@Sarjana, les doch einfach was geschrieben wird, dann wirds leichter.
Ich habe nicht gesagt, dass eine tunesische Geburtsurkunde einer Deutschen im deutschen Rechtsverkehr anerkannt ist, sondern dass man auch als Deutsche (mit einem Tunesier) verheiratet, in TN eine Geburtsurkunde erhalten kann.
Hier gings um Sandspur und wenn sie z.B. wieder in TN heiraten will, muss auch ihre TN-Geburtsurkunde "geschieden" lauten, da ihre vorherige Ehe auch TNbezug hatte.
Warum bist Du eigentlich so "zornig"?

Simla