6. PASS, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN. Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
1. Allgemeines: Der Passagier ist allein verantwortlich für die Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verfügungen in den Staaten des Abflugsortes, des Ziel- oder Transitortes sowie der Erfüllung der Vorschriften und Anordnungen des Luftfrachtführers. Der Luftfrachtführer übernimmt keinerlei Verantwortung für geleistete Hilfe oder Ratschläge durch einen seiner Handelsvertreter oder Angestellten gegenüber jedem Passagier bezüglich des Erhalts der notwendigen Dokumente oder der Beachtung der genannten gesetzlichen Bestimmungen und Verfügungen unabhängig davon, ob diese Ratschläge schriftlich oder anderweitig erfolgen. Der Luftfrachtführer übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung gegenüber den Passagieren, welche diese Dokumente nicht erhalten oder sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen oder Verfügungen halten.