Ich denke, dass es gar nicht mal so selten vorkommt, dass Kinder nach Tunesien geschickt werden, man(n) hier aber weiter Kindergeld für sie bezieht. Problematisch wird es spätestens dann, wenn das in D gemeldete Kind schulpflichtig wird....

das erinnert mich an einen Türken aus unserer damaligen Nachbarschaft: Der war seinerzeit (in den 70ern) beim Amt um für seine 3 Kids in der Türkei KG zu beantragen. Der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig antwortete er dem schwäbischen Beamten auf die Frage nach den Vornamen der Kinder so:
ih haba Mehmet, Ali, Özlem üsöwaida.So stand dann später im Bewilligungsbescheid des AA:
Bewilligung des Kindergelds nach D-T Abkommen für die Kinder Mehmet A.; Ali A.; Özlem A.; Üsöwaida A.

Das ist wirklich passiert, ich war nämlich mit Özlem später auf der Grundschule

und den Bescheid hat sie immernoch, ist aber schon etwas vergilbt.