Original geschrieben von: Sajana
Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass es zwischen Deutschland und Tunesien ein Rechtsabkommen gibt, das unter anderem besagt, dass zum Beispiel bestimmte Urteile (und dazu gehört eine rechtskräftige Scheidung als auch Urteile über Kindesunterhalt) die in Deutschland gefällt wurden in Tunesien anzuerkennen sind - und umgekehrt!

s60 ....da ich frag ich Dich dochmal, warum hier alles übers OLG gehen muss und in Tunesien ebenso ein Gerichtsverfahren laufen muss? Aus Spass??

Original geschrieben von: Sajana

Es ist zum Beispiel auch nicht möglich, wenn ein Scheidungsantrag in DE eingereicht wurde und dem anderen in Tunesien zugestellt wurde, dieser parallel in Tunesien ein Scheidungsverfahren einreichen kann - umgekehrt natürlich genauso

Natürlich ist das möglich! Man kann in beiden Ländern unabhängig voneinander ein Scheidungsverfahren beantragen!

Original geschrieben von: Sajana

Mit anderen Worten: eine in DE rechtskräftige gültige Scheidung zwischen einer Deutschen und einem Tunesier ist zwangsweise in Tunesien anzuerkennen, dies ist eine reine proforma Sache,

s60 jo, pro forma........geht zwar nur über einen Anwalt, es MUSS zwar nur zu einem Gerichtstermin mit der Möglichkeit zur Anhörung kommen, aber sonst alles pro forma...
*kopfschüttel* Simla