"Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG:
1. der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis 2. die Sicherung des Lebensunterhalts 3. der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung 4. die grundsätzliche Straffreiheit 5. die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer 6. der Besitz der Kenntnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 7. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache 8. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 9. ausreichender Wohnraum.
Von diesen einzelnen Voraussetzungen gibt es jeweils Ausnahmen und ergänzende Regelungen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit zum Absehen von den Voraussetzungen der Nr. 2, 3, 7 und 8 bei Ausländern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen."