So, ich habe jetzt die aktuelle Antwort:
Man muss nach der rechtskräftigen Scheidung (das sind 4 Wochen nach dem Gerichtstermin)diese in die französische Sprache übersetzten lassen, damit zur dt. Botschaft (hier bekommt man einen Stempel darauf) und dann in Tunesien einen Anwalt beauftragen die Scheidung in Tunesien zu veranlassen. Dies kann bis zu einem Jahr dauern (Kommt wohl auf die Region an. In Mahdia dauert es momentan 1 Jahr)!!! Daher wenn ein Partner wieder heiraten möchte (in Tunesien) sollte dies umgehend nach der deutschen Scheidung veranlasst werden, sonst ist eine weitere Ehe nicht möglich,- scheinbar nicht einmal eine Verlobung, da diese als Eheversprechen gilt und ein Eheversprechen darf nicht abgegeben werden solange die Scheidung nicht durch ist.
Hallo Sandspur,
die Deutsche Botschaft hat damit nichts zu tun.....sondern stempelt das Tunesische Konsulat das ganze ab. Ist der umgekehrte Weg der Eheschliessung in Tunesien (heiraten, Gouvernorat, Ministerium, Deutsche Botschaft --> Scheidung beim Amtsgericht in Deutschland, Überbeglaubigung beim OLG, Tunesisches Konsulat)
Übersetzung würde ich zum Schluss machen, da die Überbeglaubigung auch übersetzt werden sollte.
Das ganze Verfahren kannst Du abkürzen, in dem Du vor Ort (Mahdia) beim Anwalt direkt unterschreibst, dass Du mit der Scheidung in Tunesien einverstanden bist. Dann müssen alle Dokumente Dir nicht übersetzt zugestellt werden.
LG Simla