Original geschrieben von: dreamfighter

wenn er doch aufgrund seiner in deutschland lebender kinder die Niederlassung/Aufenthalt wie auch immer bekommt, dann ist es doch kein eigenständiges Aufenhaltsrecht, oder?

"naja"......für eine NE müssen die Voraussetzungen erfüllt werden und die sind bei einem "eigenständigen" Aufenthaltsrecht und bei einem Aufenthaltsrecht "deutsche-Kinder" fast gleich. Von dem her wird man immer aufgrund des "eigenständigen" Aufenthaltsrecht erteilen.
LG Simla

Könnte man das "spalten"........ist ungünstig im Kindesmitnahme-Tread.