Im übrigen weiß ich nicht was du für eine Geburtsurkunde hast in meiner wurde weder bei der Heirat noch bei der Scheidung was geändert
Wenn die Eheschliessung in Tn erfolgt ist oder eingetragen wurde, ist es auch dem ausländischen Ehegatten möglich DORT eine Geburtsurkunde zu erhalten, egal wo man geboren wurde.
(Gleiches bei unseren binat.Kindern)
Was Dich aber nicht betrifft, soweit ich Dich verstanden habe, da Du Dich dort ggfs. nur noch als Tourist bewegst.
LG Simla