Hallo Jule,
also der Meinung bin ich auch, dass man über Tuifly auch nur mit Tui-Fly-Maschinen fliegen kann. Alles andere wäre mir neu.
Warum soll man denn nur aussschliesslich mit Tunis-Air fliegen dürfen ? Das versteh ich auch nicht.
Ich denke ein gültiges Flugticket müsste doch ausreichend sein, oder nicht?
Liebe Grüsse
Lissy
Halli Hallo zurück,
man muss/sollte (wurde mir von der Botschaft mitgeteilt) eben mit Tunis Air fliegen, weil diese E-Tickets austellt, und der Besucher dann nur mit seinem gültigen Reisepass zum einchecken geht. Papiertickets zuschicken wäre wohl etwas riskant! (Geht aber glaub ich auch auch mit anderen Airlines). Wie gesagt wurde mir so per Email gesendet!
Wie soll er denn ein gültiges Flugticket vorweisen, wenn Jule noch nicht mal weiss ob er denn kommen darf ?!
Wir müssen ja auch abwarten bis Donnerstag und können erst dann dass Flugticket wirklich zu 100% buchen! Deswegen braucht man ja auch ein bestätigen Rückflug in Papierform, die mein Schatz aus einem Reisebüro in Tunis erhalten, und mit zum Konsulat genommen hat. Das war wohl eines der wichtigsten Papiere.
Und eben andere wie z.B Arbeitsvertrag ect.
Eben alles, was seine Rückkehrwilligkeit glaubhaft macht.
Dass man bei der VE seinen Mietvertrag vorlegen muss ist mir neu. Ich musste dass nicht. Die drei letzten Lohnbescheinigungen haben völlig ausgereicht.