...ließe sich schon rein rechtlich gar nicht bis in letzer Konsequenz durchsetzen...

doch, und zwar dann, wenn das Anerkennungsverfahren nicht beantragt wurde. Es ist nicht vorhersehbar, ob im Falle eines Falles die Polizei oder das Gericht einen Fall von einer oder der anderen Seite beurteilen.

Es ist zu beachten, daß Staaten, auch wenn sie internationale Übereinkünfte unterzeichnet haben, dennoch souverän sind und bei jeder Befolgung einer Übereinkunft zunächst prüfen werden, ob der fremdstaatliche Rechtsakt mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist. Erst dann, wenn diese Prüfung stattgefunden hat, kann ein fremder Rechtsakt anerkannt bzw. für die Verwendung im Lande legalisiert werden. Vorher jedoch gilt dieser Rechtsakt erst einmal als nicht vorhanden bzw. nicht gültig.