Original geschrieben von: Anke28
Das glaub ich nicht! Mein Mann hat keinen gesicherten Lebensunterhalt (hatte zu der Zeit Krankengeld bezogen) und auch kein 60 Monatsbeiträge zur RV und trotzdem problemlos eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wir hatten damals auch noch keine Kinder!

Ich glaube das dürfen die von der AB ziemlich flexibel entscheiden.

Kaum flexibel wink
Dein Mann hat seine NE durch Dich bekommen (vermutlich?)......das sind andere Voraussetzungen als bei einem eigenständigem Aufenthaltsrecht. (siehe §28 AufenthG)
LG Simla