem Mann nicht mehr zusammen bist, deine Kinder noch minderjährig und er teilt dir mit: 2 Wochen Urlaub in XXX, willst du machen? Geb ich keine Unterschrift, bleib zuhause oder fahre ohne die Kinder...oder er lebt dann wieder in Tunesien und du müßtest ihm auch noch wegen sowas für eine Unterschrift hinterherspringen.

Und dazu schrieb ich bereits, dass man sich eh mit dem anderen Elternteil absprechen muss, ob man da nun noch einen amtlichen Zettel benötigen würde oder nicht, wär doch egal.
Man braucht für jeden Krümmel die Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigter, sei es Kindereisepass, Bank, Schule oder sonst was.
Ich wollte Last Minute buchen, das Konsulat der VAE sagt, ich brauch ein Scheiben des Vaters (der DAS aber nicht macht für "so ein" Land) und da mir die ESTA/USAbeantragung zeitlich nicht mehr gereicht hätte, wär die PERSÖNLICHE Vorsprache BEIDER Sorgeberechtigten erforderlich.

Hiphipp huraaa......dann fahren wir halt woanders hin s57
Mega Schnäppchen durch die Lappen gegangen, was solls? Ich reg mich nicht mehr auf. Pech gehabt. In manchen Vätern steckt man eben nicht drin.

Ich sehe da also keinen Unterschied, man ist auf den Vater angewiesen.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #317867
19/10/2009 14:33
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Wir haben in der letzten Zeit auch vermehrt festgestellt, dass alleinreisende am Flughafenzoll nach einer Bestätigung des zweiten Elternteils zur Ausreise des Kindes gefragt wurden. Ohne eine solche Bestätigung war teils eine Ausreise nicht möglich, sofern man nicht über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt. Ein entsprechendes Gesetz hierzu gibt es aber anscheinend nicht. Das ganze beruft sich wohl auf eine interne Anweisung des Zolls, bzw. der Bundesregierung.

Auf der einen Seite ist eine solche Regelung zu befürworten, zum anderen haben wir aber gerade in den letzten Monaten eine starke Zunahme von Kindesentführungen die während eines Urlaubsaufenthaltes vollzogen werden. Der Nachteil daran ist, dass mittlerweile deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, da der Straftatbestand des Kindesentzug nicht auf deutschem Hoheitsgebiet stattgefunden hat und die Kindesmutter freiwillig ins Ausland reiste, wohlwissend, dass ein solcher Fall eintreten kann.

Es hat also alles seine Vor- und Nachteile, wobei deutsche Behörden sich durch die daraus resultierende Rechtslage nicht mehr mit solche Fällen "rumschlagen" müssen. Ein Schelm wer böses dabei denkt."

Grüße
Jörg


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #317912
19/10/2009 22:59
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[quote=kindesentzug24]Wir haben in der letzten Zeit auch vermehrt festgestellt, dass alleinreisende am Flughafenzoll nach einer Bestätigung des zweiten Elternteils zur Ausreise des Kindes gefragt wurden. Ohne eine solche Bestätigung war teils eine Ausreise nicht möglich, sofern man nicht über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt. Ein entsprechendes Gesetz hierzu gibt es aber anscheinend nicht. Das ganze beruft sich wohl auf eine interne Anweisung des Zolls, bzw. der Bundesregierung.

hallo, wie ist das denn gemeint: Ausreise war nicht möglich?
Also man könnte doch versuchen, etwa über Sie oder den weißen Ring? solch eine Gesetzesregelung einzubringen für zumindest die Fälle, wo ein Elternteil mit dem Kind alleine reist und wo dieser damit in sein ursprüngliches Heimatland oder den Nachbarstaat reist. Mit der Begründung, dass es in diesen Staaten auch so geregelt ist (also v.a. Nordafrika)
Vielleicht wäre es interessant hier einmal Zahlen zu bekommen wohin verhältnismäßig und zahlenmäßig die Meisten Kindesentziehungen stattfinden.
lg a

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #317913
19/10/2009 23:04
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Original geschrieben von: kindesentzug24


Auf der einen Seite ist eine solche Regelung zu befürworten, zum anderen haben wir aber gerade in den letzten Monaten eine starke Zunahme von Kindesentführungen die während eines Urlaubsaufenthaltes vollzogen werden. Der Nachteil daran ist, dass mittlerweile deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, da der Straftatbestand des Kindesentzug nicht auf deutschem Hoheitsgebiet stattgefunden hat und die Kindesmutter freiwillig ins Ausland reiste, wohlwissend, dass ein solcher Fall eintreten kann.

Es hat also alles seine Vor- und Nachteile, wobei deutsche Behörden sich durch die daraus resultierende Rechtslage nicht mehr mit solche Fällen "rumschlagen" müssen. Ein Schelm wer böses dabei denkt."

Grüße
Jörg


Hallo, auch hier wäre es interessant hier einmal die Zahlen von Kindesentzug in den jeweiligen Ländern zu kennen.

Es ist ja kein Wunder, dass deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, denn sie können ja ihre Regierungsgewalt sowoeso nicht soweit ausdehnen, es sei denn, es bestünde ein Abkommen.
Also Abkommen scheint es ja Europaweit zu geben, nur für uns Maghrebiner-Verheiratete ist das nun nicht so interessant.
Habe gehört, dass es wohl zwischen Frankreich und Algerien so ein Abkommen gibt... weiss jemand mehr?
lg,a

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #317919
19/10/2009 23:56
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Original geschrieben von: Katousti
Hallo Sajana,

wenn du eine alleinerziehende Mutter bist, dann verstehe ich deinen Standpunkt sehr gut. Mich hat nur der Ton in deinem ersten Post gestört. Für mich hat sich das so angehört, als hätte ich einen an der Waffel, nur weil ich eine andere Meinung habe als du.
Und ja so ist es, wenn man ein Kind erwartet und sehr glücklich mit dem Partner ist, dann überlegt man sich nunmal zusammen einen Namen. Und wenn man sich auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, hört sich ein deutscher Vorname wohl ziemlich komisch damit an. Es gibt auch sehr viele schöne arabische Vornamen, die international klingen. In dem Moment denke ich doch nicht an eine Scheidung und was ich in dem Fall dann mache, ob ich den Namen ändern kann oder nicht. Wie gesagt ist das wiederum NUR meine Meinung.


@ Anchadia:

Und wie sollten wir uns im Fall des Falles gegenseitig helfen? Hast du eine Idee?


Also im Fall von Entführung haben wir ja vor Ort auch Familie im Land und andere europäische Bekannte.
So könnte man versuchen, sich zusammen zutun, zumindest die, die gleichaltrige Jungs und Mädels haben...

Oder man könnte, ob der schon geschehenen Kindesentziehungen eine Gesetzesveränderung bewirken, indem man sich zusammen engagiert...

In einem anderen Threat las ich gerade, dass es doch öfters vorkommt, dass

es in D Probleme gibt, als der Mann alleine mit dem Kind ausreisen wollte.
Dafür hat die Mutter sogar in D beim Notar dann was aufgesetzt, dass ohr Mann mit dem Kind nach Tunesien fliegen darf.
lg,a

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE120908] #317923
20/10/2009 00:10
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Original geschrieben von: anchadia
Hallo, auch hier wäre es interessant hier einmal die Zahlen von Kindesentzug in den jeweiligen Ländern zu kennen.


Hier müssen wir klar zwischen den Bergriffen Kindesentzug und Kindesentführung unterscheiden, wenngleich rechtlich beide identisch zu behandeln wären. Unter den "Entzug" fallen auch Fälle innerhalb Deutschlands, meist in Zusammenhang mit Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten.

In Deutschland werden jährlich ca. 1000 -1500 Fälle offiziell bekannt. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. (nach Schätzungen ca. 4000 Fälle. Eine hohe Dunkelziffer resultiert daraus, dass sich viele Elternteile, vorzugsweise Mütter ihrem "Schicksal" ergeben und den Forderungen des Ehemannes nachkommen. Ein anderer Teil ist derjenige, welcher direkt zur "Tat" schreitet und das Kind zurückholen lässt. Von daher sind die Statistiken nicht ganz richtig, da meistens Fälle erfasst werden, welche nach dem HKÜ behandelt werden können.

Aktuelle Statistiken, weisen die meisten Fälle innerhalb der BRD auf. gefolgt von den USA, England/Wales, Frankreich, Italien, Spanien, Nordafrika, Oststaaten (z.B. Russland, Polen, Tschechien etc) Süd-und Lateinamerika.

Wie gesagt, überwiegend werden hier HKÜ-Fälle erfasst. Fälle bei welchen die Kinder während eines Urlaubes entzogen wurden und daher nach neuestem „Trend“ nicht mehr unter das deutsche Strafrecht fallen, lässt man gerne weg.

Wir selbst beobachten einen starken Zuwachs in Nordafrika. Tunesien war vor ca. 10 Jahren ganz vorne mit dabei, wurde jedoch dann etwas weniger, bis es auch dort vergangenes Jahr wieder zu zuwachs kam. So haben wir für Nordafrika ca. folgende Statistik: Ägypten 35%, Algerien 30%, Tunesien 25%, Marokko 5% (stark steigend), Rest 5%.


Original geschrieben von: anchadia
Es ist ja kein Wunder, dass deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, denn sie können ja ihre Regierungsgewalt sowoeso nicht soweit ausdehnen, es sei denn, es bestünde ein Abkommen.
Also Abkommen scheint es ja Europaweit zu geben, nur für uns Maghrebiner-Verheiratete ist das nun nicht so interessant.


Die Abkommen sind sehr oft das Papier nicht wert, auf welchem sie geschrieben sind. Nicht alle Länder halten sich strikt daran, in erster Linie zählt immer der eigene Staatsbürger. letztendlich wird es nicht oft eine Schlacht zwischen Rechtsanwälten. Vorausgesetzt natürlich, dass man den Aufenthaltsort des Kindes kennt. Mittlerweile wissen sich die Entzieher zu schützen. gerade Länder wie Spanien ohne Meldepflicht machen es leicht.

Es sind aber nicht alle Abkommen nur EU-Weit. Das HKÜ gilt für Schengen und andere freiwillige Mitglieder.

Was eigentlcih für nahezu alle Länder dieser Erde gilt ist die UN-Kinderrechtskonvention. http://http://www.kindesentzug24.com/html/un-kinderrechtskonvention.html. Auch Tunesien hat diese unterschrieben. Beachtet wird sie jedoch so gut wie nie.

Original geschrieben von: anchadia
Habe gehört, dass es wohl zwischen Frankreich und Algerien so ein Abkommen gibt... weiss jemand mehr?


Ja, Frankreich hat ein solches Abkommen, es wird aber auch von algerischer Seite so gut wie nicht beachtet.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE120908] #317924
20/10/2009 00:17
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Original geschrieben von: anchadia

hallo, wie ist das denn gemeint: Ausreise war nicht möglich?


Einer Ausreise durch den deutschen Zoll wurde erst zugestimmt, als der andere Elternteil sein Einverständniss gegeben hatte. Bei manchen Flughäfen ging das per Telefon, bei anderen musste der zurückbleibende Elternteil bei der nächsten polizeidiensstelle zustimmen.

Original geschrieben von: anchadia

Also man könnte doch versuchen, etwa über Sie oder den weißen Ring? solch eine Gesetzesregelung einzubringen für zumindest die Fälle, wo ein Elternteil mit dem Kind alleine reist und wo dieser damit in sein ursprüngliches Heimatland oder den Nachbarstaat reist. Mit der Begründung, dass es in diesen Staaten auch so geregelt ist (also v.a. Nordafrika)
Vielleicht wäre es interessant hier einmal Zahlen zu bekommen wohin verhältnismäßig und zahlenmäßig die Meisten Kindesentziehungen stattfinden.


Wir gehen derzeit davon aus, dass die beschriebenen Aktionen an den Flughäfen eine Art Pilotprojekt sind und eine entsprechende gesetzliche Regelung bald folgt.
Bleibt dann nur die Frage ob es auf Dauer etwas bringt, oder ob einfach andere Möglichkeiten im offenen Europa genutzt werden.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #317999
21/10/2009 00:15
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Ich fände es weiterhin gut, wenn diese Bescheinigung zur Pflicht wird. Denn wenn auch nur eine Entführung damit verhindert wird, ist das Ziel doch schon erreicht.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #318003
21/10/2009 00:37
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Original geschrieben von: Katousti
Ich fände es weiterhin gut, wenn diese Bescheinigung zur Pflicht wird. Denn wenn auch nur eine Entführung damit verhindert wird, ist das Ziel doch schon erreicht.


s48

hallo,
das würde mich echt freuen und das denke ich auch, Katousti,
wobei hier anscheinend nicht alle dieser Meinung sind (siehe anderer Threat heute)
lg und alles liebe für Euch, a

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318010
21/10/2009 10:17
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Hier müssen wir klar zwischen den Bergriffen Kindesentzug und Kindesentführung unterscheiden,

Hallo Jörg,
in Bezug auf Tunesien ist es ja meist weder eine Entführung, noch ein Entzug. Der Vater macht nur von seinem Heimatrecht gebrauch, er entzieht der Mutter nicht das Kind - die Mutter darf auch in Tunesien bleiben. Bzw. kann man das auch auf die Spitze treiben --> nimmt die Mutter das Kind nach dem Urlaub wieder nach D, entzieht sie es dem Vater.

LG Simla
(nur zur Besänftigung, ich habe auch ein tunesisches Kind mit beiden Pässen)

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Katousti] #318090
22/10/2009 14:34
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Original geschrieben von: Katousti
Hallo Sajana,


Und ja so ist es, wenn man ein Kind erwartet und sehr glücklich mit dem Partner ist, dann überlegt man sich nunmal zusammen einen Namen. Und wenn man sich auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, hört sich ein deutscher Vorname wohl ziemlich komisch damit an.



Mein Kind hat einen sehr typischen deutschen Vornamen, trotz seines sehr typischen arabischen Nachnamens. smile
Für mich war das sehr sehr wichtig mit dem deutschen Vornamen damit er es im Leben einfacher hat (welches vorzugsweise in Deutschland stattfinden wird).
Und mit "komisch anhören" ....also mein Kind wird aktuell NUR mit Vornamen angesprochen und später im Berufsleben wohl NUR mit Nachnamen. Was sollte sich dann komisch anhören? smile

Und ja, auch ich wäre dafür, dass man generell eine Ausreisebescheinigung benötigt (aus Deutschland).


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318093
22/10/2009 14:43
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Original geschrieben von: dreamfighter

Und ja, auch ich wäre dafür, dass man generell eine Ausreisebescheinigung benötigt (aus Deutschland).

Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber wir gehen kurz man nach Frankreich zum shoppen, Kaffee trinken in der Schweiz, übers WE skifahren in Österreich, sind oft in den Niederlande...........es wäre doch sehr zeitaufreibend, kostspielig, wenn ich jedesmal eine amtliche Beglaubigung für die Ausreise meines Kindes bräuchte.....also ein spontaner Kurztrip wäre gar nicht möglich.

Meiner hat zuerst einen arabischen, dann einen deutschen Vornamen, wobei der 2. der Rufname ist. Wir tragen alle den gemeinsamen Familienname....der aber recht "deutsch" klingt.

Muss aber irgendwie jeder selber entscheiden. Kenn nur wenige arabische Männer die hellauf begeisterst sind, wenn das Kind den deutschen Namen der Mutter trägt.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318098
22/10/2009 15:33
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: dreamfighter

Und ja, auch ich wäre dafür, dass man generell eine Ausreisebescheinigung benötigt (aus Deutschland).

Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber wir gehen kurz man nach Frankreich zum shoppen, Kaffee trinken in der Schweiz, übers WE skifahren in Österreich, sind oft in den Niederlande...........es wäre doch sehr zeitaufreibend, kostspielig, wenn ich jedesmal eine amtliche Beglaubigung für die Ausreise meines Kindes bräuchte.....also ein spontaner Kurztrip wäre gar nicht möglich.

Meiner hat zuerst einen arabischen, dann einen deutschen Vornamen, wobei der 2. der Rufname ist. Wir tragen alle den gemeinsamen Familienname....der aber recht "deutsch" klingt.

Muss aber irgendwie jeder selber entscheiden. Kenn nur wenige arabische Männer die hellauf begeisterst sind, wenn das Kind den deutschen Namen der Mutter trägt.
LG Simla



Um eben mal "kurz" zum Kaffee-Trinken oder zum Shoppen wohin zu gehen haben wir nicht das nötige Kleingeld für.

Mein Kind hat den arabischen Nachnamen seines Vaters. :-)
Ebenso wie auch ich diesen habe, da ich der altmodischen Meinung bin eine Familie sollte den gleichen Nachnamen haben.

Mein Mann hatte beim Vornamen nicht wirklich ein Mitspracherecht wink meint aber immer, dass er es auch so sieht dass es viel besser für das Kind ist, wenn er einen typisch deutschen Vornamen hat.

Die Grenzen die Ihr passiert, werden soweit ich weiss garnicht kontrolliert.
Und mit dem Einverständniss meinte ich auch die Ausreise in ein nichteuropäisches Land. Und um ganz genau zu sein, wenn ich mit meinem Kind in Holland bin und dann von dort aus z.B. nach Amerika fliegen möchte sollte dann selbstverständlich auch diese Einverständnisserklärung verlangt werden. Also egal ob ich von Heimatland (Deutschland) aus fliege, oder anderem europäischen Land.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318100
22/10/2009 15:53
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Und mit dem Einverständniss meinte ich auch die Ausreise in ein nichteuropäisches Land. Und um ganz genau zu sein, wenn ich mit meinem Kind in Holland bin und dann von dort aus z.B. nach Amerika fliegen möchte sollte dann selbstverständlich auch diese Einverständnisserklärung verlangt werden. Also egal ob ich von Heimatland (Deutschland) aus fliege, oder anderem europäischen Land.


das stelle ich mir ganz schön aufwendig vor. Wir hoch ist denn die Relation von "entführten" Kindern zu den Kindern, die ganz normal mit nur einem Elternteil verreisen?


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318101
22/10/2009 16:03
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Original geschrieben von: dreamfighter

Und mit dem Einverständniss meinte ich auch die Ausreise in ein nichteuropäisches Land.

Hallo, ok........ABER wink .....wenn Du am Flughafen die Passkontrolle passierst, wissen die Beamten nicht, ob Du weiter nach Brüssel fliegst oder nach Hong Kong. Oder eben erst mal nach Brüssel und dort dann ein weiteres Ticket nach Miami.

Ist alles nicht so einfach.....
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318103
22/10/2009 16:10
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Wenn ich das Ticket mit vorzeigen muss, dann wissen sie es. Und wenn ich nur nach Brüssel fliege und mir dort ein weiteres Ticket kaufe um nach Honolulu zu fliegen muss dass dann beim Abflug in Brüssel kontrolliert werden. ganz einfach. smile
(für mich in meiner denkweise evt begrenzten person *gg*)

Den Aufwand fände ich jetzt nicht so groß. Wäre halt gewöhnungsbedürftig, aber sicherlich sinnvoll.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Salecha] #318104
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Und mit dem Einverständniss meinte ich auch die Ausreise in ein nichteuropäisches Land. Und um ganz genau zu sein, wenn ich mit meinem Kind in Holland bin und dann von dort aus z.B. nach Amerika fliegen möchte sollte dann selbstverständlich auch diese Einverständnisserklärung verlangt werden. Also egal ob ich von Heimatland (Deutschland) aus fliege, oder anderem europäischen Land.


das stelle ich mir ganz schön aufwendig vor. Wir hoch ist denn die Relation von "entführten" Kindern zu den Kindern, die ganz normal mit nur einem Elternteil verreisen?


wie hoch ist die relation zu leuten die an den folgen von rauchen sterben, oder gar passiv rauchen zu denjenigen die einen anderen tod sterben?!?!

merkst was.... smile


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318105
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Stimmt. Wäre also eine EU-Sache das festzulegen........

Also fahren die Täter mit ihrem Kind mit dem Zug über die EU-Grenze und fliegen dann nach hause smile

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318106
22/10/2009 16:19
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Original geschrieben von: dreamfighter

Und mit dem Einverständniss meinte ich auch die Ausreise in ein nichteuropäisches Land. Und um ganz genau zu sein, wenn ich mit meinem Kind in Holland bin und dann von dort aus z.B. nach Amerika fliegen möchte sollte dann selbstverständlich auch diese Einverständnisserklärung verlangt werden. Also egal ob ich von Heimatland (Deutschland) aus fliege, oder anderem europäischen Land.


Das gleiche gilt natürlich auch für Züge, Auto, oder Schiff...
Generell bei der Ausreise von einem europäischen Land in ein nichteuropäisches Land.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318107
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Wie soll das gehen? Hab heute ne lange Leitung, sorry.
Ich steige in Frankfurt in den Zug und KANN überall aussteigen.......und er endet in Nowosibirsk.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318108
22/10/2009 16:37
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also ich in meinem leichtsinn gehe jetzt einfach mal von grenzkontrollen aus....
also wenn ich z.b. früher in die tschechei gefahren bin mit auto, dann wurden wir dort auch an der grenze kontrolliert... bei der ausreise aus deutschland.

ist das wohl im zug nicht so?


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318109
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Keine Ahnung, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Zug an der Grenze stopt und komplett kontrolliert wird....und erst dann weiterfährt....

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318113
22/10/2009 16:47
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Hallo,
ich möchte kurz einmal etwas anmerken, ohne Vorwurf oder so,sondern einfach mal vielleicht auch zum Nachdenken...
grundsätzlich gilt doch, dass zum Schutz des Kindeswohls entschieden werden sollte und darüber sollte sich jede Frau und werdende Mutter vielleicht auch vorher Gedanken machen. Vorher meint, unbenommen des Kulturkreises, der Mentalität, des Glaubens, der Hautfarbe und was es sonst noch so alles gibt... sondern vor der Entscheidung ein Kind bekommen zu wollen. Nirgends gibt es eine Garantie für gar nichts. Das Einzige was ich als Mutter entscheiden kann ist, ob ich bereit bin die volle Verantwortung zu nehmen, egal wie... denn ich trage das Kind in diese Welt. Damit will ich nicht rechtfertigen, dass Männer aus der Nummer raus sein könnten, Fakt ist aber, ich bringe das Kind zur Welt und somit voll und ganz in meinen Verantwortungsbereich, Liebe hin oder her !!!

Ich habe das Gefühl hier wird so böse miteinander umgegangen...das fällt mir wirklich schwer, obgleich mich das eigentliche Thema auch interessiert.

- Nicht richtig ist die Aussage dass sich um die Rückführung eines "entführten" Kindes (so es denn die deutsche Staatsbürgerschaft hat)mit dem Argument nicht bemüht wird, die Mutter hätte um die Gefahr gewusst.

LG Zahir

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Zahir] #318114
22/10/2009 16:52
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Original geschrieben von: Zahir

Ich habe das Gefühl hier wird so böse miteinander umgegangen...das fällt mir wirklich schwer, obgleich mich das eigentliche Thema auch interessiert.

Wir schreiben doch nur darüber. Theorie, Praxis, betroffen, aussen stehend, Erfahrung, Wünsche.
Die Kinder hier sind ja auch unterschiedlich alt, die persönlichen Verhältnisse auch immer anders.....
s28 Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318116
22/10/2009 17:06
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Hallo Simla,
... vielleicht hast Du recht. Sollte ich eventuell etwas lockerer sehen. Ich lese nur schon seit gestern abend ganz viele Beiträge und teilweise wird echt scharf geschossen...
Die Tunesier sind auch sicherlich ein ganz besonders harter Brocken...wie auch immer man/Frau das "bewerten" mag.
LG Zahir

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318120
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Original geschrieben von: Simla
Keine Ahnung, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Zug an der Grenze stopt und komplett kontrolliert wird....und erst dann weiterfährt....


Nur zur Info - Es wird genauso gemacht!
Wir waren vor 2 Jahren mit meinem Mann in der Ukraine. 2 Tage Fahrt mit dem Zug in eine Richtung s13
An der Deutsch/Polnischer Grenze wurde nicht (mehr!) kontrolliert, an der Grenze zwischen Polen und Ukraine wurde Zug angehalten, Passkontrolle von der polnischer Seite (alle Pässe angesammelt, fast 1 Stunde warten, gestempelt) danach paar Meter wetergefahren, stop, kontrolle von ukrainische Seite (alle Pässe angesammelt, fast 2,5 Stunden warten, Taschen kontrolliert)

Vor 2 Monaten war meine Mutter in der Ukraine - 2 Tage mit dem Bus in eine Richtung unterwegs sick
Es wurde genauso vorgegangen wie im Zug.

Außerdem kann ein Elternteil mit dem Kind und ohne Erlaubniss von anderem Elternteil die Ukraine nicht verlassen. Die Ausreise wird verweigert. Ist einer Frau vor der polnischer Grenze passiert. Frau mit deeutschem pass, Kind mit deutschem Pass allerdings russisch/ukrainisch klingende Nachnahme - sie konnte nicht nachweisen dass Vater des Kindes in DE lebt und musste aussteigen.

Also teoretisch wäre so eine Kontrolle bei entsprechender Gesätzlage ohne zusätzlichen Großaufwand auch für Ausreise aus EU möglich...

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Yuliya] #318128
22/10/2009 19:44
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Original geschrieben von: Yuliya
Original geschrieben von: Simla
Keine Ahnung, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Zug an der Grenze stopt und komplett kontrolliert wird....und erst dann weiterfährt....


Nur zur Info - Es wird genauso gemacht!
Wir waren vor 2 Jahren mit meinem Mann in der Ukraine. 2 Tage Fahrt mit dem Zug in eine Richtung s13
An der Deutsch/Polnischer Grenze wurde nicht (mehr!) kontrolliert, an der Grenze zwischen Polen und Ukraine wurde Zug angehalten, Passkontrolle von der polnischer Seite (alle Pässe angesammelt, fast 1 Stunde warten, gestempelt) danach paar Meter wetergefahren, stop, kontrolle von ukrainische Seite (alle Pässe angesammelt, fast 2,5 Stunden warten, Taschen kontrolliert)

Vor 2 Monaten war meine Mutter in der Ukraine - 2 Tage mit dem Bus in eine Richtung unterwegs sick
Es wurde genauso vorgegangen wie im Zug.

Außerdem kann ein Elternteil mit dem Kind und ohne Erlaubniss von anderem Elternteil die Ukraine nicht verlassen. Die Ausreise wird verweigert. Ist einer Frau vor der polnischer Grenze passiert. Frau mit deeutschem pass, Kind mit deutschem Pass allerdings russisch/ukrainisch klingende Nachnahme - sie konnte nicht nachweisen dass Vater des Kindes in DE lebt und musste aussteigen.

Also teoretisch wäre so eine Kontrolle bei entsprechender Gesätzlage ohne zusätzlichen Großaufwand auch für Ausreise aus EU möglich...
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318177
23/10/2009 12:02
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: kindesentzug24

Hier müssen wir klar zwischen den Bergriffen Kindesentzug und Kindesentführung unterscheiden,

Hallo Jörg,
in Bezug auf Tunesien ist es ja meist weder eine Entführung, noch ein Entzug. Der Vater macht nur von seinem Heimatrecht gebrauch, er entzieht der Mutter nicht das Kind - die Mutter darf auch in Tunesien bleiben. Bzw. kann man das auch auf die Spitze treiben --> nimmt die Mutter das Kind nach dem Urlaub wieder nach D, entzieht sie es dem Vater.

LG Simla
(nur zur Besänftigung, ich habe auch ein tunesisches Kind mit beiden Pässen)


Hallo Simla,

da hast du recht. Allerdings trifft dies nahezu in jedem Land der Erde so zu. Der Unterschied zu den Ländern, welche entsprechende Abkommen zur Rückführung unterschrieben haben liegt darin, dass hier annerkannt wird, dass es NICHT zum Kindeswohl ist, dieses aus seiner angewohnten Umgebung heraus zu reißen. (Schule, Freundeskreis etc.)

Natürlich darf die Mutter in z.B. in Tunesien bleiben. Die Erfahrung lehrte uns aber in den verganenen Jahren, dass dies noch lange nicht bdeutet das sie auch Umgang mit dem Kind hat. Selbst wenn ihr dies in dem entsprechenden Land gerichtlich zugesprochen wurde, heißt das leider noch nicht dass dies auch so vollzogen oder umgesetzt wird. Spätestens wenn der Ex eine neue Frau hat ist fertig mit Umgang. Hierbei müssen wir jedoch auch wieder unterscheiden, ob es sich bei dem Kind um einen Jungen oder ein Mädchen handelt. Bei Mädchen liegt die Chance höher.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318185
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dass hier annerkannt wird, dass es NICHT zum Kindeswohl ist, dieses aus seiner angewohnten Umgebung heraus zu reißen. (Schule, Freundeskreis etc.)
<<<

wobei sich da die Frage stellt, inwieweit unser Begriff von "Kindeswohl" universell ist oder diesen Anspruch erheben sollte.

Ein Moslem wird es meist nicht als positiv für das Wohl des Kindes betrachten, wenn es zum einen nicht in islamischer Tradition erzogen wird (was eine Sünde darstellt) und zum anderen sich in einer islamfernen Umgebung von der Religion entfremdet (was ebenfalls eine Sünde darstellt und wegen eventueller Verweigerung des Eintritts ins Paradies sogar eindeutig dem Kindeswohl entgegensteht).

Einen ähnlichen Konflikt gibt es ja z.B. auch bei den Menschenrechten, der von islamischen Staaten mit einer islamkonfromen Erklärung gekontert wurde.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318186
23/10/2009 14:07
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Der Unterschied zu den Ländern, welche entsprechende Abkommen zur Rückführung unterschrieben haben liegt darin, dass hier annerkannt wird, dass es NICHT zum Kindeswohl ist, dieses aus seiner angewohnten Umgebung heraus zu reißen. (Schule, Freundeskreis etc.)

Hallo Jörg,
es gibt sehr viele Mütter die lieber heute als morgen endlich nach Tunesien auswandern würden bzw. es getan haben. Wer entscheidet über das Kindeswohl? Die Mutter, der Vater, die Gesellschaft?

Ich mag gut reden haben, mein Kind konnte bisher immer ausreisen. Ich versuche nur gerade dieses Thema neutral und sachlich zu sehen.......es gibt eben viele Sichtweisen.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318187
23/10/2009 14:25
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Es gehört zwar nicht ganz genau zu diesem Beitrag, doch auf jeden Fall zum generellen Thema:

Antwort auf:
Zwei deutsche Frauen, die in Israel leben, berichten auf dieser Website von ihrem Schicksal:

http://www.kindesmissbrauch-il.blogspot.com/

Sie haben sich mit der Bitte um Hilfe an deutsche Politiker und deutsche Medien gewandt, doch es scheint, daß niemand ein Thema wie "Kindesmißbrauch in Israel" anfassen will.
Wir hoffen, dazu beitragen zu können, ihrem Hilferuf eine größere öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.
(aus dem TunisPro-Forum)

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318202
23/10/2009 19:04
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Original geschrieben von: Simla
Hallo Jörg,
es gibt sehr viele Mütter die lieber heute als morgen endlich nach Tunesien auswandern würden bzw. es getan haben.


Wenn beide Elternteile damit einverstanden sind, kann die Mutter bzw. beide Elternteile gerne in Tunesien leben, da hat kein Gericht etwas dagegen, auch wiederspricht es nicht dem Kindeswohl.


Original geschrieben von: Simla
Wer entscheidet über das Kindeswohl? Die Mutter, der Vater, die Gesellschaft?


In aller Regel entscheiden das die Sorgeberichtigten, was ja meist die Eltern sind. Sollten diese sich aber nicht einig werden entscheidet es im Endeffekt die Gesellschaft; "Im Namen des Volkes".

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318203
23/10/2009 19:20
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Original geschrieben von: Frogger
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dass hier annerkannt wird, dass es NICHT zum Kindeswohl ist, dieses aus seiner angewohnten Umgebung heraus zu reißen. (Schule, Freundeskreis etc.)
<<<

wobei sich da die Frage stellt, inwieweit unser Begriff von "Kindeswohl" universell ist oder diesen Anspruch erheben sollte.


Diser Begriff wird sehr universell eingesetzt, insbesonders durch Jugendämter. In Bezug auf internationale Entführungen beansprucht das beste Kindeswohl jeder Staat für sich.

Original geschrieben von: Frogger
Ein Moslem wird es meist nicht als positiv für das Wohl des Kindes betrachten, wenn es zum einen nicht in islamischer Tradition erzogen wird (was eine Sünde darstellt) und zum anderen sich in einer islamfernen Umgebung von der Religion entfremdet (was ebenfalls eine Sünde darstellt und wegen eventueller Verweigerung des Eintritts ins Paradies sogar eindeutig dem Kindeswohl entgegensteht).


Mag im großen und ganzen auf Moslems und/oder den Islam zutreffen. Im Bereich von KEntzug jedoch mussten wir feststellen, dass dieser Thematik sehr wenig beigemessen wird. Die meisten Entziehungen passieren aus Stolz und Ehre, meist nach Scheidungen, heraus. Wenn wir in den entsprechenden Ländern die Kinder aufsuchen oder diese zurück geführt haben wird dies mehr als deutlich. In den letzten 14 Jahren mussten wir diese Feststellung in sicherlich über 90% der Fälle machen. Oft kann der verletzte Stolz oder die Ehre durch eine entsprechende Geldleistung im Austausch gegen das Kind wiederhergestellt werden. Oft wird das Kind auch nur als Druckmittel eingesetzt um Geld oder sonstige Sachleistungen zu erpressen, oder mit dem Versuch die Beziehung weiter fort zu führen.

Der Anteil von Entziehungen in welchen es um Religion und deren Ausübung geht ist verschwindend gering. Hierfür spricht auch, dass führende moslemische Prediger hier in Deutschland immer wieder bezeugen, dass die Ausübung des Islam in Deutschland besser funktioniert und geschützt wird als in deren Heimatländer selbst. Sogar in Syrien ist eine solche Religionsausübung wie hier in Deutschland nicht möglich.

Von daher ist der Bezug auf die religiöse Erziehung bei einem Entzug meistens als Vorwand zu betrachten, zumal der Islam aussagt, dass ein Kind zur Mutter gehört.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318204
23/10/2009 19:23
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Der Unterschied zu den Ländern, welche entsprechende Abkommen zur Rückführung unterschrieben haben liegt darin, dass hier annerkannt wird, dass es NICHT zum Kindeswohl ist, dieses aus seiner angewohnten Umgebung heraus zu reißen. (Schule, Freundeskreis etc.)


Original geschrieben von: kindesentzug24
Original geschrieben von: Simla
Hallo Jörg,
es gibt sehr viele Mütter die lieber heute als morgen endlich nach Tunesien auswandern würden bzw. es getan haben.


Wenn beide Elternteile damit einverstanden sind, kann die Mutter bzw. beide Elternteile gerne in Tunesien leben, da hat kein Gericht etwas dagegen, auch wiederspricht es nicht dem Kindeswohl.

Hallo Jörg,
im ersten Post geht es darum, dass es nicht dem Kindeswohl dient, wenn es aus der Umgebung (Schule, Freundeskreis) gerissen wird.
Im Zweiten trifft das dann aber nur zu, wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist.
confused
Was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Fakt ist doch, dass jeder Umzug eine Eingewöhnungsphase mit sich bringt, die Schule und der Freundeskreis gewechselt wird. Es gibt genug Familien die beruflich auch ins Ausland ziehen oder Väter, welche im Ausland arbeiten ohne die Kinder......
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318205
23/10/2009 19:52
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>>>
In Bezug auf internationale Entführungen beansprucht das beste Kindeswohl jeder Staat für sich.
<<<

Darüber sprachen wir hier ja - insofern ergibt sich also durchaus eine Konfrontation, weil weder der eine noch der andere Staat eine Deutungshoheit über das "Kindeswohl" hat. Mir ging es darum, daß man nicht die in einem Land/Kultur anerkannte Definition von Kindeswohl ohne weiteres auf ein(e) andere(s) übertragen kann und in diesen Fällen es nicht unbestritten festlegen kann, welches das beste Kindeswohl ist.

>>>
zumal der Islam aussagt, dass ein Kind zur Mutter gehört.
<<<

doch nur, solange es noch klein ist. Hier wird nämlich insbesondere auf die körperlichen Bedürfnisse des Kindes abgestellt.
Je nach Rechtsschule endet diese Zugehörigkeit dann zwischen minimal 7 Jahren beim Jungen (Hanafi, Hanbali) und Mädchen (Hanbali) und maximal 7 Jahren (Hanbali) und der Heirat (Maliki) beim Mädchen und geht auf den Vater über.
In Tunesien ist Maliki die vorherrschende Rechtsschule, woraus sich die besseren Konditionen für den Umgang mit Mädchen erklären.

>>>
Der Anteil von Entziehungen in welchen es um Religion und deren Ausübung geht ist verschwindend gering.
<<<

Nun, das verwundert ja niemanden wirklich - ich habe es z.B. schon immer geschrieben, daß religiöse Normen lediglich gegenüber Westlern als ultimativer Vorwand hergenommen werden, was relativ einfach ist, da sich kaum ein Westler auch nur annährend in der Religion (und noch weniger in der praktischen Bedeutung dieser) auskennt und sich damit einfache Totschlagargumente bieten.

Daß so gut wie jede Kindesentziehung ein simples Spiel mit der Macht ist, bzw. der Sicherstellung von beanspruchtem Besitztum dient, steht außer Frage.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: dreamfighter] #318206
23/10/2009 20:20
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Mein Kind hat einen sehr typischen deutschen Vornamen
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Fürchtegott? Helmwart? Sindbald? Wendelmar? Askan? Gumbrecht? Warenfried? Diethelm? Adalmar?

Klothilde? Hadeburg? Swanewit? Alsuna? Waldegund? Vrederun? Ragangardis? Odarike? Godolewa? Faralda? Erdmuthe? Amalgard?

Ich finde auch, daß es so viele schöne deutsche Vornamen gibt, die man leider nur noch selten hört. :-(

Zusatzvorteil - statt es zu versuchen, den Namen auszusprechen, wird ein tunesischer Grenzbeamter die Betreffenden gleich durchwinken, besonders, wenn jemand gleich 2 oder 3 davon hat. :-)

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318208
23/10/2009 20:33
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Original geschrieben von: Simla

Hallo Jörg,
im ersten Post geht es darum, dass es nicht dem Kindeswohl dient, wenn es aus der Umgebung (Schule, Freundeskreis) gerissen wird.
Im Zweiten trifft das dann aber nur zu, wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist.


Da haben wir uns Missverstanden. ich sprach von Entziehung im Sinne des StgB §235. §235 StgB , sprich wenn das Kind einem Elternteil entzogen wird. In dem Moment wo ihm aller Regel nach das gesamte Umfeld, wie Mutter, Großeltern, Freunde etc gewaltsam entzogen wird, ohne die Möglichkeit zum Kontakt. In diesem Zusammenhang werden dem Kind meist "Schauermärchen" erzählt wie schlimm die Mutter ist und sie deshalb abhauen mussten, kein Kontakt mehr haben dürfen usw. In den meisten Fällen beherrscht das Kind auch die Landessprache nicht und noch viel schlimmer verliert dort auch de Kontakt zum vater, da in en meisten Fällen dieser das Kind an seinefamilie abschiebt und sein leben lebt. Wie in einem anderen Post schon beschrieben geht es meist um Ehre und nicht um das Kind. Die Ehre ist teils wieder hergestellt, wenn der bösen Mutter das Kind entzogen wird.

Original geschrieben von: Simla
Was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Fakt ist doch, dass jeder Umzug eine Eingewöhnungsphase mit sich bringt, die Schule und der Freundeskreis gewechselt wird. Es gibt genug Familien die beruflich auch ins Ausland ziehen oder Väter, welche im Ausland arbeiten ohne die Kinder......
LG Simla


Das stimmt so, nur läuft in diesem Falle das ganze geregelt ab. Das Kind behält bestimmte Bezugspunkte, kommt meist auf eine internationale Schule, hast seine eigenen Spielsachen dabei und ganz wichtig beide Elternteile. Schlicht einen "normalen" geregelten Tagesablauf.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318209
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Da haben wir uns Missverstanden. ich sprach von Entziehung im Sinne des StgB §235. §235 StgB , sprich wenn das Kind einem Elternteil entzogen wird. In dem Moment wo ihm aller Regel nach das gesamte Umfeld, wie Mutter, Großeltern, Freunde etc gewaltsam entzogen wird, ohne die Möglichkeit zum Kontakt.

..nochmal....die Mutter kann auch in Tunesien bleiben, Oma/Opa können auch zu besuch kommen.....wie all die Jahre in Deutschland umgekehrt auch. Ein "echter" Kindesentzug liegt in Tunesien ganz ganz ganz selten vor. Nur, weil der Vater entscheidet, dass das Kind in TN bleibt ist es nicht entzogen. (Davon gehe ich zumindest mal aus, sonst hätten wir in Deutschland ganz viele Mütter die Kindesentzug durchführen).
Dem Kind wird im übrigen in Tunesien auch Familie, Freunde und Bildung geboten und, wie bereits geschrieben, kann jeder zu Besuch kommen.

Original geschrieben von: kindesentzug24

Original geschrieben von: Simla
Was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Fakt ist doch, dass jeder Umzug eine Eingewöhnungsphase mit sich bringt, die Schule und der Freundeskreis gewechselt wird. Es gibt genug Familien die beruflich auch ins Ausland ziehen oder Väter, welche im Ausland arbeiten ohne die Kinder......
LG Simla

Das stimmt so, nur läuft in diesem Falle das ganze geregelt ab. Das Kind behält bestimmte Bezugspunkte, kommt meist auf eine internationale Schule, hast seine eigenen Spielsachen dabei und ganz wichtig beide Elternteile. Schlicht einen "normalen" geregelten Tagesablauf.

Sorry Jörg, aber kann es sein, dass Du gerade in Bezug zu Tunesien, deutsche Mütter, deren Kinder und "auswandern" keine praktischen Erfahrungen hast?
Es wäre schön, wenn es so ablaufen würde, wie Du es geschrieben hast. Aber auch das sind eben Wunschvorstellungen - nicht die Realität. Wobei ich jetzt von Müttern rede, die mit ihren Kindern auswandern und die unterhaltspflichtigen Väter jubelnd zustimmen, da sich so die Zahlungen verringern!
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Zahir] #318210
23/10/2009 20:43
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- Nicht richtig ist die Aussage dass sich um die Rückführung eines "entführten" Kindes (so es denn die deutsche Staatsbürgerschaft hat)mit dem Argument nicht bemüht wird, die Mutter hätte um die Gefahr gewusst.

LG Zahir


Hallo Zahir,

dem muss ich aber ganz entschieden wiedersprechen. Wir können Ihnen etliche Fälle nennen, in welchem Strafverfolgungsbehörden, also Polizei, Staatsanwaltschaft dies wortwörtlich so der Mutter gesagt haben. " Sie sind ja selbst Schuld, man hört immer wieder von diesem Fällen und trotzdem wird munter durch die Welt geheiratet".

Selbst Richter treffen mittlerweile solche Aussagen wie: " Das hätten Sie vorher bedenken müssen, dass so etwas passiert" und Urteilen dann dementsprechend in Sachen des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Vor ein paar Jahren war dies noch die seltenheit, mittlerweile wird die Mutter aber immer öfter mit solchen Aussagen konfrontiert. Ausnahmen bei der Bearbeitung mag es wohl bei einem Entzug nach HKÜ geben, da hier der Verwaltungsaufwand gering bleibt.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318211
23/10/2009 21:01
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Original geschrieben von: Simla
..nochmal....die Mutter kann auch in Tunesien bleiben, Oma/Opa können auch zu besuch kommen.....wie all die Jahre in Deutschland umgekehrt auch. Ein "echter" Kindesentzug liegt in Tunesien ganz ganz ganz selten vor. Nur, weil der Vater entscheidet, dass das Kind in TN bleibt ist es nicht entzogen. (Davon gehe ich zumindest mal aus, sonst hätten wir in Deutschland ganz viele Mütter die Kindesentzug durchführen).
Dem Kind wird im übrigen in Tunesien auch Familie, Freunde und Bildung geboten und, wie bereits geschrieben, kann jeder zu Besuch kommen.


Der Entzug bedarf immer einer Strafanzeige. Solange die nicht gestellt ist, wird in dem Bereich ja auch nicht ermittelt. Wenn der Vater entscheidet, dass das Kind in TN bleibt, die Mutter aber dagegen ist und er sodann das Kind ihr vorenthält ist es nach Deutschen Gesetz eine Entziehung Minderjähriger, sofern die Mutter dieses zur Anzeige bringt. Für die deutsche Behörden ist das Kind aller Regel nach ein deutscher Staatsbürger, welchen es zu schützen gilt.

Ob ein Leben in TN besser oder schlechter ist sei dahin gestellt. Fakt bleibt jedoch, dass beide Elternteile ein Recht und eine Verpflichtung zum Umgang mit dem Kind haben. Wird dieser nicht oder in nicht ausreichendem Maße gewährt bleibt es strafbar. Zu beurteilen bleibt natürlich auch, dass das Kind in Deutschland geboren wurde und dies für den Rest des lebens "Heimat" im rechtlichen Sinne bleibt.

Original geschrieben von: Simla

Sorry Jörg, aber kann es sein, dass Du gerade in Bezug zu Tunesien, deutsche Mütter, deren Kinder und "auswandern" keine praktischen Erfahrungen hast?
Es wäre schön, wenn es so ablaufen würde, wie Du es geschrieben hast. Aber auch das sind eben Wunschvorstellungen - nicht die Realität. Wobei ich jetzt von Müttern rede, die mit ihren Kindern auswandern und die unterhaltspflichtigen Väter jubelnd zustimmen, da sich so die Zahlungen verringern!
LG Simla


Zum Auswandern kann ich keine Stellung nehmen sondern lediglich zum Entzug nach §235 StgB. Unser Kontakt zu Müttern und deren Kinder in Verbindung mit u.a. Tunesien bezieht sich ausschließlich darauf.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318212
23/10/2009 21:02
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Hallo! Ich hatte schon einmal darüber geschrieben:" Der Mann(Tunesier) meiner angeheirateten Cousine hat seine beiden Söhne vor ungefähr 17 Jahren nach einem gemeinsamen Urlaub nicht mehr aus dem Land gelassen.Sie konnte die erste Zeit ihre Söhne nur mit Polizeieinsatz(Anwalt)etc. sehen und hat alles mögliche getan um ihre Kinder wieder zurück zu bekommen ...ohne Erfolg,das ist für mich Kindesentzug." Sie waren in Deutscland schon getrennt und ich habe sie auch vorher gewarnt nicht mit zu fahren..aber ohne Erfolg,sie hat ihm geglaubt....Mich hat diese "Geschichte" auch die ganzen Jahre sehr mitgenommen und wenn ich gekonnt hätte, hätte ich sie mit nach Deutschland genommen....Gruss Siggi.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318213
23/10/2009 21:02
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"Sorry Jörg, aber kann es sein, dass Du gerade in Bezug zu Tunesien, deutsche Mütter, deren Kinder und "auswandern" keine praktischen Erfahrungen hast?"

Den Eindruck habe ich auch.
Theorie ist eine Sache, die praktische Situation eine andere...
Ich habe hier auch schon Mütter gesehen, deren Kinder in einer strukturierten Tn Familie definitiv besser aufgehoben wesen wären.
Und dann haben wir auch die verliebten Frauen, die mit ihren armen Kindern Hals über Kopf ins ach so schöne Tn " auswandern".
Die Realität der Kinder heißt dann meist, aus Geldmangel, lokale Schule, falls diese sie aufnimmt und viel niedriger Lebensstandart als sie gewöhnt sind. Alles im Namen der Liebe. Die Kinder werden aus dem Umfeld gerissen, müssen in ein schulisches Umfeld in einer ihnen fremden Sprache, eine fremde Kultur, keine Heizung, noch und nöcher...
Wo bleibt da das Kindeswohl???
Das Tn Problem ist komplex und ich habe wirklich nicht den Eindruck, das Sie, Jörg, sich damit so gut auskennen.

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Tanit] #318214
23/10/2009 21:09
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Original geschrieben von: Tanit

Sie konnte die erste Zeit ihre Söhne nur mit Polizeieinsatz(Anwalt)etc. sehen und hat alles mögliche getan um ihre Kinder wieder zurück zu bekommen ...ohne Erfolg,das ist für mich Kindesentzug."

Ja, für mich auch.
Ich kenne aber wiederum einen Fall, da hat wollte/konnte englische Mutter nicht in Tunesien bleiben. Sie ist zurück gegangen und hat die Kinder zurückgelassen. Sie nennt das auch Entführung, DAS sehe ich aber anders.

Wie viele TNväter dürfen denn in Deutschland nur unter Betreuung die Kinder sehen? Warum Betreuung, die "Kampfgründe" mit der Exfrau haben meist gar nichts mit den Kindern zu tun.
Kindeswohl? Recht?
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318215
23/10/2009 21:25
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Original geschrieben von: Galega
"Sorry Jörg, aber kann es sein, dass Du gerade in Bezug zu Tunesien, deutsche Mütter, deren Kinder und "auswandern" keine praktischen Erfahrungen hast?"

Den Eindruck habe ich auch.
Theorie ist eine Sache, die praktische Situation eine andere...
Ich habe hier auch schon Mütter gesehen, deren Kinder in einer strukturierten Tn Familie definitiv besser aufgehoben wesen wären.
Und dann haben wir auch die verliebten Frauen, die mit ihren armen Kindern Hals über Kopf ins ach so schöne Tn " auswandern".
Die Realität der Kinder heißt dann meist, aus Geldmangel, lokale Schule, falls diese sie aufnimmt und viel niedriger Lebensstandart als sie gewöhnt sind. Alles im Namen der Liebe. Die Kinder werden aus dem Umfeld gerissen, müssen in ein schulisches Umfeld in einer ihnen fremden Sprache, eine fremde Kultur, keine Heizung, noch und nöcher...
Wo bleibt da das Kindeswohl???
Das Tn Problem ist komplex und ich habe wirklich nicht den Eindruck, das Sie, Jörg, sich damit so gut auskennen.

LG


Hier geht es in erster Linie nicht um "Wo und wie möchte ich leben" sondern um Kindesentzug im strafrechtlichen Sinne.

Ich gebe hier nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern lediglich Erfahrungen der letzten 14 Jahre in Bezug auf Kindesentzug und Kindesrückführung. Für die Beurteilung ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht bin weder ich noch Sie sondern Jugendämter und Gerichte zuständig. Ob diese Entscheidungen immer richtig sind sei dahin gestellt, aber sie sind nunmal bindend.

Auch bleibt es für mich völlig unwichtig ob das leben in TN besser ist. Wenn beide Elternteile mit einem Leben dort einverstanden sind, oder die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen lässt um ihm somit ein Leben mit Kind in TN zu ermöglichen, dann ist es kein Kindesentzug.

Von daher ist für mich auch die Komplexität des TN Systems völlig unerheblich, da ich hierüber nicht gepostet habe. Es ging einfach nur darum, wann liegt ein Entzug nach §235 StgB vor und wann nicht. Wie die Parteien das für sich Regeln, wo sie lieber Leben möchten ist für ebenso völlig uninteressant, genausowenig wie ich über das Kindeswohl entscheide.

Wir haben auch nicht lediglich mit Tunesien zu tun, sondern mit Fällen weltweit. Von daher kann und möchte ich mich nicht mit den Komplexitäten mehrer hundert Länder vertraut machen. Fakt bleibt für uns, wann die richterlichen Urteile nach §235 StgB vorliegen und demnach der Strafttat höchstrichterlich annerkannt ist.

Grüße
jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318216
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Aber hier geht es halt meist um Tunesien und ich sehe solche und solche Fälle viel öfter als mir lieb ist.

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318217
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Original geschrieben von: Simla
Ich kenne aber wiederum einen Fall, da hat wollte/konnte englische Mutter nicht in Tunesien bleiben. Sie ist zurück gegangen und hat die Kinder zurückgelassen. Sie nennt das auch Entführung, DAS sehe ich aber anders.


Und wo ist da der Sinn? Entweder sie will ihre Kinder oder nicht? Hat sie die Kinder freiwillig dort gelassen ist es keine Entführung. Hat er den Kindern die Ausreise versagt greift u.U. das britische recht, sofern die Kinder die britische Staatsbürgerschaft haben.

Original geschrieben von: Simla
Wie viele TNväter dürfen denn in Deutschland nur unter Betreuung die Kinder sehen? Warum Betreuung, die "Kampfgründe" mit der Exfrau haben meist gar nichts mit den Kindern zu tun.
Kindeswohl? Recht?
LG Simla


Sorry, aber das ist ja sehr engstirnig gedacht. Das betrifft auch deutsche Väter oder Väter anderer Nationalitäten. Das hat nichts mit TN Vätern zu tun. Leider werden viel zuviele Kinder in einen Rosenkrieg mit hineingezogen, aus welchen dann teilweise sehr seltsame gerichtliche Entscheidungen hervorgehen. Unabhängig von der Nationalität.

Grüße


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318218
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Ich gebe hier nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern lediglich Erfahrungen der letzten 14 Jahre in Bezug auf Kindesentzug und Kindesrückführung. Für die Beurteilung ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht bin weder ich noch Sie sondern Jugendämter und Gerichte zuständig. Ob diese Entscheidungen immer richtig sind sei dahin gestellt, aber sie sind nunmal bindend.

Hallo Jörg,
das hier ist das TunesienForum.
Also um welche Gerichte/Jugendämter handelt es sich? Wenn die Familie in Tunesien Urlaub macht und der Vater entscheidet, dass man bleibt......gehts nach tunesischem Recht. Boden Tunesien, Vater Tunesier, Kind Tunesier - und dort sind sich alle einig, kein Kindesentzug, sondern Recht.

Original geschrieben von: kindesentzug24

Auch bleibt es für mich völlig unwichtig ob das leben in TN besser ist. Wenn beide Elternteile mit einem Leben dort einverstanden sind, oder die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen lässt um ihm somit ein Leben mit Kind in TN zu ermöglichen, dann ist es kein Kindesentzug.

Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.


Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318219
23/10/2009 21:39
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Original geschrieben von: Galega
Aber hier geht es halt meist um Tunesien und ich sehe solche und solche Fälle viel öfter als mir lieb ist.

LG


Ja, leider können wir an "solchen" und "solchen" nichts ändern. Wir können uns nur auf unser Rechtssystem und deren Entscheidungen verlassen. Alles andere ist und bleibt Theorie und Wunschdenken und oft auch Grund zum Ärgern. :-)


Grüße


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318220
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Hat er den Kindern die Ausreise versagt greift u.U. das britische recht, sofern die Kinder die britische Staatsbürgerschaft haben.

N E I N .....die Kinder sind durch den Vater TUNESISCH, und alles andere zählt da nicht mehr! Im jeweiligen Heimatland ist man immer nach der Heimatstaatsangehörigkeit zu behandeln.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318221
23/10/2009 21:41
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Sorry, aber das ist ja sehr engstirnig gedacht. Das betrifft auch deutsche Väter oder Väter anderer Nationalitäten. Das hat nichts mit TN Vätern zu tun. Leider werden viel zuviele Kinder in einen Rosenkrieg mit hineingezogen, aus welchen dann teilweise sehr seltsame gerichtliche Entscheidungen hervorgehen. Unabhängig von der Nationalität.

Genau DAS wollte ich damit sagen. Denn auch da handelt es sich um Kindesentzug! Ich hoffe man (Ihr?) setzte Euch für diese Väter genauso ein.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318223
23/10/2009 21:46
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Ich verstehe irgendwie nicht, was der Sinn ihrer Internetpräsenz ist.
Wollen sie die Frauen über die Parapraghen aufklären?
Wollen Sie den Betroffenen sagen,aufgrund welchen Gesetzes sie die Kinder nicht wiederbekommen werden - oder aber wollen und können Sie konkret helfen????

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318225
23/10/2009 21:55
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Original geschrieben von: Simla
[/quote]
Hallo Jörg,
das hier ist das TunesienForum.
Also um welche Gerichte/Jugendämter handelt es sich? Wenn die Familie in Tunesien Urlaub macht und der Vater entscheidet, dass man bleibt......gehts nach tunesischem Recht. Boden Tunesien, Vater Tunesier, Kind Tunesier - und dort sind sich alle einig, kein Kindesentzug, sondern Recht.


Wenn die Mutter nichts dagegen ist ja alles in bester Ordnung. Ist das Kind jetzt aber nicht wie von dir beschrieben ein Tunesischer Staatsangehöriger sondern ein Deutscher und die Mutter möchte nicht dass das Kind in TN bleibt, dann haben wir den Konflikt und nach Strafantragstellung durch die Mutter auch den Entzug. Es tut mir leid, ich mache die Gesetze nicht!!!

Original geschrieben von: Simla
Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.


Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!!


Original geschrieben von: Simla
Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
LG Simla


Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso. Im Endeffekt wieder ein Armutszeugnis für die Eltern, welche nicht in der Lage zu sein scheinen, ein Kind vernünftig und sorgenfrei zu erziehen. Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären.

Gruß
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318226
23/10/2009 21:57
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Wenn die Mutter nichts dagegen ist ja alles in bester Ordnung. Ist das Kind jetzt aber nicht wie von dir beschrieben ein Tunesischer Staatsangehöriger sondern ein Deutscher und die Mutter möchte nicht dass das Kind in TN bleibt, dann haben wir den Konflikt und nach Strafantragstellung durch die Mutter auch den Entzug. Es tut mir leid, ich mache die Gesetze nicht!!!

Kennst Du einen Deutschen der sein Kind nach Tunesien entführt????
Es sind doch wenn, Tunesier....und daher sind die Kinder auch tunesisch! Und in Tunesien ist DAS keine Straftat (die Kinder in Tunesien zu lassen)

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318228
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Die Internetseite richtet sich an ein deutsches Publikum. Insofern ist natürlich auch die einseitige Betrachtung nach deutscher Gesetzeslage logisch, denn es werden ja die Interessen der (deutschen) Klienten berücksichtigt, um das Kindeswohl oder dessen Ergründung geht es da weniger, sondern um die Durchsetzung eines deutschen Rechtsanspruches bzw. die Rück-Führung nach Deutschland.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318229
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Original geschrieben von: kindesentzug24
Original geschrieben von: Simla
Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.


Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!!

Die Staatsangehörigkeit zählt?????? Die Mutter deutsch, der Vater tunesisch, das Kind daher tunesisch-deutsch. Und wer gewinnt???????


Original geschrieben von: kindesentzug24

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Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
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Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso.

Ja, unsere Posts haben sich überschnitten. Setzt Ihr Euch auch für diese Väter ein.....wo die Mutter das Kind einfach dem Vater aus "privaten Rosenkieg-Gründen", entzieht?

Original geschrieben von: kindesentzug24

Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären.

Jo, leider der Regelfall. Die Mutter entscheidet "nö, der W... bekommt unser Kind nicht". Er muss den Umgang einklagen. Sie tischt Geschichten auf......

Wie Du siehst, haben wir unterschiedliche "Erfahrungen".
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318230
23/10/2009 22:06
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Ich verstehe irgendwie nicht, was der Sinn ihrer Internetpräsenz ist.
Wollen sie die Frauen über die Parapraghen aufklären?
Wollen Sie den Betroffenen sagen,aufgrund welchen Gesetzes sie die Kinder nicht wiederbekommen werden - oder aber wollen und können Sie konkret helfen????

LG


Ich denke sie sind nicht von Kindesentzug betroffen, sonst hätten sie sicherich Verwendung dafür. Wie man hier ja erkennen kann wird der Begriff Kindesentzug weit und je nach gefallen gedehnt. Dabei gibt es klare Regeln und Gesetze. Hier geht es um eine erste Information zum Thema, welches sich je nach Staat verschieden verhält, dementsprechend auch die Rückführung, bei welchen wir seit nunmehr 14 Jahren behilflich sind.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318231
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Die einzige Rückführung die ich kenne. ist hier leider Rückentführung. Und ich bezweifel leider das die Betreiber dieser Seite etwas in dieser Richtung anbieten.

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318232
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Die Internetseite richtet sich an ein deutsches Publikum. Insofern ist natürlich auch die einseitige Betrachtung nach deutscher Gesetzeslage logisch, denn es werden ja die Interessen der (deutschen) Klienten berücksichtigt, um das Kindeswohl oder dessen Ergründung geht es da weniger, sondern um die Durchsetzung eines deutschen Rechtsanspruches bzw. die Rück-Führung nach Deutschland.

Ah......gibt es einen Deutschen Vater/Mutter, der sein Kind nach Tunesien entführt hat?????

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318233
23/10/2009 22:09
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Nein, aber eben z.B. Tunesier, die ein Kind aus Deutschland weg-entführt haben, und da trifft Kindesentzug24 dann auf den Plan. :-)

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318234
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Nixe!!!!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318235
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Dabei gibt es klare Regeln und Gesetze. Hier geht es um eine erste Information zum Thema, welches sich je nach Staat verschieden verhält, dementsprechend auch die Rückführung, bei welchen wir seit nunmehr 14 Jahren behilflich sind.

......letztes Post......nochmal......Tunesien, binationale Kinder (wovon ich ausgehe) unterliegen in Tunesien den tunesischen Gesetzen.
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318237
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Die Staatsangehörigkeit zählt?????? Die Mutter deutsch, der Vater tunesisch, das Kind daher tunesisch-deutsch. Und wer gewinnt???????[/quote] Da entscheidet dann u.U. das Kind oder die UN-Kinderrechtskonvention. UN-Kinderrechtskonvention Die übrigends auch Tunesien unterschrieben.

Original geschrieben von: Simla
Ja, unsere Posts haben sich überschnitten. Setzt Ihr Euch auch für diese Väter ein.....wo die Mutter das Kind einfach dem Vater aus "privaten Rosenkieg-Gründen", entzieht?


Das können wir nur befürworten!


Original geschrieben von: Simla
Jo, leider der Regelfall. Die Mutter entscheidet "nö, der W... bekommt unser Kind nicht". Er muss den Umgang einklagen. Sie tischt Geschichten auf......

Wie Du siehst, haben wir unterschiedliche "Erfahrungen".
LG Simla


Genau hier liegt das Problem, in dem Moment wo die "Märchenstunde" losgeht. Viele vergessen vor lauter Egoismus, das es hierbei um ein Kind geht. Leider viel zu oft die Realität.

Grüße
Jörg

Last edited by kindesentzug24; 23/10/2009 22:22.

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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318239
23/10/2009 22:25
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Original geschrieben von: Galega
Die einzige Rückführung die ich kenne. ist hier leider Rückentführung. Und ich bezweifel leider das die Betreiber dieser Seite etwas in dieser Richtung anbieten.

LG


Vielleicht sind die Betreiber dieser Seite auch einfach nur nicht so do..f öffentlich eine Straftat zu bewerben. s50 In einschlägigen Foren in Bezug auf Rückentführung ist die Seite recht bekannt.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318241
23/10/2009 22:29
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Original geschrieben von: Simla
......letztes Post......nochmal......Tunesien, binationale Kinder (wovon ich ausgehe) unterliegen in Tunesien den tunesischen Gesetzen.
Simla


Und in Deutschland nunmal den Deutschen. Dementsprechend wird eine in Deutschland gestellte Strafanzeige verfolgt, ungleich wo und wie das Kind entzogen wurde.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318243
23/10/2009 22:33
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Das Forum hat 26 Mitglieder und betrifft die ganze Welt, so einschlägig kann das nicht bekannt sein.

Ich will die Seite nicht nieder machen o.ä., ich kenne nur die Fakten bzgl. Tunesien, die Du, Jörg, glaube ich nicht kennst (binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.). Ein Ohr schenken kann auch schon weiterhelfen, Hilfe zum anfassen ist in diesem Fall (TNkinder) fast unmöglich auf normalem Wege bzw. mit kleinem Risiko.

Ich wünsche Eurer Seite alles Gute und allen Kindern dieser Welt ein glückliches und zufriedenes Leben.
s28 Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318244
23/10/2009 22:35
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Und in Deutschland nunmal den Deutschen. Dementsprechend wird eine in Deutschland gestellte Strafanzeige verfolgt, ungleich wo und wie das Kind entzogen wurde.

Und mit nem deutschen rechtkräftigen Gerichtsurteil kannste Dir in Tunesien wieder ein Ei backen.

Wir können jetzt stundenlang so weitermachen - führt aber zu nichts.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318246
23/10/2009 22:52
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Original geschrieben von: Simla
Das Forum hat 26 Mitglieder und betrifft die ganze Welt, so einschlägig kann das nicht bekannt sein.

Ich will die Seite nicht nieder machen o.ä., ich kenne nur die Fakten bzgl. Tunesien, die Du, Jörg, glaube ich nicht kennst (binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.). Ein Ohr schenken kann auch schon weiterhelfen, Hilfe zum anfassen ist in diesem Fall (TNkinder) fast unmöglich auf normalem Wege bzw. mit kleinem Risiko.

Ich wünsche Eurer Seite alles Gute und allen Kindern dieser Welt ein glückliches und zufriedenes Leben.
s28 Simla


Es wurde auch von "einschlägigen" Foren und nicht von diesem auf der Seite gesporchen. Von Kindesentzug betroffene kennen die entsprechenden Foren. Auch diverse Medien berichteten mehrfach oder begleiteten Rückführungen. Ich denke ich kenne die Fakten in Bezug auf Kindesrückführung aus TN mehr als genug. Ich habe auch niemals behauptet eine Rückführung aus TN wäre einfach oder gar rechtlich durchsetzbar. (Wobei es auch hierzu mittlerweile Fälle gibt.) Ich habe auch nicht behauptet, dass ich Fakten bzgl(binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.)habe, denn die sind in Bezug auf Rückführungen aus Tunesien völlig uninteressant. Ich bezweifle jedoch stark, dass Sie Fakten in Bezug auf Rückführungen kennen. Evtl. haben sie hier schon schlechte Erfahrungen gesammelt, denn anderst lässt sich ihr Post nicht verstehen.

Grüße


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318247
23/10/2009 22:57
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Original geschrieben von: Simla

Und mit nem deutschen rechtkräftigen Gerichtsurteil kannste Dir in Tunesien wieder ein Ei backen.

Wir können jetzt stundenlang so weitermachen - führt aber zu nichts.


In Tunesien ja, aber in Deutschland nicht, denn hier berechtigt sie im übertragenen Sinn zu einer Rückführung, schützt zumindest vor den Konsequenzen. Da liegt der Hase im Pfeffer. Hoffentlich wird jetzt klar auf was ich hinaus wollte. Denke aber nicht, dass das ganze Thema für ein öffentliches Forum ist. Von daher ist es nicht möglich oder ziemlich unpassend das Thema hier näher zu erörtern oder auszudiskutieren.
Gruß


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318249
23/10/2009 23:32
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Original geschrieben von: kindesentzug24

In Tunesien ja, aber in Deutschland nicht, denn hier berechtigt sie im übertragenen Sinn zu einer Rückführung, schützt zumindest vor den Konsequenzen.

Ich glaube wir verstehen uns einfach nicht.
Was hilft es, wenn ich in D berechtigt bin, in TN aber nicht. Eine Rückführung ist doch so gar nicht möglich, nur eine Rückentführung.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318250
23/10/2009 23:53
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: kindesentzug24

In Tunesien ja, aber in Deutschland nicht, denn hier berechtigt sie im übertragenen Sinn zu einer Rückführung, schützt zumindest vor den Konsequenzen.

Ich glaube wir verstehen uns einfach nicht.
Was hilft es, wenn ich in D berechtigt bin, in TN aber nicht. Eine Rückführung ist doch so gar nicht möglich, nur eine Rückentführung.
LG Simla


Ich denke ich weiß jetzt wo unser Problem die ganze Zeit liegt. s50 Bei der Begriffsdefinition. Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318257
24/10/2009 09:54
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Es ist doch bekannt das ohne die ERLAUBNISS des Vaters nix geht!!!
So lange die Ehe gut geht kein Problem ABER DANN
ICH WÜRDE Ihm auch keine erlaubniss geben alleine mit dem Kind nach Tunesien zu reisen!!!
Die gefahr ist zu groß

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318259
24/10/2009 11:47
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Ich denke ich weiß jetzt wo unser Problem die ganze Zeit liegt. Bei der Begriffsdefinition. Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war.


Ich denke, dass es schon viele Post´s vorher klar war, dass man sich in den Begrifflichkeiten verfangen hat.
Aber sich auf Gemeinsamkeiten zu einigen ist doch viel zu leicht.

Menschen mit "heroischen" Wünschen und Plänen, die objektiv betrachtet NATÜRLICH dem normalsterblichen Gedankengut entsprechen haben es hier oft schwer, wirklich Gehör (oder sogar Anerkennung) zu finden. Vorher wird immer alles totgequatscht.

Es reicht eben nicht, etwas anzubieten, man muss schon bis ins Kleinste beweisen, dass man wirklich weiß, was man tut ! Dass dieses Forum hier vielleicht nicht die richtige Plattform dafür ist, scheint Einigen entgangen zu sein !!

Willkommen in diesem Forum und viel Erfolg bei Eurem Tun.
Die Menschen, die euch brauchen haben durch deine Antworten jetzt wenigstens eine erste Anlaufstelle und DAS ist doch das Wichtigste.

Es ist wie mit Bezness : " MIR kann das ja nicht passieren...bla bla bla".

LG
Nishba

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318260
24/10/2009 12:16
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Original geschrieben von: kindesentzug24
Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war.

Hallo Jörg,
hättest Du die ganze Zeit von Entführung gesprochen, hätte ich Dich eher verstanden.

Ich kenne kaum einen Fall in dem der Vater das Kind in Deutschland geschnappt hat, es in den Flieger gesetzt hat, und aus Tunesien nicht mehr rausgelassen hat. Die Regel ist doch, dass alle gemeinsam in den Urlaub gehen oder die Mutter einverstanden ist, dass das Kind mit dem Vater seine Familie in Tunesien besucht.

Also, wie gesagt, rechtlich gesehen sind alle deutschen Gerichtsurteile in Tunesien unwirksam bzw. nicht vollstreckbar. Eine Rückfuhrung auf legalem Wege ist also nicht möglich!
Aus meiner Sicht ist dies nur mit einer Prostituion am Vater möglich.
Aber vielleicht kannst Du uns ja kurz schildern wie eine illegale Entführung aus Tunesien abläuft. Du musst ja hier nicht ins Detail gehen, sondern nur grob....ein paar Infos.
Denn ich frag mich, warum ich immer so eine Welle hier wegen der Ausreisegenehmigung des Vaters mache - das könnte ich mir dann zukünftig sparen.

Dieser Hinweis vom Auswärtigen Amt:
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
wäre ja dann doch einfach zu ergänzen "sollten sie das mal in der Eile vergessen haben, können sie auch gern eine Institution mit einer Rückentführung beauftragen.
Ich vermisse hier Deine Hinweise zu diesem Thema, das eben eine normale Rückführung NICHT möglich ist, das wach-rütteln. Prävention gehört wohl nicht dazu?
Du magst Dich, wie Du schreibst, auskennen, aber hier sind doch jede Menge Laien.
Wichtig sind doch auch offizielle Hinweise:
4. Staaten, mit denen keine internationalen Übereinkünfte bestehen
Besonders schwierig ist die Situation, wenn zwischen Deutschland und dem Staat, in dem sich das Kind aufhält, keine internationale Vereinbarung zur Lösung solcher Fragen besteht. Es bleibt dann regelmäßig nur die Möglichkeit, die Behörden bzw. Gerichte des betreffenden Staates um Hilfe zu ersuchen und hierfür ggf. ortsansässige Rechtsanwälte zu beauftragen oder dort ansässige Nichtregierungsorganisationen um Unterstützung zu bitten. Weitere Auskünfte erteilt das Auswärtige Amt.
Hierbei ist zu beachten, dass der Inhalt des ausländischen Rechts und die Ausgestaltung des gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens erheblich vom deutschen Verfahren abweichen können. Einige Staaten sprechen Müttern kein oder ein nur eingeschränktes Sorgerecht zu, sofern das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, so dass die Erfolgsaussichten einer Klage von vornherein sehr gering sein können.

http://www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn...258974bodyText8


Ich habe, wie Galega schon gepostet hat, den Auftritt auch nicht verstanden. Ging es nur darum, im Falle eines Falles einen Ansprechpartner zu haben?
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318268
24/10/2009 14:29
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[i][/i]Guten Morgen,
ich glaube hier vermischt sich Einiges.
Es scheint so als würde sich teilweise sehr enthusiastisch von sehr gegensätzlichen Vorraussetzungen in diesem Gespräch geäußert...
1. Dem Kindeswohl ist es in keinster Weise abkömmlich seinen Lebensmittelpunkt zu verlegen. Unbenommen ob von einem Land in ein anderes... gleiches trifft auf eine "verlagerung" innerhalb eines Landes zu.
2. Kindeswohl ist in deutschen Gesetzen klar definiert !!! Inwieweit Familiengerichte unter Einbezug der entsprechenden Mitarbeiter des ASD etc. eine tatsächlich angemessene Entscheidung zum jeweiligen Kindeswohl treffen hängt sehr von der tatsächlichen Kompetenz der Fachkräfte/-dienste,dem entsprechenden Informationsstand wie auch den sich Auseinandersetzenden ab... (und auch noch einigen anderen Faktoren...)
3. Die tunesischen wie auch die deutschen, kulturellen "Gegebenheiten" weichen massgeblich voneinander ab. Es ist ein hartes Stück Arbeit sich angemessen und respektvoll anzunähern um gemeinsam einen Weg zu finden, unter Einbezug aller vorhandenen binationalen Vorraussetzungen als Ehepaar und Familie, als Mann und Frau, als Mutter und Vater eine Kind gemeinsam zu erziehen. Man muss Wege suchen und Kompromisse finden... und dazu gehört eine Menge Respekt und Verständnid für die Gegenseitige Kultur und Tration, Religion etc. des/der anderen. Niemand hat je gesagt, dass es leicht ist.
4. Man kann in keinster Weise mit "deutschen" Gesetzesgrundlagen einherkommen (was nicht heisst, dass man sie nicht hinzuziehen kann aber dann sollte man wissen wie man sie richtig einsetzt)oder eventuell sogar argumentieren... Es ist wichtig durch Korrektheit,Glaubwürdigkeit,Respekt und Wissen zu überzeugen... es ist teilweise wie ein "Spiel"... wer das nicht beherrscht tut sich in Tunesien oder vermutlich auch in einer deutsch-tunesischen Beziehung (und sicherlich auch anderen, kulturell sich vermischenden) sehr scher.
...
Es gibt ehrlich gesagt eine Menge Dinge, die man hierzu noch einbringen könnte aber das Wichtigste ist immer wieder ganz individuell zu gucken wie der "Sachverhalt" tatsächlich ist.
Es gibt Kindesentführungen, ja, aber ehrlich gesagt erlebe ich sie in vielen Fällen in umgekehrter Weise.
Und nicht selten stehen die "Verletzungen" und/oder Ent-täuschungen (was ja im eigentlichen Sinne nur gut ist wenn eine Täuschung erkannt ist)vieler Mütter im Vordergrund und da stellt sich selten die Frage wie es dem Kind damit geht... sondern meistens nur der Mutter, die ihr Kind als ihr Eigentum betrachtet und beim "Scheitern" mit muss ...
Zumindest sollte darüber mal nachgedacht werden.
Richtig ist, dass es, wie überall auf der Welt auch wirklich dramatische und schwierige Familiensituationen gibt in der Frau sehr auf Hilfe von außen angewiesen ist, in Deutschland, wie in Tunesien...
Aber diese grundsätzliche Verspannung bei diesem Thema ist nach meinem Dafürhalten so nicht gegeben.
LG, Zahir

Liebe Simla, Deine Beiträge haben mir alle sehr zugesagt

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Zahir] #318270
24/10/2009 14:40
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Danke für Dein Post. Freut mich, dass doch noch jemand eine Meinung zu diesem wichtigen Thema hat.

Durch meinen Job auf dem Amt erlebt man eben einiges.
Erst kommt die Mutter, erzählt ihre Version, dann erscheint manchmal nach einigen Tagen der Vater mit seiner Version....und dann landen auch die Ergebnisse/Berichte vom ASD, Jugendamt oder Gerichte, Polizei usw. bei uns.
Und nein, nicht immer ist der ausländische Vater der "Übeltäter".
Wie Du geschrieben hast, es geht im Regelfall gar nicht mehr um die Kinder, sondern um die Feindseligkeiten des Expartners. Und auch da wird das eigene Kind benutzt um ihn fertig zu machen! Also bitte nicht immer alles den ausländischen Vätern zu schieben, sie würden eh nur das Kind als Erpresserware nutzen - die Mütter sind da keinen deut besser!!!

Man sollte eben alle von verschiedenen Sichtweisen sehen. Aber es ist mir klar, dass eine Seite, die von Kindesentführung spricht, die andere Seite nicht verstehen will/kann/darf bzw. die andere Seite/Version gar nicht kennt.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318271
24/10/2009 15:03
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Wollte noch was zum Thema "Kindeswohl" beitragen.Hier gibt es verschiedene Sichtweisen:

Einmal die subjektive, bei der die Spannweite ziemlich groß ist, denn was für den einen gefährdend ist, ist für den anderen noch lange nicht.

Und dann gibt es noch die andere, nämlich gesetzliche Seite, geregelt in Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) §8a, wo es um Kindeswohlgefährdung und dem Umgang damit geht.

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass ist es häufig noch so ist, dass die Gesellschaft ganz schnell "Kindeswohlgefährdung" schreit, wenn ein ausl. Vater seine Kinder nicht wieder nach Deutschland zurück bringt, objektiv betrachtet aber das Gegenteil der Fall ist. Hier haben die Kinder manchmal eine Mutter, die überfordert ist und keine Perspektiven hat, während im Heimatland familiäre Strukturen und häufig auch ein besserer sozialer Status mit den entsprechenden Chancen vorhanden ist.

IIch möchte jetzt nicht die Entführung von Kindern gutheißen, plädiere aber dafür zunächsteinmal hinter die Kulissen zu schauen, bevor man auf den bösen ausländischen Männern herumhackt. Für jede Mutter ist es furchtbar, von ihren Kindern abgeschnitten zu sein, nichts mehr von ihnen zu wissen, aber immer sollte man sich auch fragen, geht es um das Ego der Mutter oder um das Wohl des Kindes.

Ein kind das mit zwei Jahren nach Tunesien "entführt" wurde und jetzt sechs Jahre alt ist und plötzlich wieder in deutschland bei einer Fremden (Mutter) leben soll kann leicht ein zweites Mal traumatisiert sein.

sunny_m


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: sunny_m] #318277
24/10/2009 15:46
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Sorry, aber für mich heißt das :

In Tunesien sind die familiären Strukturen ohnehin besser als hier in Deutschland wo oftmals (wie oft?) die Mutter überfordert ist und es sowieso nicht gebacken kriegt.

Dann entführt (ohne Anführungszeichen) der Vater sein Kind ins Ausland und wenn die Mutter deswegen schreit ist es nur ihr eigenes Ego, da sie das Kind wie ein Besitz behandelt. Objektiv betrachtet geht es dem Kind in Tunesien doch wesentlich besser !

Und wenn so ein "Umzug" (mit Anführungszeichen) erst einmal stattgefunden hat, ist ein Rückzug nach Deutschland Mumpitz, denn so wird das Kind noch weiter traumatisiert.

AHA

DAS ist ein Schlag ins Gesicht aller Mütter, die ihr Kinder DER LIEBE wegen zurückbekommen möchten und nichts unversucht lassen, dieses zu erreichen !!

In Tunesien laufen Kinder nur so mit. Wie oft kümmert sich der eigene Vater dort unten denn tatsächlich noch um sein Kind und überlasst es nicht seiner Familie. Wieviel Kinder werden in Tunesien oft übel geschlagen ? Wie sind die Ausbildungschancen ? Was wird aus dem Kind in einem "demokratischen" Polizeitsaat ?????

Du stellst es so dar, als sei es die Regel, dass die armen Väter, die nur das Wohl ihrer Kinder im Sinn haben viel zu oft von den bösen egomanen Frauen daran gehindert werden, die Kinder ins bessere und sichere Ausland zu verbringen.

Ich streite nicht ab, dass es tatsächlich vorkommt, aber von "oft" kann sicher nicht die Rede sein.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Nishba] #318279
24/10/2009 18:08
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Wie ich hier erkennen kann gehen die Meinungen in Bezug auf Kindesentzug, deren Wohl und der Rechtmäßigkeit doch sehr stark auseinander.

Viele Postings beruhen hier anscheinend auf Hörensagen oder sind theoretischer Natur.

Nach aber 14 Jahren intensiver Erfahrung in Bezug Rückführung und RückENTführung kann ich Ihnen versichern, dass in sicherlich über 90% der Entführungsfälle weder die "Liebe" zum Kind noch religiöse Gründe eine Rolle für einen Entzug ins Ausland spielen. Vielmehr geht es hier um Erpressung, Ehre und Macht und um nichts anderes. Gerne liebe Simla kann ich sie mit Müttern zusammenführen, welche z.B. als Lehrerin oder Ärztin nicht mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert waren oder diese in irgendeiner Art und Weise vernachlässigt hätten. Deren Kinder wurden nach dem K-Entzug im Heimatland des Vaters an dessen Familie, (Oma, Schwester etc.)abgeschoben, teils in andere Städte. Der Vater hatte das wenigste Interesse daran. Schulbesuch, ärztliche Kontrolle bei chronisch Kranken: Fehlanzeige. Das einzige was zählt ist eine ordentliche Summe Geld und/oder die Mutter leiden zu sehen. Wenn der Vater das abgeschobene Kind dann mal besucht und dieses frägt ob man mit der Mutter telefonieren darf und auf das Nein kommt ein kleiner Einspruch, wird das Kind geschlagen… ist ja schließlich erlaubt. Um für die Zukunft fragen nach der Mutter zu unterbinden wird die Mutter schlecht gemacht, erzählt sie wäre eine Hure, habe den Vater betrogen , hat jetzt einen neuen Mann und möchte deshalb auch das Kind nicht mehr. Und das ist leider die bittere Realität in den meisten dieser Fälle, ungeschönt, nachweisbar und ohne rosa Brille, auch wenn es einige hier einfach nicht wahrhaben wollen. In 14 Jahren so viel Leid und Elend gesehen, dass lässt sich schon in mehrere Bücher fassen. Wenige Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, aber diese sind leider verschwindend gering .
Natürlich muss ich zum Schutz der Väter auch mal erwähnen, dass es auch Mütter gibt, welche ihre Kinder entziehen, es sind also nicht immer nur die Männer.

Weiterhin ist es mir unklar liebe Simla weshalb sie immer auf der "Diskriminierung" TNVäter herum hacken. Wie schon öfters erwähnt trifft eine teilweise sehr seltsame Entschscheidung der JA auch deutsche Väter. Schauen sie sich doch mal im Inet beim Väternotruf etc um. Hier wird also niemand diskriminiert, als Vater hat man leider oft die A-Karte, egal welcher Rasse oder Religion angehörig. Umgekehrt gibt es auch deutsche Männer die ihre Kinder z.B. nach Spanien entführen und die 12 –jährige Tochter dort als Prostituierte an Männern verkauft um sein Luxus zu finanzieren. Möchten sie die Bilder hierzu sehen?

Gruß


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Nishba] #318285
24/10/2009 21:15
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NEIN, das ^habe ich nicht gemeint, ich habe es ganz allgemein gemeint und nicht auf Tunesien bezogen.

Um das klarzustellen, ich hätte nie vor in Tunesien zu leben, weder allein noch mit den Kindern.
Ich sehe die Verhältnisse in Tunesien durchaus kritisch und auch die familiären Strukturen dort, die mir durchaus bekannt sind.

Was mich allerdings wirklich stört ist, dass bei jedem Kindesentzug in ein arabisches Land sofort eine große Öffentlichkeit hergestellt wird und alle Mitleid mit der armen (und das meine ich nicht ironisch) Mutter haben, aber nie hinterfragt wird, was vielleicht hier in Deutschland in der Familie los war. Es stört mich auch, dass Kindesentzug, der durchaus innerhalb von deutschen Familien stattfindet, bzw. innerhalb von Deutschland oder der EU nicht der große Aufschrei erfolgt.

Es gibt auch hier Entführungen und Rückführungen (meist keine Rückentführungen) und auch hier sind die Kinder verstört und im schlimmsten Fall traumatisiert. Es ärgert mich einfach, dass meist nicht die Kinder im Focus stehen, sondern der Rosenkrieg zwischen den Eltern.

Ich arbeite mit Kindern und Müttern in hgenau diesen Situationen. Ich habe Mütter erlebt, die nach einer Trennung von ihrem arabischen Mann paralysiert waren vor Angst, so dass sie nicht mehr fähig waren, sich um ihre Kinder zu kümmern, obwohl keine Gefahr der Entführung bestand und diese auch nicht passierte, dere Mann im Gegenteil gut mitarbeitete und eine stabilen Faktor für die Kinder darstellte.
Ich habe aber auch das Gegenteil erlebt, Entführungen fanden zwar nicht statt,lagen in der Luft und man musste die Mutter erst mal aufrütteln, ohne sie hysterisch zu machen.

In allen Fällen leiden langfristig die Kinder mehr, als die Mütter


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318287
24/10/2009 22:11
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Viele Postings beruhen hier anscheinend auf Hörensagen oder sind theoretischer Natur.

Ach so.....na dann.

Ich würde aber trotzdem wissen, warum lieber Jörg Du nicht aufklärst....keine Prävention betreibst.
Wie eine Entführung aus Tunesien von statten geht - es klingt doch alles sehr einfach.

Scheinbar will man nicht verstehen was ich rüberbringen will. Auch bei Sunny_m leider nicht.
Es gibt immer mind. 2 Seiten.

Aber sehr interessant, dass gerade Lehrerinnen und Ärtze als Beispiel genommen wurden........LOL....ja, gerade diese haben das Leben, die Kinder immer voll im Griff.
Mir ist das inzwischen ehrlich gesagt zu blöd. Auf klare Fragen wird nicht eingegangen....es wird nur die eine Seite gesehen.
Ohne mich.....vorallem nicht in meiner Freizeit, schlimm genug, dass ich beruflich da immer mit drin hänge.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Nishba] #318288
24/10/2009 22:31
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Original geschrieben von: Nishba

In Tunesien sind die familiären Strukturen ohnehin besser als hier in Deutschland wo oftmals (wie oft?) die Mutter überfordert ist und es sowieso nicht gebacken kriegt.

Mütter sind nicht immer automatisch der "bessere" Elternteil, auch wenn das für viele nur schwer vorstellbar ist.
Die Realität ist manchmal erschreckend, ekelhaft und erbärmlich.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318289
24/10/2009 22:35
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Danke simla,


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: sunny_m] #318290
24/10/2009 22:53
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Hier wurden so viele Fragen an Jörg gestellt und es kommen keine Antworten. Für einen Mensch, der seit so langer Zeit sich mit dieser Thematik befasst, vermisse ich das Herzblut, die Aufklärung bis die Finger bluten....auf das auch der Letzte das Problem, die Gefahr, die Ohnmacht verstanden hat. Aber Fehlanzeige.

Ich hoffe nur, dass die User dies ebenfalls erkannt haben.
Die Seiten wie "der weisse ring" oder auch "1001geschichte" sind bekannt, haben Erfahrungen in diesem Bereich und sind sicher eine topAdresse als erste Anlaufstelle.

Ich habe den Sinn, das Ziel der Posts nicht verstanden. Ein netter Plausch über Kindesentführung? Kein Interesse an Information, Prävention? Erst "da sein", wenn es zu spät ist?????
Für mich macht das eher den Eindruck auf Usersuche und Werbung, tut mir leid.

s28 bin raus aus dem Thema.
Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318291
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Auch meine Fragen wurden nicht beantwortet und ich wende mich nun ebenfalls anderen Themen zu.

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318294
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Hier nun mein letzter Hinweis....
Ich habe mir gerade mal die Seite angeschaut, "Prävention" und glaube meinen Augen nicht.
Leider ist das zitieren nicht erlaubt, daher nur die drigenden Hinweise:

- eine Geburtsurkunde brauch man nicht verstecken, da sich jedes Elternteil stets eine neue holen kann
- man braucht der Eintragung in Pässe nicht widersprechen, da das TNkonsulat sowieso keine Mutter fragt und in deutsche Pässe ist das schon länger eh nicht mehr möglich
- wenn zur Prävention die Trennung und die Sorgerechtsklage gehört, dann wundert mich gar nichts mehr. Wozu eigentlich erst überhaupt ein Kind bekommen?

*kopfschüttel*

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: sunny_m] #318295
24/10/2009 23:34
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[quote=sunny_m
Was mich allerdings wirklich stört ist, dass bei jedem Kindesentzug in ein arabisches Land sofort eine große Öffentlichkeit hergestellt wird und alle Mitleid mit der armen (und das meine ich nicht ironisch) Mutter haben, aber nie hinterfragt wird, was vielleicht hier in Deutschland in der Familie los war. Es stört mich auch, dass Kindesentzug, der durchaus innerhalb von deutschen Familien stattfindet, bzw. innerhalb von Deutschland oder der EU nicht der große Aufschrei erfolgt.

[/quote]

Hallo,

was ich mich frage ist,
warum ein solcher Vater,
der die angebrachte Meinung hat,das die Kindesmutter mit dem Kind/den
Kindern überfordert ist, sie evt. vernachlässigt werden,
nicht hier in D,
wo ja wohl die gesamte Familie ihren Lebensmittelpunkt hat,
ganz legal um die Kinder kämpft,
sondern sie hinterrücks in seine Heimat verbringt oder aus einem Urlaub nicht wieder nach Hause bringt?

Es stört mich auch, dass Kindesentzug, der durchaus innerhalb von deutschen Familien stattfindet, bzw. innerhalb von Deutschland oder der EU nicht der große Aufschrei erfolgt.

berichtet wird da auch immer wieder drüber.
Aufschreie gibt es da ebenso,
nur mit dem Unterschied, das der zurückbleibende Elternteil
innerhalb D's oder der EU sehr viel grössere Chancen hat, hier Kind wiederzubekommen.


Suzann

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318304
25/10/2009 03:39
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Original geschrieben von: Simla
Hier nun mein letzter Hinweis....
Ich habe mir gerade mal die Seite angeschaut, "Prävention" und glaube meinen Augen nicht.
Leider ist das zitieren nicht erlaubt, daher nur die drigenden Hinweise:

- eine Geburtsurkunde brauch man nicht verstecken, da sich jedes Elternteil stets eine neue holen kann
- man braucht der Eintragung in Pässe nicht widersprechen, da das TNkonsulat sowieso keine Mutter fragt und in deutsche Pässe ist das schon länger eh nicht mehr möglich
- wenn zur Prävention die Trennung und die Sorgerechtsklage gehört, dann wundert mich gar nichts mehr. Wozu eigentlich erst überhaupt ein Kind bekommen?

*kopfschüttel*


Liebe Simla,

mit Verlaub, jetzt wird es aber sehr sehr lächerlich. Ich habe keine Ahnung, weshalb sie versuchen eine gemeinnützige Seite, welche kostenfrei und ohne jegliche Werbung versucht Hilfe zu leisten so in den Dreck zu ziehen. Anscheinend wird Ihrer Auffassung von einer heilen Welt keine oder nicht genügend Rechnung getragen und somit ist alles andere schlecht. Ganz abgesehen von der Ahnung, diese scheinen nur Sie zu haben.

Wir werden hier sicherlich auch nicht in einem öffentlichen Forum, mit Lesezugriff für jedermann offenbaren, wie Rückführungen oder für Sie Rückentführungen sattfinden, denn dann hat es mit diesen Taktiken sehr schnell erledigt. Eine öffentliche Abhandlung der komplexen Thematik der Rückentführung ist ein Schlag ins Gesicht aller derjenigen welche noch auf ihr Kinder hoffen und denen so u.U. Chancen verbaut werden. Eine solche Thematik wird persönlich oder in gut gesicherten Foren besprochen. Da sie ja anscheinend mit der Materie so vertraut sind, sind Ihnen sicherlich die z.B. Auslandsliste etc. geläufige Begriffe. Wenn ich mir jedoch wiederrum ihre Links zu wiederholt öffentlichen Foren oder Seiten ansehe, zeugt mir das mehr von gekonntem Halbwissen als von fundierter Kentniss der Problematik.

Lächerlich wird es auch deswegen, weil die von Ihnen bemängelten oder als kopfschüttelnd empfundenen Maßnahmen zur Prävention auf unserer Internetseite internationaler Standard sind und so z.B. durch die Kinderschutzfiebel, vermssite Kinder e.V, Missing Children etc. angezeigt werden. Auch Wikipedia zeigt solche Präventionsmaßnahmen in Teilen an und bestätigt im großen und ganzen die von mir in Bezug auf Kindesentzug und deren für Deutschland rechtliche Beurteilung getätigten Postings. Kann aber natürlich sein, dass die auch alle keine Ahnung haben!

Natürlich haben die weltweit größten Organisationen wie Missing Children keine Ahnung, die scheinen ja nur Sie zu haben. Da kann ich leider nur den Kopf schütteln.

Original geschrieben von: Simla
Die Seiten .....auch "1001geschichte" sind bekannt, haben Erfahrungen in diesem Bereich und sind sicher eine topAdresse als erste Anlaufstelle.


Und das Posting liebe Simla ist wirklich der Oberhammer und entzieht sich völlig unserem Verständniss und der durch sie mittlerweile angenommen Hassgebaren gegen uns, verstärkt aber im Gegenzug die Vermutung nach vermutlichem Halbwissen ihrerseits. Ihre "topAdresse" empfiehlt ganz zufällig das gleiche wie wir, incl. CIB ev. Ich denke, so langsam wird es wirklich Zeit über eine Entschuldigung nach zu denken.

Ich hoffe für Sie nur, dass Sie nie in die Situation eines Kindesentzuges kommen und werde mich nun um diejenigen kümmern, welche Hilfe wirklich nötig haben, unabhängig von Ihren Moralvorstellungen oder ihrer persönlichen Rechtsauffassung. Wir waren hier wirklich bereit eine sachliche Diskussion zu führen, auf welcher beide Seiten zu dieser schweren Problematik Gehör fanden. Mittlerweile zielen Ihre Postings aber weit über das Ziel hinaus, nicht nur in Bezug auf die oben angeführten Punkte sondern auch in Bezug auf die Schläge ins Gesicht eines jeden liebevollen Elternteiles, welchem innerhalb von wenigen Stunden ihr Kind oder ihre Kinder vielleicht für immer genommen wurden, ohne Möglichkeit auf Kontakt oder ein Wiedersehen. Gerade jetzt vor Weihnachten kann ich sie dann gerne mit solchen Elternteilen zusammenführen, damit sie Ihnen ihre Meinung dazu persönlich mitteilen können.

Grüße
Jörg


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318305
25/10/2009 03:57
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Original geschrieben von: Simla
Ich habe den Sinn, das Ziel der Posts nicht verstanden. Ein netter Plausch über Kindesentführung? Kein Interesse an Information, Prävention? Erst "da sein", wenn es zu spät ist?????
Für mich macht das eher den Eindruck auf Usersuche und Werbung, tut mir leid.


Das glaube ich Ihnen aufs Wort. Denn um einen Sinn zu verstehen, muss man mit offenen Augen durchs Leben gehen und zwei Seiten, sowie das deutsche Rechtssystem akzeptieren. Das konnte ich aus Ihren Postings jedoch nur sehr selten erkennen. Wenn es eine Patentlösung gebe um "vorher" da zu sein, gäbe es wohl keinen Entzug mehr. Sie können ihrem kind auch gerne einen GPS Sensor in die Tasche packen oder es chipen lassen. Dann hätten sie die Chance vorher da zu sein. Und wie bereits erwähnt sowie normal sicher auch verständlich sind hier Informationen über Rückentführungen völlig fehl am Platz. Usersuche und Werbung für eine nicht kommerzielle Seite, auf der nicht einmal ein Werbebanner zu finden ist, die weiterhin nur einen sehr sehr kleinen Teil der Internetuser anspricht (wahrscheinlich im 0,000...1 Bereich) und für die jeder User Geld kostet??? Wirklich seltsame Auffassung.


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318309
25/10/2009 13:40
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Viele Fragen von Userinnen blieben von Dir ja unbeantwortet, aber ich will es trotzdem mit einer Frage an Dich versuchen.

Du schreibst immer vom deutschen Rechtssystem.

Ein Kind eines Tunesiers ist automatisch ein tunesischer Staatsbürger, ob man das will, oder nicht.

Davor schützt auch nicht, dass das Kind nur einen deutschen Pass hat und nicht beim Konsulat gemeldet wird.

Fährt dieses Kind nach Tunesien, benötigt es bis zur Volljährigkeit eine schriftliche Ausreiserlaubnis des Vaters.

Ohne dies gibt es keine Ausreise!

Wie soll in einem solchen Fall denn das deutsche Rechtssystem helfen??

Bei dem Kind handelt es sich um einen tunesichen Staatsbürger,für den auf tunesichem Boden tunesisches Recht und sonst keines Gültigkeit hat!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Cheker] #318318
25/10/2009 16:06
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Original geschrieben von: Cheker
Viele Fragen von Userinnen blieben von Dir ja unbeantwortet, aber ich will es trotzdem mit einer Frage an Dich versuchen.

Du schreibst immer vom deutschen Rechtssystem.

Ein Kind eines Tunesiers ist automatisch ein tunesischer Staatsbürger, ob man das will, oder nicht.

Davor schützt auch nicht, dass das Kind nur einen deutschen Pass hat und nicht beim Konsulat gemeldet wird.

Fährt dieses Kind nach Tunesien, benötigt es bis zur Volljährigkeit eine schriftliche Ausreiserlaubnis des Vaters.

Ohne dies gibt es keine Ausreise!

Wie soll in einem solchen Fall denn das deutsche Rechtssystem helfen??

Bei dem Kind handelt es sich um einen tunesichen Staatsbürger,für den auf tunesichem Boden tunesisches Recht und sonst keines Gültigkeit hat!


Hallo Cheker,

vielen Dank für die Rückführung des Threads zu einer sachlichen Diskussion. Ihre Ausführung ist von der tunesisch rechtlichen Seite korrekt, so dass es hier auch kaum eine Möglichkeit für eine legale Rückführung gibt, zumal kein Abkommen mit Tunesien in diesem Bereich besteht. Allerdings mehren sich die Fälle, gerade in Tunesien, in welchen eine legale Rückführung trotz der von der beschriebenen rechtlichen Situation durch die dortigen Behörden befürwortet und sogar durchgesetzt wird. Beispiele hierfür sind z.B. wenn nachgewiesen werden kann, dass das Kind in Tunesien keine Schule besucht oder dem Kind nicht die nötige medizinische Betreuung (bei chronisch Kranken) zukommt. Hier handelt die tunesische Regierung mittlerweile häufig nach der UN-Kinderrechtskonvention welche auch von Tunesien unterschrieben wurde und stimmt einer legalen Rückführung nach Deutschland zu. Da in Tunesien Schulpflicht besteht, werden Verstöße dagegen sogar mittlerweile strafrechtlich verfolgt, zumindest in den größeren Regionen/Metropolen wie Tunis.

Das sind jetzt nur 2 Beispiele welche unter Umständen zu einer legalen Rückführung herangezogen werden können. Jeder Fall ist individuell und muss natürlich gegenüber den tunesischen Behörden belegbar sein. Ich bitte um Verständnis, dass wir hier nicht mehr Beispiele anführen können. Grund dafür ist unter anderem, dass auch die „Gegenseite“ also die Kindesentführer/-innen Webseiten betreiben in welchen solchen Kniff und deren Gegenmaßnahmen behandelt werden. So konnten wir in den letzten 2-3 Jahren feststellen, dass die Schulpflicht zumindest auf dem Papier nicht mehr oder nur noch selten verletzt wird. Gleichzeitig stellen wir bei genauerer Recherche allerdings auch fest, dass eine Vielzahl von Schulbescheinigungen schlicht gekauft waren und in der Realität die Kinder die Schule nicht besuchten. Auch das ist natürlich in Tunesien strafbar und kann zu einer „legalen“ Rückführung bei helfen.

Der andere Aspekt bleibt die „illegale“ Rückführung also die sogenannte Rückentführung. Da wie von Ihnen beschrieben das tunesische Recht grob gesagt alle Rechte an dem Kind dem Vater zuspricht, bleibt in vielen Fällen nur eine Rückentführung.
Ausschlaggebend hierzu ist, dass es sich nach deutscher Rechtsprechung um ein deutsches Kind handelt, welches Deutschland als souveräner Staat auch so in Anspruch nimmt. (Die Tunesier tun dies ja schließlich auch).

Gesetzesregelung hierzu:

1. Durch Abstammung:
Seit 01.01.1975 ist ein Kind immer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn bei seiner Geburt die Eltern verheiratet waren und mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat.
Kinder einer deutschen Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, sind in der Regel auch immer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (dies gilt seit 01.01.1914).
Bei allen anderen Fall-Konstellationen ist der Erwerb von verschiedenen Faktoren abhängig, wobei insbesondere der Zeitpunkt der Geburt wichtig ist.
Personen, die durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und zusätzlich (z.B. durch den ausländischen Elternteil) automatisch noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich weder mit 18 Jahren noch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen. Sie können auf Dauer Mehrstaater sein.
2. Durch Geburt in der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Eltern:
Seit 01.01.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (Zeiten während eines abgelehnten Asylverfahrens können z.B. in der Regel nicht angerechnet werden) und im Besitz eines gesetzlich festgelegten Daueraufenthaltstitel ist (z.B. Niederlassungserlaubnis).
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird bei jeder Geburt automatisch über das zuständigen Standesamt, welches auch die Geburtsurkunde ausstellt, geprüft. Personen, die durch Geburt in der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind normalerweise automatisch durch die ausländischen Eltern noch im Besitz von einer oder mehreren weiteren Staatsangehörigkeit/en. Sie müssen sich mit 18 Jahren entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen. Wenn ja, müssen sie die andere/n Staatsangehörigkeit/en aufgeben. Sie können nicht auf Dauer Mehrstaater sein. Für diese Personen gilt daher auch der Begriff "Options-Deutsche".

Somit bekommen sie aller Regel nach, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zugesprochen. Da das Sorgerecht nicht automatisch das AB mit einschließt bleibt dies erstmal zu vernachlässigen. Damit ist für den in Deutschland zurückgebliebenen Elternteil das tunesische Rechtssystem und deren Entscheidung völlig uninteressant, da man als deutscher Staatsbürger nicht daran gebunden ist. Relevant bleibt für sie daher die Entscheidung in Deutschland. Lassen sie nun ihr Kind Rückentführen bleibt die Angelegenheit in Deutschland straffrei, selbst wenn der tunesische Elternteil später in Deutschland wiederrum eine Strafanzeige stellen sollte. Dies ist eigentlich der Punkt, weshalb deutsche Entscheidungen so wichtig sind, denn ohne diese wird eine Rückentführung zur Straftat. Nachteil wird wohl sein, dass sie zukünftig nicht mehr nach Tunesien reisen können, da dort aller Regel nach Haftbefehl gegen sie besteht.

Die „illegale“ Rückführung bleibt ein Instrument, welches man wohl nur in der ersten Zeit nach dem K-Entzug anwenden sollte, solange noch keine Eingewöhnungsphase des Kindes stattgefunden hat. Ausnahmen hierzu bilden wohl starke Verletzungen des Kindeswohl. (Eingesperrt, keine Schulbesuche, keine Freunde und Bezugspunkte, körperliche und seelische Misshandlung etc.) Sinnvoll ist es vermutlich nicht, ein Kind, welches schon Jahre entzogen wurde wieder zurück zu holen. Hier wird das Kind wohl ein zweites Mal traumatisiert und aus einer „gewohnten“ Umgebung gerissen.

Für eine „illegale“ Rückführung bieten sich mehrere Möglichkeiten, wo ich wieder für Verständnis bitte, wenn wir diese hier nicht ausführlich beschreiben können, ich versuche es jedoch in groben Beispielen.

In aller Regel ergeht in Zusammenhang nach einer Entziehung nach §235 StgB ein internationaler Haftbefehl gegen den Entzieher, welcher natürlich vom Heimatland dessen nicht anerkannt wird. Also spart man sich diesen und beschränkt ihn lediglich auf den Schengen Raum. Sehr viele Entführer haben kein wirkliches Interesse in ihrem Heimatland zu bleiben, so dass sich oft sehr gut Möglichkeiten bei dieser Konstellation ergeben. Sagen wir mal einfach „Verlockende Falle“.

Weitere Möglichkeiten bietet auch gerne Geld. Eigentlich besteht diese Möglichkeit in fast allen Fällen jedoch mit dem Problem dass die „Preise“, zumindest in Tunesien in den letzten Jahren irrsinnig in die Höhe geschossen sind. Vor ca. 5 Jahren kam man bei guter Verhandlung mit der Familie mit ca. 6000 Euro weg, heute reicht das leider bei weitem nicht mehr aus, so dass diese Möglichkeit in Tunesien oftmals uninteressant wird. Zum Vorteil wird hier jedoch, dass der Entführer in seinem Heimatland in aller Regel als „Ernährer“ wegfällt, da er oftmals ohne Arbeit ist und die Zahlungen aus Deutschland an die Familie auch nicht mehr erfolgen. Also mehr Personen welche ernährt werden müssen und weniger die finanziell unterstützen. So entsteht ein gewisser Druck innerhalb der Familie auf den Entführer, welcher zum Vorteil ausgenutzt werden kann.

Weitere Optionen sind natürlich die Nähe zu Italien, bzw. zu Inseln welchem dem italienischen Hoheitsgebiet z.B. Isola di Pantelleria und somit dem Schengener Raum bzw. der EU unterliegen. Bitte hierzu wieder um Verständnis, wenn weitere Ausführungen ausbleiben.

Andere Möglichkeiten bestehen durch sogenannte „Passspielerreien“ und durch Bestechung.

Wie erwähnt ist jeder Fall individuell und wir möchten hier auch nicht ale Möglichkeiten aufzeigen. Die Möglichkeiten variieren auch von der örtlichen Gegebenheit. Sollte ein reeller Fall vorliegen können sie sich gerne außerhalb öffentlicher Foren mit mir in Verbindung setzen.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318319
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich bin nicht betroffen, es hat mich halt interessiert, weil Du immer von deutscher Rechtsprechung geschrieben hast und auch bereits früher von Simla geschrieben wurde, dass für ein T-Kind nur tunesisches Recht gültig ist, sobald es in T ist, Du aber darauf nicht wirklich eingegangen bist.

Details wollte ich explizit nicht wirklich wissen, weil sowas auch nicht in einen öffentlichen Raum gehört.

P.S. Hier im Forum ist es, wie in allen anderen Foren auch, üblich, dass wir uns duzen......

In diesem Sinne!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Cheker] #318339
25/10/2009 21:36
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Kayla Offline
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Antwort auf:
P.S. Hier im Forum ist es, wie in allen anderen Foren auch, üblich, dass wir uns duzen......



Zum Glück hast du was gesagt, ich dachte schon, wir hätten neue Regeln hier und ich hätte diese nicht mitbekommen. Da wäre ich aber schön blöd dagestanden.



Lg

Kayla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318340
25/10/2009 23:17
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Habt Ihr aktuelle Erkenntnisse darüber, ob in Tunesien die Zollstellen vernetzt sind und Paßnummern in Realzeit ein- und ausgezählt werden? M.E. werden die Dokumente (noch) nur mit Negativlisten abgeglichen, die lokal vorgehalten werden.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318345
26/10/2009 01:06
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@ frogger, nach meinen letzten Infos, ist das immer noch so.

Ich habe eine ganz liebe Freundin, die es nach zwei Jahren geschafft hat,ihren Sohn nach Deutschland zubringen.
Sie wurde geschieden (bekam das alleinige Sorgerecht), aber ihr Ex-mann verweigerte die Zustimmung zur Ausreise!
Sie hatte insofern Glueck, sie hatte eine feste Anstellung und ein eigenes Haus.
Mit entsprechenden Mitteln gelang es ihr auszureisen!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318346
26/10/2009 01:35
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Original geschrieben von: Frogger
Habt Ihr aktuelle Erkenntnisse darüber, ob in Tunesien die Zollstellen vernetzt sind und Paßnummern in Realzeit ein- und ausgezählt werden? M.E. werden die Dokumente (noch) nur mit Negativlisten abgeglichen, die lokal vorgehalten werden.


Vernetzt sind derzeit nur die großen Flughäfen, großen Fährhafen, sowie die großen Zollstationen der tunesichen Außengrenzen. Allerdings lediglich über ein zentrales Backup-System mit einer Verzögerung von 3-4 Stunden. Da dort am Zoll auf Windows gesetzt wird, kann man als Faustregel davon ausgehen, wo Windows da Vernetzung. Dort wo noch die DOS-Systeme sind mit Liste.

Gruß
Jörg

PS. Da man in der Bearbeitungsmaske nicht immer zu 100% erkennt um welches System es sich handelt,(außer evtl an der Schriftfarbe) einfach an einem geschlossenen Zollschalter auf den Monitor schauen. Meist erkennt man es dann bei aktivem Bildschirmschoner.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318409
27/10/2009 17:50
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Leider ist das zitieren nicht erlaubt, daher nur die drigenden Hinweise:

- eine Geburtsurkunde brauch man nicht verstecken, da sich jedes Elternteil stets eine neue holen kann
- man braucht der Eintragung in Pässe nicht widersprechen, da das TNkonsulat sowieso keine Mutter fragt und in deutsche Pässe ist das schon länger eh nicht mehr möglich
- wenn zur Prävention die Trennung und die Sorgerechtsklage gehört, dann wundert mich gar nichts mehr. Wozu eigentlich erst überhaupt ein Kind bekommen?

*kopfschüttel*


Hallo Simla,

ich habe nun von 2 Usern den Hinweis erhalten, dass die in deinem Post so lächerlich dargestellten Präventionsmaßnahmen unserer Seite nicht nur auf den von dir gelobten und aufgeführten Links, sondern auch genauso hier im Forum zu finden sind, gepostet von Claudia Poser, in Verbindung mit einem angehängten Thread in welchem Du selbst fleißig mitgeschrieben, dies jedoch nicht bemängelt oder als lächerlich empfunden hast.
Weiterhin habe ich den Hinweis erhalten, dass es die erste legale Rückführung aus TN bereist 1978 erfolgte. Schon da stelle das Appellationsgericht in Tunis das Wohl des Kindes über nationale und religiöse Interessen.
Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318410
27/10/2009 17:57
27/10/2009 17:57
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puh ja, Du hast recht, ich bin schlecht und habe keine Ahnung.
Besser so, können wir das dann beenden?

Original geschrieben von: kindesentzug24

Weiterhin habe ich den Hinweis erhalten, dass es die erste legale Rückführung aus TN bereist 1978 erfolgte. Schon da stelle das Appellationsgericht in Tunis das Wohl des Kindes über nationale und religiöse Interessen.

Noch immer hast Du nicht verstanden um was es mir geht.
Dass tunesische Gerichte entscheiden, hab ich niemals angezweifelt - ich habe nur versucht zu erklären, dass deutsche Gerichtsurteile in Tunesien nicht einfach vollstreckbar sind.

Aber, ich habe keine Ahnung. Mir persönlich war es nur wichtig, dass man das Thema nicht als locker darstellt. Aber wie ich nun weiss, kann ich mir das alles sparen, da es ja eh nur 0,000....1 betrifft.
Komisch, eigentlich sollte ich alle Threads in jedem Forum verfolgen - ich gelobe Besserung.
Als "lächerlich" dargestellt.......Deine Empfindung? Wieso gehst Du nicht auf den Inhalt ein? Man kann doch einer Mutter nicht das Gefühl der Sicherheit geben indem sie meint mit einer versteckten Geburtsurkunde ist alles ok.
Egal - es bringt nichts!
s28 Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318436
28/10/2009 13:15
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Hallo,
es ist mir wichtig, dass in Anbetracht der Bedeutung dieses Themas nicht so sehr aufeinander "herumgehackt" wird, denn genau das ist nämlich Problem Nr 1 inner halb der Verständigung von Eltern bezüglich einer angemessenen Regelung für die Kinder s21 von daher läuft hier gerade ein super Beispiel...

Dir lieber Jörg fehlt nach meinem Dafürhalten in diesem Thread eine klare professionelle Haltung. Du scheinst sehr betroffen zu sein in Deiner Tätigkeit als Helfer (was durchaus nachvollziehbar ist, gerade in der Identität als Mann - Täter)... aber bitte lasse nicht außer acht, dass Betroffenheit nicht immer die notwendige Motivation für reale Hilfsangebote darstellen sollte. Manche Deiner Äußerungen (z.B. ...ich könnte Dir Bilder zeigen etc.) empfinde ich als zu undifferenziert und gehören ganz sicher nicht in eine versucht informative, sachliche Kommunikation im Rahmen von Hilfsangeboten. Es gibt sicherlich einige Personen (mich eingeschlossen) die in diesen Bereichen umfangreiche Kenntnisse, Berufserfahrung wie auch persönliche Erfahrungen einbringen können und ich würde es begrüßen wenn diesbezüglich mit dem nötigen Respekt "zugehört" werden würde. Für eine/n Hilfesuchenden könnte dieses nämlich durchaus sehr hilfreich sein, da er/sie sich eventuell in vielerlei Facetten seiner Unsicherheit und Widersprüchlichkeit wiederentdeckt, dadurch eine Sicherheit entwickelt und langsam beginnen kann sich einem meist existeniell entscheidendem Thema zuzuwenden. Rückführung ist nicht immer der erste Weg !!! Menschen geraten in Krisen und in vorerst auswegslos erscheinende Situationen. Zuhören, Verstehen, Beraten etc. stehen deswegen häufig an erster Stelle. Dazu gehört auch, das eigene Verhalten und Empfinden vertrauensvoll hinterfragen zu können und Lösungsmöglichkeiten in unterschiedliche Richtungen auszuschöpfen...
Simla hat nach meinem Dafürhalten sehr wichtige und absolut nachvollziehbare Hinweise gegeben (ebenso wie Du). Das stellt eine Bereicherung dar und sollte nicht unbedingt zum Anlass genommen werden einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen.
Bitte bedenke... genau so funktionieren Missverständnisse, Probleme, Blockaden, Fronten, Ungerechtigkeiten ...auf Kosten der wirklich Betroffenen, nämlich der Kinder. Ein Paradebeispiel nach meinem Dafürhalten, wie Kommunikation nicht stattfinden sollte s44

Und für alle noch einmal, Simla hat völlig recht, dass weder ein deutsches Gerichtsurteil, eine Geburtsurkunde, noch etwaige andere "Dokumente" die tunsische Rechtsprechung massgeblich beeindrucken oder aber zu einer entsprechenden Entscheidung bringen. Hierfür bedarf es unter anderem vielerlei Kenntnisse über die tunesische Kultur und die Fähigkeit sich darin entsprechend auszukennen, sich zu verhalten und bewegen zu können.
Ich hoffe nicht, dass sich jetzt irgendjemand... und natürlich auch Du (lieber Jörg)nicht, "angemacht" fühlt.
Miteinander für eine Sache setzt einfach gegenseitigen respektvollen Umgang voraus.

LG, Zahir

Last edited by Zahir; 28/10/2009 13:24.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Zahir] #318555
30/10/2009 17:08
30/10/2009 17:08
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Hallo
Seit einiger Zeit verfolge ich diese Beiträge hier und habe mich extra hierfür angemeldet.

Ich empfinde vieles hiervon erschreckend und unverschämt wie mit Müttern welche von Kindesentzug betroffen sind oder waren umgegangen wird.
Ich selbst war 11 Jahre mit einem Tunesier verheiratet. Zu Beginn war auch alles in bester Ordnung. Im Laufe der Jahre fand jedoch eine Veränderung statt, wie sie viele hier sicher schon erlebt haben. So kam die Zeit, dass er meinte nicht mehr arbeiten zu müssen, sondern das schnelle Geld mit für mich nicht nachvollziehbaren und völlig utopischen Handlungen zu machen. Also machte er sich selbständig, was völlig in die Hose ging. Übrig bleiben Schulden beim Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Nachdem er keine neue Arbeit gefunden hat, wohl auch aus mangelnder Initiative, gab ihm mein Vater in unserem Familienunternehmen eine neue Chance die er mehr recht wie schlecht nutzte. Man war ja was besseres und hatte keine Lust zu arbeiten. Hier begannen schon die ersten Streitigkeiten innerhalb der Ehe. Ich machte massiv Überstunden um unseren Lebensunterhalt zu finanzieren, er ging zur Arbeit wie und wann er wollte. Es war ja schließlich das Unternehmen meines Vaters der wird ihn schon nicht rausschmeißen. Die üblichen Gedankenspiele wie Autos nach TN zu verschiffen usw. usw. ignorierte ich völlig, denn ich war ja noch beschäftigt seine Altschulden abzutragen, welche letztendlich dann auch mein Vater bezahlte.
Nachdem Unregelmäßigkeiten im Betrieb meines Vaters im Bereich des Bargeldverkehrs festgestellt wurden wurde durch Intervention des Steuerberaters hier näher nachgeforscht. Ans Tageslicht brachten dann verschiedene Prüfungen dass mein ach so lieber Mann in den vergangenen 2 Jahren über 20.000 Euro unterschlagen hat. Das Maß war voll und ich trennte mich von ihm, ohne ihm seine Kinder vorzuenthalten. Er hatte jederzeit die Möglichkeit seine Kinder zu sehen, auch ohne geregeltes Umgangsrecht. Auch das Sorgerecht blieb geteilt.
Nach wenigen Wochen kam er dann und wollte Geld von mir, da ihm das Wasser mit seiner neuen Freundinn bis zum Hals Stand. Dies verweigerte ich ihm, am nächsten Tag war mein Sohn (8) und meine Tochter (5) in Tunis. Er hat einen Besuch seiner Kinder bei ihm ausgenutzt um diese zu entführen. Nachdem die Kinder in TN waren forderte er von mir und meinem Vater 100.000 Euro sonst bringt er die Kinder um. Alternativ einen LKW um sich selbständig zu machen. Nach ein paar Tagen erbarmte er sich zu einem Luxusauto für nur noch 90.000 Euro.
Ich wandte mich an verschiedene Organisationen und natürlich an alle relevanten Ämter. Da ich selbst bei Gericht tätig bin, hatte ich im Bereich der Judikative keine Probleme, jedoch waren hier die rechtlichen Möglichkeiten sehr beschränkt.
Wenn ich nun in diesem Forum von verschiedenen Personen lesen muss, wie schlimm doch die deutschen Mütter sind und wie toll die tunesischen Väter, spiegelt das genau dies wieder, was ich auf deutschen Behörden erleben musste. Im Endeffekt war überall der gleiche Konsens, …sie sind ja selbst schuld…,… da können wir nichts machen…,… das hätte man doch vorher wissen müssen…,… das ist eben eine andere Kultur usw .usw. Und nun muss ich hier schließlich das gleiche von einigen Mitgliedern lesen, die anscheinend beruflich in diesem Bereich zu tun haben. Ist das die Vorstellung von gemeinsamer Klärung. Oh nein, das ist schlicht und ergreifend Hilflosigkeit.
Aus was besteht ihre berufliche Auffassung denn bitte? Deutsche Mütter sind blöd, tunesische Väter das Maß aller Dinge? Denn genauso geht es aus einigen Beiträgen hervor und genauso erging es mir in der Realität. Personen auf Ämtern welche noch nie eine solche Situation erleben mussten, welche meinen sie können Gott spielen, da wird es mir wirklich übel wenn ich an diese Zeit denke. Wo wurde mir gegenüber mit dem nötigen Respekt zugehört wie Zahir angesprochen? Wo sind sie denn alle mit fundierter Sachkenntnis wenn es darauf ankommt? Schlauen Sprüchen folgten keine Taten. Ahnungslosigkeit und Inkompetenz beherrschte das geschehen. Das erkennt man mittlerweile auch daran, dass immer mehr Klagen gegen deutsche Jugendämter anhängig sind, ja sogar sich schon die Europäische Union mit den Machenschaften deutscher Jugendämter auseinander setzen muss.
Natürlich hat Zahir recht in dem sie angibt, dass es gilt Lösungsmöglichkeiten in verschiedenen Richtungen auszuschöpfen und zu beraten. Wie lange denn beraten? In Deutschland wird alles totberaten, solange bis das Kind sich in einer neuen Umgebung eingewöhnt hat und au dessen Grund ein deutsches Gericht der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder entzieht. Tolle Lösung und so einfach! Natürlich sollte man Lösungsmöglichkeiten finden, aber bitte wie? Indem der Vater samt Kind einige tausend Kilometer abgehauen ist und jeglichen Kontakt und Kompromissbereitschaft verweigert. Wäre Interesse seitens des Vaters vorhanden gäbe es keine Entführung und kein Kontaktverbot sondern man hätte in Deutschland eine gemeinsame Lösung zu finden versucht. Ach so, geht ja mit Erpressung aus dem Ausland besser. Anscheinend wird hier teilweise überhaupt nicht verstanden was ein Kindesentzug für eine Mutter bedeutet und was meistens die Veranlassung der Väter ist. Gott wie oft habe ich solche hilflosen Aussagen in dieser Zeit gehört .
Jörg kritisiert man hier für eine angeblich nicht professionelle Haltung. Wenigstens hat er Stellung bezogen und man weiß was er tut. Von anderen wird immer nur behauptet ich kenne mich aus, mache das beruflich usw. Outen tut sich aber niemand und sagt klipp und klar in wie weit er damit zu tun hat. Selbst betroffen, gehört, erlebt, gelitten, oder doch nur jemand mit viel tröstenden Worten auf irgendeiner Amtsstube? Jörg greift man an er würde hier nicht genügend aufklären. Tja, das wird zum Problem wenn man nur eine Sichtweise berücksichtigt und selbst keine Lösung erkennen lässt, außer immer wieder anmerkt, dass deutsche Urteile in TN wertlos sind. Sind sie meistens tatsächlich, aber das wurde schon vor etlichen Beiträgen richtig gestellt und ist normalerweise auch hinlänglich bekannt. Die deutschen Urteile helfen aber in anderer Art und Weise tatsächlich weiter zumal sie sich auch als psychische Stärkung für die Opfer in dieser schweren Zeit hervortun. Diejenigen die anpacken werden hier noch angegriffen, weil eine Rückführung, gerne auch Rück-Entführung moralisch bedenklich ist. Wo war die Moral des Vaters als er die Kinder entführt hat? Ach ich vergaß, andere Kultur. Wo ist die Moral wenn man den Kindern die Mutter vorenthält, teilweise sogar behauptet sie wäre tot. Oh, ich vergaß schon wieder, andere Kultur. Andere Kultur, Religion, Sitten usw. sind sicherlich zu berücksichtigen, aber lediglich zu berücksichtigen und nicht wie einige es versuchen darzustellen bindend. Wir Deutsche haben auch eine Kultur, schon vergessen? So sollte doch hier die Objektivität erhalten bleiben, binationale Beziehungen, zwei Kulturen beider deren sind zu achten! Aber selbstverständlich ist es viieeel einfacher alles auf Kultur und Religion zu schieben die oft nur angewandt wird wenn man sie gerade braucht. In meinem Fall muss ich dann wohl den Diebstahl, Unterschlagung und andere kriminelle Handlungen genauso als Kultur oder Mentalität betrachten wie letztendlich den Kindesentzug? Oder wie wird hierbei Unterschieden? Wenn um ein Kind gefeilscht wird wie auf der Medina dann ist das also Kultur gepaart mit Vaterliebe oder vielleicht doch nur kriminelle Geldgier?
Die einzigste Institution welche mir in dieser schwierigen Zeit beigestanden hat war der ISD, andere überzeugten mehr mit Frechheit, Faulheit und Ahnungslosigkeit. Ich darf gar nicht darüber nachdenken, da rege ich mich nur zu sehr auf.
Genau wie ich es hier lesen kann, genauso wurde ich behandelt, teils von oben herab mit einer unnachahmlichen Ignoranz. Viele vergessen dabei anscheinend dass sie in Deutschland arbeiten und hier von Steuergeldern bezahlt werden, vor allem aber dass sie gegenüber dem deutschen Volke aufgrund ihrer Position oder gar Vereidigung eine Verpflichtung haben, welche sich schon aus unserem Grundgesetz heraus ergibt. Danach habe ich mich zu richten wenn es um deutsche Staatsangehörige geht, nicht um irgendwelche Kulturen, Mentalitäten und Gesetze in Drittländern, mit denen ich mich nach 11 Jahren Ehe sehr gut auskenne. Und ja, deutsche Kinder sind deutsche Staatsangehörige, bis sie selbst anders entscheiden können. Das hat der tunesische Vater doch schon gewusst als er sie gezeugt hat und mit einer Geburt in D einverstanden war. Das nutzt er doch auch gerne aus, wenn es um Ausländerrecht geht. Wenn ein Tunesier hier nach Deutschland kommt, heiratet, sehr oft nach staatliche Bezüge erhält, dann kennt er unsere Gesetze auch bis ins kleinste Detail, jedoch nur so lange sie zu seinen Gunsten sind. Dies verhält sich so ähnlich mit der religiösen Einstellung. Solange er etwas davon hat sind sie spitze, aber wehe sie schränken ihn in seiner Freiheit ein. Besonders erschreckend wird es aber dann, wenn deutsche Behörden oder Organisation versuchen einen Kindesentzug schön zu heißen oder herunter zu spielen oder noch viel schlimmer die Schuld auf die Mutter zu schieben., genau wie ich es hier in einigen Beiträgen lesen muss.
Ja, es gibt andere Möglichkeiten, diese setzen aber voraus, dass beide Elternteile diese akzeptieren. Das ist nur sehr schwer möglich, wenn ein Teil davon einfach mit den Kindern abhaut, obwohl ihm bewusst ist, dass er eine Straftat begeht. Wenn ich dann aber hier lesen muss er hat ja recht, wenn er das z.B. im Urlaub tut, dann stellen sich mir die Haare zu Berge. Wird doch hier tatsächlich von 1 oder 2 Mitschreibern behauptet er hat ja so Recht, er hat es in TN getan, ist alles korrekt. Für wie dämlich werden denn manche Leute hier gehalten? So etwas fällt einem nicht über Nacht ein, so etwas ist von langer Hand geplant. Vor allem fällt einem dann nicht über Nacht ein die Kinder in TN zu verstecken und die Mutter gewaltsam nach Hause zu schicken. Wo leben manche hier denn? So etwas ist geplant oder somit hat die Straftat schon in Deutschland begonnen. Man nennt es auch Betrug oder arglistige Täuschung. Ach so, ich vergaß der liebe TN-Mann, der kann ja für alles nichts, der ist ja so arm dran. Ja natürlich, deshalb hatte er auch kein Interesse die Sache vernünftig in Deutschland zu regeln, deshalb verschleppt er seine Kinder um danach sich in Frankreich eine neue Frau zu suchen, natürlich ohne die Kinder die bleiben ja TN bei seinen Eltern, welche kaum für sich selbst sorgen können.
Mir wird wirklich übel, wenn ich so etwas lesen muss und noch übler wenn ich lesen muss, dass solche Personen anscheinend in Positionen in deutschen Behörden oder Ämtern sitzen. Nur zu Information, gegen die sogenannten Entscheidungsträger wie in meinem Fall ergingen mittlerweile strafrechtliche Urteile anderem wegen Beihilfe und Unterlassung.
Nebenbei erwähnt habe ich meine beiden Kinder schließlich durch kindesentzug24 wieder erhalten. Vielen Dank nochmals an das tolle Team. Ob dies im Sinne der tunesischen Gesetze ablief oder nicht ist mir auch schlicht egal, denn die interessieren mich nicht. Meinen Ex-Mann haben die unseren schließlich auch nicht interessiert.
Ich war von Kindesentzug betroffen und hatte gleich 2 Kinder verloren. Ich finde die Äußerungen von manchen hier mehr als Pietätlos, beleidigend und unverschämt. Solche Leute leugnen aber wahrscheinlich auch den Bezness oder besser noch, stempeln die Frauen als Schuldige ab.
Es tut mir wirklich leid, wenn ich hier so deutlich schreiben muss, aber so etwas muss sich kein Opfer gefallen lassen. Vielleicht kennen die Leute von kindesentzug24 die Mentalität oder die örtlichen Gepflogenheiten von Tunesien nicht oder nicht ausreichend, aber wie ich die kenne interessiert diese das auch nicht sonderlich. Die interessieren gültige deutsche Papiere und das ist auch gut so. Emotionen können die sich in ihrem Job sicherlich nicht leisten . Ich als Opfer war sehr froh darüber so jemanden gefunden zu haben, nachdem die ganzen „Sprücheklopfer“ in Amtsstuben versagt haben. Wir Opfer von Kindesentzug sind auch im Internet formiert und ich weiß dass dies bei weitem nicht der einzige zum Guten gelöste Fall von deren Team war. Sicherlich werde ich dieses Thema hier in anderen Foren mit Opfern zur Sprache bringen, denn so etwas muss sich keine betroffene Mutter oder Vater gefallen lassen.

Lg
Marie

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: MalteMarie] #318556
30/10/2009 17:21
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Hallo Marie,

Mich interessiert nur eine Sache:
Sind deine Kinder wieder bei dir und geht es euch gut ?

Bei allem anderen kann ich nicht mitreden.
Ich bin noch nicht so weit.

Alles gute...

Lg, Mata


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: MalteMarie] #318558
30/10/2009 17:26
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Original geschrieben von: MalteMarie

Wenn ich nun in diesem Forum von verschiedenen Personen lesen muss, wie schlimm doch die deutschen Mütter sind und wie toll die tunesischen Väter, spiegelt das genau dies wieder, was ich auf deutschen Behörden erleben musste.

Hallo Marie,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Es ging darum, dass eben nicht pauschalisiert werden sollte
--> deutsche Mutter toll, ausländischer Vater schlecht
(umgekehrt genauso wenig)

Wie Du sicher den anderen Beiträgen schon entnehmen konntest, wird hier oft über dieses Thema diskutiert und es wird immer versucht auf das Problem aufmerksam zu machen und das "inshallah" auszureden.
Würden viele hier die tunesischen Väter in den Himmel heben - würden wir da nicht diskutieren!
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: MalteMarie] #318559
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Hallo und herzlich willkommen im Forum!

Du kommst hier neu rein und erst mal Knüppel aus dem Sack!!!!
Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, bleiben mir Zweifel, ob du schon so lange mitliest. Hier wurde sehr oft undsehr eindringlich über dieses Thema geschrieben. Niemandem geht es darum, Mütter von entführten Kindern an den Pranger zu stellen.

Das wirst Du auch noch merken :-)
Aber was sag ich denn, stell dich doch erst mal vor, damit auch wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.

LG,

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Ta7funa] #318561
30/10/2009 18:45
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Hallo Ta7funa

meine Kinder sind wieder bei mir. Dem Mädchen geht es gut, meinem Jungen leider nicht. Ihn hat die ganze Sache so mitgenommen dass er psychologische Betreuung benötigt Aber das bekommen wir sicher auch noch in den Griff.

Vielen Dank für deine Nachfrage.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318563
30/10/2009 18:57
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Original geschrieben von: Galega
Hallo und herzlich willkommen im Forum!

Du kommst hier neu rein und erst mal Knüppel aus dem Sack!!!!
Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, bleiben mir Zweifel, ob du schon so lange mitliest. Hier wurde sehr oft undsehr eindringlich über dieses Thema geschrieben. Niemandem geht es darum, Mütter von entführten Kindern an den Pranger zu stellen.

Das wirst Du auch noch merken :-)
Aber was sag ich denn, stell dich doch erst mal vor, damit auch wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.

LG,


Hallo Galega,

entschuldige, aber in einem anderen Forum bin ich auf diese Diskussion hier aufmerksam geworden. Viele Opfer haben sich hierüber aufgeregt, viele aber auch über die Art und Weise in welcher eine Person hierbei angegriffen wurde, welche etlichen von uns es ermöglicht hat unsere Kinder wieder im Arm halten zu dürfen. Das hat nichts mit Knüppel aus dem Sack zu tun sondern mit einer Darstellung einer Mutter, welche genau das durchgemacht hat was von einigen hier nur sprechen, jedoch nicht wirklich Ahnung davon haben, was es bedeutet.

Ich bin auch überzeugt davon, dass einige hier diese Person aus besuchen in TN kennen wenn vielleicht nicht unter dem namen Jörg sondern wohl mehr unter seinem Nachnahmen. Dieser beginnt mit W.

Dein Beitrag ist aber fast schon typisch für diese hier geführte Diskussion. Stell dich erstmal vor... Ich denke ich habe in einem einzigen Beitrag schon mehr von mir mitgeteilt als die meisten anderen hier. Was gibt es noch zuzufügen? Selbst mein Geburtsdatum steht im Profil. Entschuldig bitte aber das verstehe ich wirklich nicht, möchte fast schon sagen, typisch Amtsdeutsch.

Lg

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: MalteMarie] #318564
30/10/2009 19:06
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Nun, ich arbeite für kein Amt!!!

Ich sitze in Tunis und habe schon einige Dramen am Rande mit begleiten können. Ich bin schon selber um Hilfe gebeten worden und ich kenne viele Mütter, die nur hier sind, weil sie so bei ihren Kindern sein können. Ganz so unbedarft bin ich also auch nicht.
Natürlich kann ich nicht selber sagen wie es ist, da mir noch nie jemand meine Kinder entzogen hat. Aber da auch ich Mutter bin, glaube ich zumindest mir eine Idee machen zu können.

Viel Glück noch,

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318567
30/10/2009 19:21
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Hallo Marie,
vielleicht kannst Du zu diesem Thread Stellung nehmen
http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=122683&page=9

Was bringt es im www zu schreiben wie man heisst, wann man geboren ist, wo man arbeitet???

Egal wie man meine Posts aufnimmt, ich werde trotzdem nicht aufhören die Mütter zu informieren, dass
- die Kinder automatisch ab Geburt tunesisch sind, auch ohne TNpass
- dass die Kinder in Tunesien ausnahmslos als Tunesier behandelt werden
- dass der Vater die tunesischen Behördengänge komplett ohne das Wissen der Mutter durchführen kann
- dass der Vater sich jederzeit eine Geburtsurkunde ausstellen lassen kann
- dass das deutsche rechtskräftige Sorgerecht in Tunesien nicht anerkannt ist
- dass ein Vater, der jetzt alles liebt, 2 Sekunden zum Täter werden kann
- dass der TNvater jederzeit die bereits ausgestellte, legalisierte Ausreiseerlaubnis widerrufen kann
- dass Gott-vertrauen und ein GlücksAbo auch mal versagen kann
- usw...

Und wenn dass ein Schlag für vom Kindesentzug betroffener Mütter ist, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Ich war bisher so naiv, dass es mehr "getroffen" hat als 0,000....1%.

Die Information über die Gegebenheiten (eine kleine Auswahl habe ich oben geschrieben) schützt dennoch vor Entführung oder Entzug nicht.

Es kann jeden treffen, mich, die, oder die, oder ihn!

Nicht vergessen sollte man jedoch, dass es genug ausländische Väter gibt, deren Kinder durch die Mutter entzogen wurde.
Nicht vergessen sollte man jedoch, dass ausländische Väter meinen sie sind im Recht (was in ihrem Heimatland ja auch so ist).
Nicht vergessen sollte man jedoch, dass es auch leibliche Mütter gibt, die ihrer Mutterrolle nicht nachkommen. Eine deutsche Staatsangehörigkeit macht einen nicht zu einer guten Mutter.
Auch diese Seite existiert.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: MalteMarie] #318569
30/10/2009 20:31
30/10/2009 20:31
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...
Deutsche Mütter sind blöd, tunesische Väter das Maß aller Dinge?
...

Das sagt wohl niemand, was aber, um einmal alle Verbrämungen beiseitezulassen, einige Leute, und auch ich, sagen, ist dies:

Wer sein Haus auf einer Klippe über dem Meer baut, der wird belohnt, indem er, wenn er Glück hat, sein Leben lang einen unvergleichlichen Ausblick genießt, um den er von anderen beneidet wird. Doch wenn er Pech hat, dann stürzt sein Haus irgendwann ins Meer.

Dann allerdings darf er sich nicht im Schmutze wälzen und mit den Füßen auf den Boden trommeln und ausrufen, daß dies niemals nicht vorauszusehen gewesen wäre.

Denn das war es - dieses Risiko, wie groß oder klein auch immer, hat bestanden. Doch er hat sein Haus dennoch dort gebaut weil ER den Vorteil für größer oder wahrscheinlicher, als den Nachteil angesehen hatte.

Und ganz analog dazu - wer eine binationale Ehe eingeht, der kennt das Risiko, das damit einhergeht, und ER (bzw. SIE), nur ganz alleine ER, entscheidet darüber, ob er das Risiko eingehen will, oder nicht. Und dieses Risiko ist kein abstrakter Begriff wie ein Meteor, der die Erde trifft, sondern ein konkretes Risiko, über dessen Existenz man nachlesen kann. In der Presse, im Internet und in Büchern, man kann darüber im Radio hören und im Fernsehen sehen.

Und trotz, oder gerade deswegen, daß man keinen Einfluß darauf hat, ob jemand dieses Risiko aus EIGENEM Entschluß eingeht oder nicht, so kann man sich dennoch an den Wegesrand stellen und Informationen anbieten, auf das Risiko hinweisen. Das ist weitaus besser, als nur dann, wenn das Haus die Klippe hinuntergestürzt ist, in das Wehklagen einzustimmen und sich anschließend wieder zu Hause aufs warme Sofa zu setzen, befriedigt darüber und gestärkt davon, an der gemeinsamen Empörung teilgenommen zu haben.

Du hast das Thema nicht richtig gelesen, denn hier ging es um zwei Dinge - zum einen darum, eine Vorbeugung zu betreiben und zum anderen darum, Aufräumarbeiten zu leisten. Und jede Seite hat, aus ihrer Sicht und ihrem Interessenbereich heraus, zum Thema beigetragen. Beides ist wichtig, je nachdem, ob das Haus noch gebaut wird, noch oben steht oder schon unten liegt.

Daß Leute, die tatkräftige Hilfe leisten, in der Deckung bleiben und keine Informationen, oder sogar falsche, über sich veröffentlichen, hat das hat einen sehr guten Grund und das kann man niemandem vorwerfen, zumindest solange nicht, wie Länder betroffen sind, in denen es um Leib und Leben geht.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318577
31/10/2009 10:52
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Vom Grundsatz her hat Simla Recht mit dem was sie sagt – es sind nicht nur immer die Mütter die „Guten“ und die Väter die „Schlechten“ – aber - insbesondere im Hinblick auf Tunesisch-Deutsche Ehen möchte ich doch eine Anmerkung machen.
Die meisten dieser Ehen, oder sehr viele - kommen zustande weil “Frau“ ihren späteren Mann dort im Tourismus kennenlernt. Es handelt sich zumeist um Männer die Kellner, Animateure, Strandverkäufer, Reitlehrer, Bazarheinis sind – etc. etc. die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. …. Vom Bildungs- und Geldbeutelstand ihren zukünftigen Gattinnen zumeist hoffnungslos „unterlegen“.
Ja es gibt sie, die gute und moderne Mittel- und Oberschicht in Tunesien – gut ausgebildete Männer und Frauen, die Rechtsanwalt, Ingenieur, Softwareentwickler , Architekt sind – oder deren Familie über einen gut gehenden Betrieb verfügen – die in Tunesien studiert haben, Privatschulen besucht, deren Töchter keine Kopftücher tragen und die ein in etwa vergleichbares Leben führen wie die ‚gute Mittelschicht‘ in Europa…

…aber wie gesagt mit solchen Familien haben es die wenigsten Frauen hier zu tun die einen Tunesier geheiratet haben – was auch die Anzahl und Inhalte diverser Threads sehr deutlich zu Tage bringt, als die da lauten: Wie findet ihr einen Job für Habibi? – wie reagiert euer Freundeskreis auf Habibi ?– was für Hobbies hat euer Habibi? – oder auch grade die zahlreichen Beiträge zum Thema ‚Kindererziehung‘ in Tunesien – die Erkenntnisse dieser Diskussionen lassen sich in der Quintessenz zusammendampfen auf:
Viele Kinder aus der ‚Unterschicht‘ (zu denen ich die meisten Familien zähle, deren Söhne eine im Tourismus kennengelernte Europäerin heiraten) dort erfahren nicht geradeeine optimale Förderung, wachsen oft in relativ „verwahrlosten“ Verhältnissen auf, wobei Verwahrlosung für mich schon einsetzt , wenn es an Folgendem mangelt : fehlende positive Regeln und Tagesabläufe, fehlendes kindgerechtes Spielzeug, fehlende Sprachförderung, fehlende Kreativität (Singen, Basteln, Tanzen, etc. pp..)
Obendrein sind es die Männer in der tunesischen Gesellschaft überhaupt nicht gewöhnt sich selbst um ihren Nachwuchs zu kümmern – ja sicher da gibt es auch bei uns genügend Männer – aber in Tunesien ist es die absolute Regel – Kinder werden bei den Frauen ‚geparkt‘ und das war‘s – und welche sinnvollen Tätigkeiten die Frauen dort ihren Kindern angedeihen lassen habe ich ja selber nur allzu oft gesehen – mit anderen Worten : es ist für die meisten Kinder, die von ihren tunesischen Vätern von Europa in ihr Heimatland entführt werden, entwicklungs- und chancentechnisch gesehen eine Katastrophe! Sorry, aber das muss einfach mal gesagt werden und auch ich würde alle mir zur Verfügung stehenden Mittel (auch die aus tunesischer Sicht ‚illegalen‘ ) nutzen, um mein Kind aus diesem Land wieder rauszukriegen – mal den seelischen Schmerz, der ja schon schlimm genug ist beiseite gelassen – vor allem auch unter dem Aspekt der Verantwortung den eigenen Kindern gegenüber die man als Mutter in solchen Fällen hat.

Ja und klar Simla es gibt auch genügend Mütter die den Vätern unberechtigterweise die Kinder entziehen - keine Frage - aber das ist wohl hier in diesem Forum NICHT das Thema, oder? Wir diskutieren doch hier auch nicht 'Wie wandere ich nach Schweden aus' oder 'Wie betreibe ich eine Farm auf Neuseeland' - wenn ihr versteht was ich meine...

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