Hey Mädels,
ich weiss jetzt nicht ob ich richtig liege, aber ich dachte man muss nur bei FZF den Mietvertrag der in D wohnhaften Person vorlegen !?
Ich habe hier grad mal das Merkblatt zur VE vorliegen und da steht nichts vonwegen Mietvertrag beim Besuchsvisum.
Also ich war zumindest am 21. Juli 2009 bei mir aufm Landratsamt und musste dort keinen MV vorlegen.
Bezüglich der "Buchungsreservierung"....
Man kann doch nicht schon vorher ein Flugticket buchen, ohne zu wissen, ob der Besucher denn kommen darf. Wäre doch totale abzocke! Deswegen auch den "reservierten Rückflug".
Mein Muckl ist also ins Reisebüro, hat der Dame hintern Tresen 10 Dinar rübergeschoben...und die hat ihm dann den "bestätigten Rückflug" mit Zeit und Datum (so wie beim Visum angegeben) einfach ausgedruckt obwohl dieser Flug noch nicht richtig gebucht ist. Kann man doch erst machen, wenn man weiss ob das Visum klar geht oder nicht.
Ich weiss, dass der Pasus vonwegen "bestätigter Rückflug"
hier nicht dabei steht. Wird aber trotzdem im Konsulat gerne gesehen! Die Dame am Schalter hat meinen Schatz extra danach gefragt! Und er konnte es vorweisen.
Aber naja, wahrscheinlich ist es überall anders. Deswegen kann man sich auch auf paar Aussagen die man nur so hört nicht verlassen. Am besten man frägt immer selber bei den Ämtern nach!
