Original geschrieben von: Frogger
Ja, ich kenne einige Fälle, in denen die Polizei bzw. "Moralhüter" eingeschritten sind. Meist geschieht dies, nachdem einer der Ehepartner oder Nachbarn ihnen Hinweise gegeben und um ein Eingreifen gebeten haben.

Da das Erwischen in flagranti ziemlich schwierig und unwahrscheinlich ist, wird dann nach etwas anderem gesucht (oft finden gleichzeitig Verstöße gegen das Melderecht statt) - und ein nächticher Einsatz incl. Verbringen zur Vernehmung auf die Poizeistation kann in der Tat für die Beteiligten "ungemütlich" sein und den Ruf im Viertel dauerhaft schädigen... :-)


Hallo Frogger

Weshalb schwierig? Reicht es nicht, wenn 2 "Ordnungshüter" bei der Wohnung (mitgeteilt von besagten Nachbarn, Bekannten o.ä. "X & Y befinden sich nun im Appartement/Hotel Z") klingeln und die 2 Personen antreffen - oder ist das dann noch nicht als "in flagranti" anzusehen?

LG