Das glaub ich nicht! Mein Mann hat keinen gesicherten Lebensunterhalt (hatte zu der Zeit Krankengeld bezogen) und auch kein 60 Monatsbeiträge zur RV und trotzdem problemlos eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wir hatten damals auch noch keine Kinder!

Ich glaube das dürfen die von der AB ziemlich flexibel entscheiden.