Original geschrieben von: Nela

Merkblatt über Kindergeld für tunesische Staatsangehörige

Für das erste Kind - sofern es in TN lebt - wären es sogar nur 5,11 Euro monatlich....

Das Abkommen gilt aber doch nur für tunesische Staatsangehörige, die in D leben und arbeiten, oder? Trifft ja in dem Fall nicht zu.

s18




ich sagte doch mein Schwager gehört s72

Doch, doch, das Abkommen gilt auch bei 'Bezug von Elterngeld', was ViMo ja tut. Allerdings sollte sie sich schon noch mal erkundigen, da Sie ja D Staatsangehörige ist. Ich glaube da gibt es eine Sonderregelung (wie beim Studium im Ausland und so)

Last edited by faluta; 14/08/2009 13:44.

Alles Gute,
Latifa
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